Hallo zusammen,
ich möchte folgenden Sachverhalt in den Raum stellen und Eure Meinung dazu hören:
Eine vom Gutachter geforderte Brandmeldeanlage wird in einer Schule gewartet. Für den Zeitraum der Wartung (ca. 5 Stunden) wird die Übertragungseinrichtung zur ständig besetzten Stelle unterbrochen und es kann keine Alarmierung der Feuerwehr erfolgen. Die Schule darf nach Gutachten aber nur "betrieben" werden, wenn eine funktionierende BMA vorhanden ist. Erlischt für diesen Zeitraum die Betriebserlaubnis des Gebäudes oder spielt dies keine Rolle?
Danke schonmal.
Gruß,
Sascha
Wartungsarbeiten
Re: Wartungsarbeiten
Hallo Sascha,
ich sehe das ganz pragmatisch und sage nein. Während der Wartung ist immer ein Mitarbeiter der Wartungsfirma an der BMZ und wenn dort ein Melder aufläuft der gerade nicht gewartet bzw. geprüft wird kann er sofort die Feuerwehr über den Hauptmelder oder Telefon alarmieren.
Wenn man in einem solchen Fall bei jeder geforderten BMA die Nutzung eines Gebäudes unterbrechen würde, wäre der wirtschaftliche Schaden deutschlandweit mindestens in einem 3-stelligen Millionenbereich anzusiedeln und das wäre für den Brandschutz nicht zielführend.
Aus Sicht der Feuerwehr ist eine gut gewartete Anlage die 4x Jahr für wenige Stunden unter fachlicher Aufsicht und geplant vom Netz geht wesentlich wertvoller als eine schlecht oder garnicht gewartete Anlagen mit regelmäßigen Störungen und Fehlalarmen. (Diese Meinung vertrete ich als Brandschutzbeauftragter wie auch als Feuerwehrmann)
Bin gespannt wie die anderen Kollegen das sehen.
Viele Grüße aus dem Vorharz
Oliver Voß
ich sehe das ganz pragmatisch und sage nein. Während der Wartung ist immer ein Mitarbeiter der Wartungsfirma an der BMZ und wenn dort ein Melder aufläuft der gerade nicht gewartet bzw. geprüft wird kann er sofort die Feuerwehr über den Hauptmelder oder Telefon alarmieren.
Wenn man in einem solchen Fall bei jeder geforderten BMA die Nutzung eines Gebäudes unterbrechen würde, wäre der wirtschaftliche Schaden deutschlandweit mindestens in einem 3-stelligen Millionenbereich anzusiedeln und das wäre für den Brandschutz nicht zielführend.
Aus Sicht der Feuerwehr ist eine gut gewartete Anlage die 4x Jahr für wenige Stunden unter fachlicher Aufsicht und geplant vom Netz geht wesentlich wertvoller als eine schlecht oder garnicht gewartete Anlagen mit regelmäßigen Störungen und Fehlalarmen. (Diese Meinung vertrete ich als Brandschutzbeauftragter wie auch als Feuerwehrmann)
Bin gespannt wie die anderen Kollegen das sehen.
Viele Grüße aus dem Vorharz
Oliver Voß
Re: Wartungsarbeiten
Danke, das deckt sich auch mit unserer Abteilungsmeinung.
Gruß,
Sascha
Gruß,
Sascha