Alarmierung Produktionshalle

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
MacLeod

Alarmierung Produktionshalle

Beitragvon MacLeod » Di 13.03.2012 18:43

Hallo zusammen.
Ich habe mal wieder etwas auf dem Herzen...

In unseren älteren Produktionshallen (Fahrzeugbau), mit je integrierten Bürotrakten, sind weder BMA noch eine Hausalarmanlagen installiert. Die neueren Hallen haben eine BMA. Das Problem was sich mir stellt ist die Alarmierung. Zur Zeit heißt es dort wo keine BMA installiert ist:"Alarmierung per Zuruf". Bei einem kontinuierlichem Lärmpegel zwischen 60 und 80dB ist dies Art der Alarmierung doch sehr fraglich.
Angesprochen habe ich dieses Problem schon einmal, doch wurde diese Investition abgelehnt.

Ich würde nun ganz gerne diese Risiken per Räumungsübung verdeutlichen wollen. Mir fehlt nur der Ansatz wie ich diese Übung starten soll.
"Hallo Meister, dahinten brennt es, seh mal zu, dass ihr alle das Gebäude verlasst", oder wie würdet ihr dieses starten?

Hat da einer Erfahrungen sammeln können, bzw. habt ihr ev. Ideen hierzu?

Danke
Gruß
Thomas

Laschinsky
Vorstand vbbd e.V.
Beiträge: 163
Registriert: Mo 14.07.2003 12:21
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Re: Alarmierung Produktionshalle

Beitragvon Laschinsky » Do 15.03.2012 16:19

Hallo Thomas,

die Überlegung den Brandalarm jeweils durch einen Beschäftigten auslösen zu lassen ("Es brennt jetzt hier - mach' mal...") ist ein guter Ansatz - übrigens auch für die Auslösung einer BMA über einen Handfeuermelder! Zur Unterstützung der Alarmierung bei fehlender BMA können einfache Hilfsmittel wie Megaphone, oder noch preiswerter Pressluft-"Tröten" vom Fußballplatz in lauter Betriebsumgebung sehr effektiv sein. Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht.

Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.

MacLeod

Re: Alarmierung Produktionshalle

Beitragvon MacLeod » Di 20.03.2012 23:23

Das ist ja mal was...
An die Tröten habe ich noch gar nicht gedacht. :supi:
Dann werde ich das so mal planen und ersteinmal zum Aufzeigen ohne Tröten durchführen. Ev. bekommen wir ja doch noch die Hausalarmanlage. :-)
So habe ich aber immer noch etwas in der Hinterhand.

Vielen Dank! :5:
Gruß
Thomas

chips

Re: Alarmierung Produktionshalle

Beitragvon chips » Mo 26.03.2012 8:13

Hallo Mc Leod
Versuch es doch mal mit einer Rauchbombe oder einem Nebelgerät
mit dem Du damit ein Feuer oder ein Brand simulierst. :pst:
Warte die Reaktion ab was in der Halle passiert und wie lange es dauert bis
der Brand oder das Feuer bemerkt wird. :???:

MFG
chips

Laschinsky
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Re: Alarmierung Produktionshalle

Beitragvon Laschinsky » Mo 26.03.2012 9:27

Hallo zusammen!

WARNUNG! Von einer unangekündigten Alarmübung mit Verrauchung muß ich aus fachlichen und sicherheitstechnischen Gründen dringend abraten!

Eine Alarm- oder Räumungsübung macht nur Sinn, wenn zuvor durch eine ausreichende Notfall-, Flucht- und Rettungsplanung sichergestellt ist, daß die Beschäftigten auch wissen, was zu tun ist. In der ArbStättV heißt es "...muß ein Flucht- und Rettungsplan aufgestellt werden... und danach ist zu üben". Ergänzend aus der BGV A1: ..."vor Arbeitsaufnahme oder Veränderungen im Arbeitsbereich muß unterwiesen werden". Mitarbeiter, die Notfallmaßnahmen nicht kennen oder deren Sinn sich Ihnen nicht erschließt, werden spätenstens beim nächsten Alarm sitzen bleiben. Besonders, wenn die letzte Übung/Fehlalarm gezeigt hat, daß es so nicht funktioniert!

Je realistischer eine Gefahrensituation dargestellt wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß sich durch eine fiktive Gefahrenwahrnehmung bei unvorbereiteten Übungsteilnehmern Angst- und Panikreaktionen zeigen. Diese führen zu einer wesentlichen Gefährdung der anderen Personen. Gefahrendarstellungen, egal ob mit Nebel, Licht oder Geräuschen sollten nicht unvorbereitet, unangekündigt und nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Ausreichende Sicherungsposten sind dabei selbstverständlich! Alles andere ist grob fahrlässig!

Bei einer Verrauchung, bei denen Personen ohne Atemschutz dem Rauch oder Nebel ausgesetzt sind, sind die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitshinweise der eingesetzten Rauch- und Nebelgeräte, sowie die der eingesetzten Produkte aufmerksam zu lesen und zu beachten. Nicht geeignet sind die üblichen bei Feuerwehr oder Militär im Freien verwendeten Rauchbomben. Beim Einsatz von Nebelgeräten, die ein Nebelfluid verdampfen, darf es durch falsche, verunreinigte oder gemischte Nebelflüssigkeiten oder nicht regelmäßig gereinigte und gewartete Nebelmaschinen nicht zu einer gesundheitsgefährdenden Aldehyd-Bildung kommen.

Verrauchungsübungen sollten daher nur zu Trainingszwecken im Zusammenhang mit einer fundierten Schulung und Ausbildung der Teilnehmer von fachlich geeigneten Ausbildern unter Beachtung aller notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden!

Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.

MacLeod

Re: Alarmierung Produktionshalle

Beitragvon MacLeod » Fr 06.04.2012 14:05

Ja, nee, Rauchbombe oder Nebelgerät kommen nicht in Frage...
Wie schon beschrieben... UVV!!!

Gruß
Thomas