Hallo
ich habe da mal eine Frage.
Ich arbeite in einem Theater, bin dort als Meister, Brandschutzbeauftragter tätig.
Im Notfallplan sind 2 Brandschutzhelfer im Bereich Bühne/Verwaltung vorgesehen. Einer als Kundschafter, der Andere als Lotse für die Feuerwehr. Alarmiert werden wir, automatisch durch ein Personenrufsystem. Nun kann es aber sein, dass einer als Krankheitsvertretung für Bühnenumbauten etc. einspringen muss und ist somit nicht abkömmlich, denn dadurch wäre der Vorstellungsablauf gefährdet.
-Was für Konsequenzen kann auf die Brandschutzhelfer zukommen, wenn sie nicht nach dem Ablaufplan im Notfallplan handeln?
-Wie können wir uns da absichern, denn es ist nicht möglich uns jederzeit frei zu halten?
Ich freue mich auf Antworten!
Danke.
Gruß
Heinz Pagenkopf
Brandschutzhelfer / Konsequenzen
Re: Brandschutzhelfer / Konsequenzen
Nur eine Idee aus der Ferne:
Wenn der Bühnenhelfer den Einweisposten übernimmt, wäre er im Falle einer Alarmierung abkömmlich?
Oder läuft der Spielbetrieb weiter?
Ein frohes 2011 nachträglich
J.M.
Wenn der Bühnenhelfer den Einweisposten übernimmt, wäre er im Falle einer Alarmierung abkömmlich?
Oder läuft der Spielbetrieb weiter?
Ein frohes 2011 nachträglich
J.M.
Re: Brandschutzhelfer / Konsequenzen
Danke für die Antwort.
Aber abkömmlich ist keiner und solange nicht geklärt ist, ob es sich um einen Fehlalarm handelt, läuft der Spielbetrieb weiter.
Gruß
Heinz
Aber abkömmlich ist keiner und solange nicht geklärt ist, ob es sich um einen Fehlalarm handelt, läuft der Spielbetrieb weiter.
Gruß
Heinz
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Re: Brandschutzhelfer / Konsequenzen
Hallo Herr Pagenkopf,
Brandschutzhelfer übernehmen in der betrieblichen Brandschutzorganisation keine Verantwortung. Sie unterstützen lediglich den Arbeitgeber/Unternehmer im Rahmen Ihrer Möglichkeiten: § 10 (2) ArbSchG - Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung [...] müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen [...]. Der Arbeitgeber/Unternehmer trägt daraus allein die Verantwortung, für eine ausreichende Anzahl der Brandschutzhelfer zu sorgen.
Werden Funktionen, die nach dem Alarmplan (...und ggf. aus Auflagen zur Spielstätte?) abgezogen, ist dies nicht das Problem des Brandschutzhelfers. Er ist weisungsgebunden an die Organisationsvorgaben seines Arbeitgebers. Ob ein Alarmablauf mit nur einem Brandschutzhelfer in angemessenem Verhältnis zu den bestehenden Gefahren steht, muß in einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ermittelt und dokumentiert werden. Ansonsten könnte das in einem Organisationsverschulden enden...
Viele Grüße!
Brandschutzhelfer übernehmen in der betrieblichen Brandschutzorganisation keine Verantwortung. Sie unterstützen lediglich den Arbeitgeber/Unternehmer im Rahmen Ihrer Möglichkeiten: § 10 (2) ArbSchG - Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung [...] müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen [...]. Der Arbeitgeber/Unternehmer trägt daraus allein die Verantwortung, für eine ausreichende Anzahl der Brandschutzhelfer zu sorgen.
Werden Funktionen, die nach dem Alarmplan (...und ggf. aus Auflagen zur Spielstätte?) abgezogen, ist dies nicht das Problem des Brandschutzhelfers. Er ist weisungsgebunden an die Organisationsvorgaben seines Arbeitgebers. Ob ein Alarmablauf mit nur einem Brandschutzhelfer in angemessenem Verhältnis zu den bestehenden Gefahren steht, muß in einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ermittelt und dokumentiert werden. Ansonsten könnte das in einem Organisationsverschulden enden...
Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
Re: Brandschutzhelfer / Konsequenzen
Vielen Dank Herr Laschinsky
damit werde ich mal zur Theaterleitung gehen.
Gruß
Heinz Pagenkopf
damit werde ich mal zur Theaterleitung gehen.
Gruß
Heinz Pagenkopf