Gesetze zur Lagerung von kompakten Kunststoff Klappkisten

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Knipser

Gesetze zur Lagerung von kompakten Kunststoff Klappkisten

Beitragvon Knipser » Mo 27.04.2015 8:29

Hallo zusammen,

das Thema KLT Lagerung wird immer wichtiger da auch immer mehr Kunststoff Ladungsträger zum Einsatz kommen.
Bei uns sind Kunststoff Klappkisten zum lagern von Gütern im Einsatz. Diese müssen bei nichtbedarf auch zusammengeklappt und palettiert gelagert werden.

Hierzu meine Frage:

Welche gesetzliche Vorschrift regelt, wie diese KLT brandschutztechnisch gelagert werden müssen? (Leere zusammengeklappte, palettierte KLT)
Quasi Stapelhöhe, Palettenhöhe, Blocklagerung und wie müssen die Löscheinrichtungen bemessen sein.

Ich habe hier nur die VdS CEA 4001 eines Sachversicherers gefunden.
Leider bin ich mir nicht ganz sicher ob die VdS auch gesetzlich verbindlich anzusehen ist oder das nur eine Richtlinie des Versicherers ist.


Vielen Dank schon mal.

Der Knipser

Knipser

Re: Gesetze zur Lagerung von kompakten Kunststoff Klappkiste

Beitragvon Knipser » Mo 04.05.2015 11:54

Hallo,

ich habe mehr oder weniger zwischenzeitlich selbst eine Antwort.

Nach meinen Recherchen stehe ich auf dem Standpunkt, dass bei der Auslegung der Sprinkleranlagen zum Schutz von KLT gesetzlich eine Gefährdungsbeurteilung zu tätigen ist und keine konkreten Werte vorgeschrieben werden welche einzuhalten wären. Es wird nur Kategorisiert/Klassifiziert und verlangt dass Rettung und Brandlöschung möglich sind.
DIN Normen und VdS bieten hier Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung da sie Werte liefern welche durch Tests, Experimente oder Messungen etc. ermittelt wurden und als Empfehlung angeraten werden. Sollte zwischen zwei Vertragspartnern z.B. die VdS als Vertragsbestandteil gelten, so ist diese auch zu beachten und wird juristisch auch überwiegend pimär bevorzugt.

Gruß
Der Knipser