Feuerlöscher nach BSK

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
pfa

Feuerlöscher nach BSK

Beitragvon pfa » Di 01.04.2014 15:19

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema tragbare Feuerlöscher. Es geht um ein Bürogebäude. Laut Brandschutzkonzept sind je Geschoss mind. 2 Löscher (Schaum oder Wasser) bereitzustellen. Das sich die Anzahl der Löscher in Abhängigkeit der Brandgefährung, der Löschmitteleinheiten und der Geschossfläche ergibt ist klar. Momentan sind jedoch 2 CO2-Löscher (21B) und 1 Pulver Löscher (233B) vorhanden.

Nun zu meiner Frage: Dürfen diese Löscher hängen bleiben oder müssen diese ausgetauscht werden um den Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept (Schaum oder Wasser) Rechnung zu tragen?


Vielen Dank im Voraus.

mfg pfa

brandschutz-dutz

Re: Feuerlöscher nach BSK

Beitragvon brandschutz-dutz » Di 01.04.2014 19:27

Hallo pfa,

Sie können die co2-Löscher gerne hängen lassen. Es wird Ihnen niemand verbieten mehr Brandschutz zu betreiben. Nur andersrum gibts Ärger mit den Aufsichtsbehörden ;o)
ggf. sind diese mit Ihrem Flucht und Rettungsplan abzugleichen und denken Sie bitte auch an eine Kennzeichnung nach DIN (neu oder alt, bitte einheitliche Beschilderung beachten)

Ich favorisiere Schaumlöscher, den Pulverlöscher würde ich Ihrem Serviceunternehmen mitgeben, vielleicht wird ja ein kleiner Betrag gutgeschrieben. Bürolöscher sind meist in einem sehr guten Zustand.


Beste Grüße aus der sonnigen Wetterau

Jörn Dutz

clammer
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Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Feuerlöscher nach BSK

Beitragvon clammer » Mi 02.04.2014 9:21

Da die Auswahl der Feuerlöscher nutzungs- und brandlastabhängig ist - sich also im Lebenszyklus eines Gebäudes ändern kann - gehört eine solche genaue Vorgabe eigentlich nicht in ein Brandschutzkonzept; wenn überhaupt dann, wenn spezielle Löscher notwendig sind; wie z. B. für Fett- oder Metallbrände.

Gruß
C. Lammer

Gerrit Lamadé

Re: Feuerlöscher nach BSK

Beitragvon Gerrit Lamadé » Mi 02.04.2014 14:43

Es geht um ein Bürogebäude

Momentan sind jedoch 2 CO2-Löscher (21B) und 1 Pulver Löscher (233B) vorhanden.


Hier stellt sich mir die Frage, wie hoch ist denn die Brandlast an flüssigen Brennstoffen in eurem Bürogebäude? Solltet ihr nicht viel eher darauf achten dass die Feuerlöscher auch die hauptsächliche Brandlast von eurem Bürogebäude abdecken? Das sollte Brandklasse A sein und da nutzen dir die zwei Feuerlöscher mit Kohlenstoffdioxid schon mal nichts, weil sie nur für die Brandklasse B "zugelassen" sind. Bleibt also noch 1 Pulverlöscher übrig. Du solltest also nach Brandschutzkonzept schon mal mindestens einen weiteren Feuerlöscher bereitstellen. Der kann dann eben Wasser, Schaum oder Pulver beinhalten. Alle drei Löschmittel haben Vor und Nachteile. Die Beschaffung ist eben eine Frage welche Nachteile man bereit ist in Kauf zu nehmen.

pfa

Re: Feuerlöscher nach BSK

Beitragvon pfa » Mi 02.04.2014 15:35

Warum da CO2-Löscher hängen weiß ich nicht. Brennbare Flüssigkeiten sind mir nicht bekannt. Zwar kann man "mehr" Brandschutz betreiben wie brandschutz-dutz sagt, aber ich glaube kaum, dass diese dann auf die Löschmitteleinheiten angerechnet werden dürfen, da eigentlich nur Brandklasse A vorliegt.

Es kam mir aber auch etwas seltsam vor, dass im Brandschutzkonzept Wasser- oder Schaumlöscher vorgegeben werden. Für Brandklasse A dürften rein theoretisch ja auch Pulverlöscher verwendet werden und davon ist immerhin einer vorhanden, was wiederum bedeutet, dass dieser nicht ebenfalls entsorgt werden müsste. Kann ja auch eine Kostenfrage sein. Ich hoffe nur, dass es keine Probleme mit der Behörde gibt, wenn man sich dem BSK "wiedersetzt" und nun Pulverlöscher anbringt und keine Wasser- oder Schaumlöscher.

Gerrit Lamadé

Re: Feuerlöscher nach BSK

Beitragvon Gerrit Lamadé » Mi 02.04.2014 16:51

brandschutz-dutz hat geschrieben:Hallo pfa,

Sie können die co2-Löscher gerne hängen lassen. Es wird Ihnen niemand verbieten mehr Brandschutz zu betreiben. Nur andersrum gibts Ärger mit den Aufsichtsbehörden ;o)
ggf. sind diese mit Ihrem Flucht und Rettungsplan abzugleichen und denken Sie bitte auch an eine Kennzeichnung nach DIN (neu oder alt, bitte einheitliche Beschilderung beachten)

Ich favorisiere Schaumlöscher, den Pulverlöscher würde ich Ihrem Serviceunternehmen mitgeben, vielleicht wird ja ein kleiner Betrag gutgeschrieben. Bürolöscher sind meist in einem sehr guten Zustand.


Beste Grüße aus der sonnigen Wetterau

Jörn Dutz


Gerade die CO2 Löscher würde ich nicht hängen lassen 21B deutet eher auf kleine Löscher hin. Die Bediensteten werden automatisch zu den kleinen handlichen unnützen CO2 Feuerlöscher greifen bevor sie die großen klobigen Pulver, Wasser oder Schaumlöscher benutzen. Und das möchte ich gerade nicht. Feuerlöscher die keinen Nutzen haben sollte man entfernen um die Bediensteten nicht in Versuchung zu führen sie zu benutzen.

pfa

Re: Feuerlöscher nach BSK

Beitragvon pfa » Do 03.04.2014 8:11

Es wird wohl so sein, dass die CO2-Löscher abmontiert werden. Dennoch wundert mich sehr, dass diese da hängen. Irgendjemand sollte sich ja mal Gedanken gemacht haben, warum man gerade CO2-Löscher hinhängt... Der Pulverlöscher wird hängen bleiben, auch wenn im BSK Schaum- oder Wasserlöscher gefordert werden, da dieser ja für die Brandklassen A, B und C zugelassen ist.

Eine Frage habe ich noch: Ist es sinnvoll in Serverräumen oder anderen Technickräumen CO2-Löscher anzubringen? Welche Technik kann denn brennbare Flüssigkeiten enthalten?

BBMXSTGT
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Re: Feuerlöscher nach BSK

Beitragvon BBMXSTGT » Di 15.04.2014 17:48

CO²-Löscher sind die richtigen Löscher für sog. Elektrobrände: EDV/Server/T-Kom-Anlagen/Großdrucker/etc.
Löschen rückstandsfrei, sollten aber extra gekennzeichnet sein als "Feuerlöscher für elektr. Brände"
Diese Löscher werden auch in den erforderlichen LE für die Nutzungseinheit nicht! berücksichtigt.

Wasserlöscher sind als alleinige "Universallöscher nicht zulässig.
Mindestleistungsspektrum dieser Universallöscher ist die Verwendbarkeit bei Brandklasse A und B.
-> also Schaumlöscher

Wenn Pulverlöscher noch vorhanden; ok - das ist technisch korrekt und verwendbar. Aber Löschmittelfolgeschaden!

Gutschrift für Altgeräte? Sehr unwahrscheinlich! Eher noch eine Gebühr für die fachgerechte und zertifizierte Entorgung einrechnen.

pfa

Re: Feuerlöscher nach BSK

Beitragvon pfa » Mi 16.04.2014 7:14

BBMXSTGT hat geschrieben:CO²-Löscher sind die richtigen Löscher für sog. Elektrobrände: EDV/Server/T-Kom-Anlagen/Großdrucker/etc.
Löschen rückstandsfrei, sollten aber extra gekennzeichnet sein als "Feuerlöscher für elektr. Brände"
Diese Löscher werden auch in den erforderlichen LE für die Nutzungseinheit nicht! berücksichtigt.


Gibt es hierfür eine Quelle?


pfa

Re: Feuerlöscher nach BSK

Beitragvon pfa » Do 24.04.2014 13:13

Danke, jedoch kann ich hier nicht erkennen, dass die CO2-Löscher explizit für die Anrechnung auf die Löschmitteleinheiten ausgeschlossen werden?!
Oder meinten Sie, dass CO2-Löscher nur für die Brandklasse B zugelassen sind und im Räumen mit Büronutzung nur Brandklasse A auftritt, sodass deswegen CO2-Löscher nicht angerechnet werden dürfen?

BBMXSTGT
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Re: Feuerlöscher nach BSK

Beitragvon BBMXSTGT » Do 24.04.2014 19:07

ASR A2.2 unter Punkt 5.2.1 (1):

In allen Arbeitsstätten ist für die Grundausstattung die für einen Bereich
erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen für
die Brandklassen A und B
nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln. Ausgehend von der
Grundfläche der Arbeitsstätte, gemäß Tabelle 3, sind die Löschmitteleinheiten zu
ermitteln. Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art, Anzahl und Größe der
Feuerlöscher entsprechend ihres Löschvermögens zu entnehmen, wobei die Summe
der Löschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl
entsprechen muss.

CO²-Löscher = Brandklasse B, also für die Grundausstattung unrelevant.