ELA und Sprinkleranlage deaktiveren

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
bearfass

ELA und Sprinkleranlage deaktiveren

Beitragvon bearfass » So 15.03.2015 3:38

Hallo,
ich bin seit längerem auf der Suche nach Quellen zu dem Thema "Ela darf nur die Feuerwehr abstellen" und "bei offensichtlich technischem defekt eines Sprinklers (Beschädigung) darf der Betreiber die Pumpen/Löschwasserzufuhr abstellen". Ich finde immer nur Informationsblätter div. Feuerwehren, aber kein Gesetzestext o.Ä.

Wer kann mir da helfen?


Gruß

Bearfass

Feuerteufel

Re: ELA und Sprinkleranlage deaktiveren

Beitragvon Feuerteufel » Fr 20.03.2015 21:19

Hallo,
da kann dir auch keiner helfen, da es keine gesetzliche Regelung gibt. Informationen findest du nur in den technischen Anschlußbedingungen der örtlichen Feuerwehr. Der Betreiber muss eingewiesene Personen nach DIN 14675 haben, die z.B. eine Brandmeldeanlage bedienen kann. Schwierig wird es wenn der Betreiber den Feueralarm zurück setzt, die Alarmierung aus geht und die Mitarbeiter das Gebäude wieder betreten. Was ist, wenn es wirklich brennt?
Einen weiteren Punkt findest du auch in der Brandschutzordnung. Hier sollte stehen, dass das Gebäude erst nach Freigabe durch die Feuerwehr betreten werden darf.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Gruß

Feuerteufel