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Lagermengen im Arbeitsraum

Verfasst: Di 05.05.2015 19:20
von Marco84
In unserem Druckerbereich werden Paletten mit Papier bereitgestellt / "gelagert".
Nun sind ca. 15 Paletten à 500kg. Kleinmengen von brennbaren Flüssigkeiten etc... stehen da auch rum.

Jetzt bin ich mir nicht sicher wonach sich die Lagerung regelt.
TRGS 510 sagt ja aus LGK 11 (Papier etc...) bis 1000kg. Seit neustem "legt der AG fest".....

Ich denke mal das 15 Paletten nicht für den Fortgang der Arbeit von nöten sind. Wo finde ich etwas dazu? Welche Rechtsgrundlage / Regelwerk kann ich mir nochmal anschauen?

Re: Lagermengen im Arbeitsraum

Verfasst: Mo 19.10.2015 16:55
von Blubba
Hallo Marco,

leider kann ich nicht mit einer Rechtsgrundlage dienen. Ich durfte Papierberge in Büros anschauen. Gemacht wurde nichts. Warum? Zu hoher Aufwand! Keiner wollte die Kosten tragen!

Für mich gäbe es folgende Argumente:

Reduzierung der Brandlast (z. B. Papiervorrat für max. 3 Schichten)

Entfernung der Gefahrstoffe: Die haben dort eigentlich nichts zu suchen (Brandbeschleuniger).
Sind Sie für die Arbeit wichtig? Dann ließe sich vielleicht ein Gefahrstoffschrank einsetzen (räumliche Trennung).
Beachte: Zugang haben nur ausgewählte Personen. Zusammenlagerung bestimmter Stoffe.

Bespreche alles mit dem Schichtleiter und/oder den Mitarbeitern.

Dokumentiert wird das in der Betriebsanweisung "Papierlager".