Bei der Zuordnung der Brandgefährdung bin ich mir manchmal unsicher.
Wo bringe ich Bereiche unter die nicht Handel, Verwaltung, Industrie oder Handwerk sind?
Konkreter: welche Brandgefährdung weise ich Hörsälen oder Tierhaltung (Klinikbereich) zu?
Wer hat hier Erfahrungen?
GUV-R 133 Ausrüstung mit Feuerlöschern
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- Registriert: Mi 04.07.2012 9:24
Re: GUV-R 133 Ausrüstung mit Feuerlöschern
Nach dem gesunden Menschenverstand
Wen Sie aber unbedingt nach GUV und nicht nach AGBF ausstatten wollen:
Hörsäle: geringe Brandgefahr (Standardhörsaal)
Tierhaltung: hängt von vielen Faktoren* ab; würde ich gemäß AGBF pragmatisch lösen.
(* Klein-/Großtierhaltung, größe Tierhaltungsräume, Menge an Einstreu/Stroh etc.)
Gruß
C. Lammer
AGBF / Arbeitskreis Vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz:
"Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" April 2002
Wen Sie aber unbedingt nach GUV und nicht nach AGBF ausstatten wollen:
Hörsäle: geringe Brandgefahr (Standardhörsaal)
Tierhaltung: hängt von vielen Faktoren* ab; würde ich gemäß AGBF pragmatisch lösen.
(* Klein-/Großtierhaltung, größe Tierhaltungsräume, Menge an Einstreu/Stroh etc.)
Gruß
C. Lammer
AGBF / Arbeitskreis Vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz:
"Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" April 2002
Re: GUV-R 133 Ausrüstung mit Feuerlöschern
Hallo,
im Tierbereich würde ich auf Pulverlöscher verzichten.
Bei den Hörsälen stimme ich Dir zu, geringe Brandgefahr.
Gruß
Uwe
im Tierbereich würde ich auf Pulverlöscher verzichten.
Bei den Hörsälen stimme ich Dir zu, geringe Brandgefahr.
Gruß
Uwe