Brandschutzunterweisung vs. Brandschutzhelferausbildung

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
BBMXSTGT
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Brandschutzunterweisung vs. Brandschutzhelferausbildung

Beitragvon BBMXSTGT » Do 27.06.2013 11:16

Hallo zusammen!

Gemäß ASR A2.2 sind ja ca. min. 5% der MA als BSH auszubilden. Das geschieht mit einer Brandschutzhelferausbildung. Auffrischung nach 3-5 Jahren.
Richtig?

Für wen sind dann Brandschutzunterweisungen gedacht? Für nichtbenannte MA, in welcher Anzahl?
Das dann jährlich, oder?

Kann ein Betrieb nur Brandschutzunterweisungen durchführen lassen, ohne benannte und geschulte BSH zu haben?

Wenn ich die ASR so lese, verwischt sich das eine irgendwie mit dem anderen: BSU und BSH.

Kann mir da einer den Durchblick verschaffen?

sven1986

Re: Brandschutzunterweisung vs. Brandschutzhelferausbildung

Beitragvon sven1986 » Do 27.06.2013 12:52

Grüß dich,

ich würde dir vorschlagen bezüglich der BSU mal mit deiner Berufsgenossenschaft zu telefonieren. Brandschutzhelfer sind für mich nur ein bestimmter Personenkreis, der besondere Kenntnisse hat. Brandschutzhelfer sollen auf Missstände aufmerksam machen und darauf reagieren und auch im Fall eines Brandes für Sicherheit sorgen. Außerdem müssen Sie Kenntnisse über die organisation des Brandschutzes auf betrieblicher Ebene besitzen und mit Feuerlöscheinrichtungen (dazu gehören nicht nur Handfeuerlöscher) sicher umgehen können. Eine Brandschutzunterweisung hingegen muss jeder Mitarbeiter erhalten. Diese Unterweisungen sollten jährlich passieren. Dabei ist auf spezielle Brandgefahren und auf das Verhalten bei einem Brand hinzuweisen. Die Helfer erhalten also eine viel detailliertere Ausbildung als die Mitarbeiter, die nur eine Unterweisung erhalten. Bestandteil einer Unterweisung ist zum. Beispiel auch der Flucht- und Rettungsplan, bei den Helfern eher untergeordnet.Die Unterweisungen orientieren sich meistens an der Brandschutzordnung Teil B DIN 14096 und die der Helfer an Teil C. Die nächste Stufe über den Helfern stellt der Brandschutzbeauftragte dar.
Ziel des ganzen ist:
Brandschutzunterweisung: Jeder muss sich selbst retten könne, bzw. muss wissen was er zu tun hat, wo der Sammelplatz ist etc.
Brandschutzhelfer: Hilfestellung im Brandfall geben, Feuerlöscheinrichtungen bedienen, Umsetzung des organisatorischen und baulichen Brandschutzes zusammen mit dem Beauftraten kontrollieren
Eine genaue Definition solltest du in der BSO finden.

Gruß Sven

BBMXSTGT
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Re: Brandschutzunterweisung vs. Brandschutzhelferausbildung

Beitragvon BBMXSTGT » Do 27.06.2013 17:56

Unter Brandschutzunterweisung versteht unser Anbieter dies:

Theorie: Verhalten im Brandfall, Flüchten und richtig löschen.
Praxis: praktische Löschübung mit Feuerlöschern.

Insgesamt 2 Stunden.

Brandschutzhelfer kostet ein vielfaches und geht den ganzen Tag.

sven1986

Re: Brandschutzunterweisung vs. Brandschutzhelferausbildung

Beitragvon sven1986 » Fr 28.06.2013 7:45

Mmhh gut,

also der Umgang mit Feuerlöschern ist bei der Unterweisung nicht verkehrt, muss aber nicht zwingend sein.
Verhalten im Brandfall und flüchten ist ja das, was ich auch schon geschrieben hatte.

Zum Brandschutzhelfer kommt dann eben noch das gesamte organisatorische dazu, also wie der BS im Betrieb aufgebaut ist, wer welche Aufgaben übernimmt, ein Einblick in den baulichen Brandschutz, also es wird erklärt wie eine Rauchschutztür auszusehen hat, welche Funktion die hat und dass man darauf achten soll, dass die immer geschlossen sind. Alles sowas eben.(War nur ein Beispiel)