Zwang zur Benutzung von Rettungsmitteln!?

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Blubba

Zwang zur Benutzung von Rettungsmitteln!?

Beitragvon Blubba » Do 11.04.2013 12:21

Hallo,

ich habe ein Problem. Als Neuling weiß ich noch nicht so recht wie ich gewisse Dinge argumentieren kann.

Es geht um die Räumung im Brandfall. Ein Mitarbeiter ist eingeschränkt gehfähig (spastische Lähmung in den Beinen) und kann sich nur mit Gehstöcken (Nordic Walking Stöcke) ohne großen Aufwand fortbewegen.

Vor kurzem wurden bei uns zwei Rettungsmatratzen angeschafft. Eine für den Rollstuhlfahrer, die andere evtl. für Seminarteilnehmer im Rollstuhl.

Jetzt stellt sich mir die Frage für den Räumungsfall: Kann ich den Mitarbeiter mit der Einschränkung dazu zwingen die Matratze zu benutzen, falls dieser sich weigert?

Ich möchte das ungern und er sagte, dass er lieber seine Stöcker benutzt. Nach meiner Einschätzung will er aus persönlichen Gründen (Stolz), gern die Gehstöcke benutzen.

Er kann damit zügig das Treppenhaus durchqueren, wobei im Brandfall natürlich mehr Leute die Treppe benutzen.

Dadurch ergeben sich mir wieder Bedenken, dass es evtl. zu einem Zusammenstoss auf der Treppe kommen kann.

Meine Idee: Ihn mit der Matratze bis vor den Eingang zu bringen. Von dort kann er gern selbst bis zum Sammelplatz laufender noch ca. 150m zu Fuß entfernt ist.

brandschutz-dutz

Re: Zwang zur Benutzung von Rettungsmitteln!?

Beitragvon brandschutz-dutz » Mo 15.04.2013 15:41

Hallo Blubba,

wenn der mobilitätseingeschränkte Kollege sich weigert das Hilfsmittel anzunehmen, kann man Ihn nicht dazu zwingen.

Ich würde auch noch mal abwägen was zweckmäßiger ist.
Auch wenn Er vielleicht mit Seinen Stöcken "eierig" läuft, so ist dies für Ihn jedoch normal und Er kommt damit ja anscheinend klar.

Wie groß wäre der Zeitgewinn beim Einsatz einer Evakuierungshilfe? Ist es sinnvoll mehrere Kollegen hierfür zeitlich zu binden? Wo ist die Matratze gelagert?
Sind die geschulten Kollegen jederzeit da? Werden andere Kollegen bei dieser Art der Evakuierung evtl. mehr behindert als wenn der Betroffene mit seinen Stöcken herunter geht? uvm.

Nur wenn der/die Betroffene/n mit der Maßnahme einverstanden ist/sind lohnt sich eine weitere Überlegung.

Ich habe bei mir im Hochhaus zwei Evac-Chair die inzwischen Edelpatina :zwink: ansetzen weil Sie keiner benutzt. (nicht mal die berufsfeuerwehr) Schade ums Geld...


Viele Grüße

Jörn Dutz

Blubba

Re: Zwang zur Benutzung von Rettungsmitteln!?

Beitragvon Blubba » Do 18.04.2013 7:26

Hallo,

ich hatte inzwischen ein Gespräch mit dem Mitarbeiter und seinem Vorgesetzten. Wir sind so verblieben, dass die Matratze bei ihm in der Nähe aufgehängt wird und ein paar Mitarbeiter im Umgang geschult werden. Vom Hersteller natürlich. Wir haben ihm die Wahl gelassen und nicht gezwungen.

Es wird demnächst eine Räumungsübung stattfinden, wo sich zeigen wird, was besser sein wird. Wobei die Matratze klar den zeitlichen Nachteil hat.