Evakuierungskonzept Pflegeheim

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Jörn Klaas

Evakuierungskonzept Pflegeheim

Beitragvon Jörn Klaas » Mo 21.03.2011 14:57

Sehr geehrte Damen und Herren,

für ein Pflegeheim erarbeite ich derzeit ein Evakuierungskonzept. Grundsätzlich halte ich dieses aufgrund der feuerhemmenden Bauweise auch für dringend geboten.
Die Baugenehmigungsbehörde fordert nun ein Evakuierungskonzept, dass neben dem Brandfall auch eine Bombendrohung, Sprengmittelfunde, Gasausströmungen und andere Gefahrstofffreisetzungen sowie Hochwassergefahren bis hin zu Amoklagen berücksichtigt.
Hat jemand eine Idee, nach welchen Vorschriften solche Lagen beurteilt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas

FritzWalter

Re: Evakuierungskonzept Pflegeheim

Beitragvon FritzWalter » Di 22.03.2011 11:53

Sehr geehrter Herr Klaas,

ich habe akut für Ihren Fall erstmal keinen Hinweis. Bei Krankenhäusern fordern ja die Krankenhausgesetze die Aufstellung von Gefahrenabwehrplänen, ob dies auch für Pflegeheime gilt, kann ich nicht sagen. Ich wollte Sie auf einen Arbeitskreis "Räumung & Evakuierung" bei der ISA (http://www.isaev.de/) aufmerksam machen. In diesem Arbeitskreis gibt es mehrere Arbeitsgruppen, die sich mit unterschiedlichen Sonderbauten befassen. Es ist geplant zusammen mit dem VDI ein Regelwerk zu erarbeiten. Leider kann ich an der heute stattfindenden 3. Sitzung nicht teilnehmen, so dass ich über den aktuellen Stand nichts berichten kann. Bei Interesse (vielleicht sogar an einer Mitarbeit) können Sie weitere Informationen über die o.g. homepage erhalten.

Mit freundlichem Gruß
Ingo Steinert

Jörn Klaas

Re: Evakuierungskonzept Pflegeheim

Beitragvon Jörn Klaas » Mi 30.03.2011 12:40

Hallo Herr Steiner,
zunächst möchte ich mich für die interessante Antwort danken.
Inzwischen habe ich mich mit dem Thema "Evakuierungsplan" natürlich etwas näher auseinander gesetzt. Manchamal bemerkt man die naheliegenden Dinge erst später:
Die Baugenehmigungsbehörde fordert u.a. einen Nachweis, wie im Brandfall Personen aus dem Betroffenen Brandabschnitt gerettet werden können. Ich habe nachgewiesen, dass dies durch das Personal möglich sein müsste. Meine Erkenntnisse habe ich in die Brandschutzordnung einfließen lassen und die Handlungsabläufe dort festgelegt. Die Brandschutzordnung ist als Dienstanweisung für das Personal bindend.
Mit Eintreffen der Feuerwehr an der Einsatzstelle ist der Einsatzleiter für den weiteren Einsatzablauf zuständig und verantwortlich. Dieser hat natürlich keinerlei Verpflichtung sich an "irgendwelche" Evakuierungspläne zu halten. Der Einsatzleiter wird die Situation analysieren und die geeignetste Maßnahme ergreifen. Hier kann jetzt der "Evakuierungsplan" helfen, indem er dem Einsatzleiter einen schnellen Überblick gibt und Handlungsmöglichkeiten aufzeigt. Dieser Plan müsste also in Wirklichkeit "Hinweise für den Einsatzleiter zur Evakuierung..." heißen. Letztlich sind solche Hinweise aber auch schon in den Feuerwehrplan mit aufzunehmen. Mit solchen Plänen ist es dann egal, was Auslöser für dieses Ereigniss ist.

Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas

Gerrit Lamadé

Re: Evakuierungskonzept Pflegeheim

Beitragvon Gerrit Lamadé » Mi 30.03.2011 14:18

Jörn Klaas hat geschrieben:Dieser Plan müsste also in Wirklichkeit "Hinweise für den Einsatzleiter zur Evakuierung..." heißen. Letztlich sind solche Hinweise aber auch schon in den Feuerwehrplan mit aufzunehmen. Mit solchen Plänen ist es dann egal, was Auslöser für dieses Ereigniss ist.


Ganz egal ist es nicht, da bei Gefahrstoffaustritt bzw. Gasaustritt (Stichwort: "Gasalarm") evtl. auch eine Evakuierung in höher gelegene Stockwerke in Betracht kommt, während in den anderen Fällen eher eine Evakuierung nach außen erfolgt (Stichwort: "Räumungsalarm").