Brandschutzbeauftragter

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
feuerwehrbordercollie
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Brandschutzbeauftragter

Beitragvon feuerwehrbordercollie » Mi 23.12.2009 14:14

Hallo,
habe gerade das Brandschutzkonzept für unseren Klinikneubau erhalten.
Der Verfasser schlägt hier einen Brandschutzbeauftragten vor, der folgende Qualifikationen haben muss:
- Die zum BSB bestellte Person muss über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem technisch/handwerklichen Beruf
sowie zusätzlich über
- abgeschlossene ausbildung zum BSB auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes der CFPA - Europe verfügen.

Baah

Ich mache das in der Klinik seit 1997, habe die Ausbildung beim VdS abgelegt und auch den CFPA Abschluss, bin Zug- und Gruppenführer in der Feuerwehr, Sachkundiger für Feuerlöscher.
Leider keine Handwerkliche Ausbildung, da ich aus der Pflege komme.

Wenn ich nun die neue vfdb Richtlinie heranziehe und diverse andere Empfehlungen habe ich bis jetzt noch nicht die Begründung für ein muss einer technisch/handwerklichen ausbildung gefunden.

Das Brandschutzkonzept wurde nicht in Zusammenarbeit mit mir erstellt.

Nun stellt sich mir die Frage ob es doch nicht ein Gesetz gibt welches die Forderung unterstützt?
Wenn ja wie kann ich dagegen vorgehen. Denke als Grundlage zählt die Richtlinie.

Gruß
Norbert

Wolf R.

Re: Brandschutzbeauftragter

Beitragvon Wolf R. » Mi 23.12.2009 17:58

feuerwehrbordercollie hat geschrieben:...Die zum BSB bestellte Person muss über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem technisch/handwerklichen Beruf...........bin Zug- und Gruppenführer in der Feuerwehr............Leider keine Handwerkliche Ausbildung, da ich aus der Pflege komme........

Hallo Norbert,

ich bin mir sicher, dass deine Ausbildung zum Zug- und Gruppenführer in der Feuerwehr mindestens gleichwertig ist zur abgeschlossenen Ausbildung in einem technisch/handwerklichen Beruf. Ich würde mir da keine Sorgen machen.
Gruß Wolfgang Rüttinger

feuerwehrbordercollie
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Re: Brandschutzbeauftragter

Beitragvon feuerwehrbordercollie » So 27.12.2009 0:36

Danke für die Antwort.
Denke auch so aber es bleibt halt noch die Unsicherheit bis zur endgültigen Klärung.

Gruß Norbert

Linse

Re: Brandschutzbeauftragter

Beitragvon Linse » Do 07.01.2010 16:56

Wenn man jetzt auf irgendwelchen Buchstaben rumreitet, wäre ich mit derartigen Aussagen vorsichtig. Wenn jemand da nämlich jetzt auf dem Begriff "Beruf" rumreitet, dann kann das auch blöd laufen. Grundsätzlich ist meines Wissens ein "Beruf" eine Tätigkeit, für die man grundsätzlich mindestens 2 Jahre Ausbildung, bestehend aus Praxis und Schul-Phasen geschafft haben muss. Und wenn Du eine Freiwillige Feuerwehr und nicht die Berufsfeuerwehr meinst (davon gehe ich jetzt mal aus), dann dürften die 2 Jahre Ausbildung nicht gegeben sein.

Allerdings halte ich die Formulierung auch für etwas unglücklich. Was ist denn der Hintergrund, dass sowas reinkommt? Ich schätze, da geht es einfach darum, dass einem eventuell tätige Handwerker nicht irgendwas vormachen können. Schließlich soll der BSB ja auch bisschen überwachend tätig sein, wenn mal wieder was umgebaut wird (so schade diese Notwendigkeit auch ist). Oder dass man manche Dinge den Zweiflern auch von der technischen Seite erklären kann. Ob dafür alleine die Ausbildungen, Fortbildungen und Dienste bei der Feuerwehr (egal welchen Rang man jetzt betrachtet) reichen, kann ich nicht beurteilen.
Vielleicht lässt sich das ja noch ändern in einen Satz, der auf technischen/handwerklichen Sachverstand Wert legt, wie er eben beispielsweise durch eine derartige Berufsausbildung erworben wird. Bedeutet: Wenn die Klinikleitung in Zukunft auf Nummer sicher gehen will bei Neueinstellungen, dann nehmen die sowas halt als zusätzliches Kriterium, sofern ihnen lange Erfahrung und Umgang mit Technik nicht reicht...

Consultant

Re: Brandschutzbeauftragter

Beitragvon Consultant » Mo 11.01.2010 11:34

Hallo Norbert, Hallo Forum,

Die Entscheidung zur Benennung des BV trifft ausschließlich der Arbeitgeber auf Basis der geltenden Vorschriften und Regeln.
Die Rechtsvorschrift (ArbschG §§7,9,10,13) beinhaltet bezüglich der Qualifikation und Berufsausbildung keine oder nur unbestimmte Forderungen.
Die bekannten Regeln (z.B. BGI 847, vfdb 12-09/01, vds 2213) sind hinsichtlich der Ausbildung konkreter. Bezüglich der Berufsausbildung sind die Anforderungen jedoch auch hier offen.

BGI 847: „Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
sollte eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens gleichwertige
Ausbildung sein.“

vfdb 12-09/01 : “ Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Ausbildung ist mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung.“

Der Entscheidungsspielraum für den Arbeitgeber ist somit recht groß. Der Arbeitgeber ist jedoch gut beraten, wenn er die allgemein anerkannten, bekannten Qualifikationsanforderungen berücksichtigt.

Wenn die Erfahrung und Kenntnisse fehlen um eine Entscheidung zu treffen, bedient sich der Arbeitgeber verständlicherweise der Empfehlung von Sachverständigen. Wenn diese Empfehlungen jedoch wie in diesem Fall deutlich über die in Vorschriften und Regeln formulierten Anforderungen hinausgehen, so ist der Sachverständige schon eine Erklärung schuldig. Der Arbeitgeber muss sich bei Abwägung der Sachlage auch nicht im vollen Umfang der Empfehlung des Sachverständigen anschließen.

Wurde jedoch eine rechtsverbindliche Auflage auf Basis dieses Gutachtens erteilt, so wäre die Forderung (auch dann, wenn sie als überzogen betrachtet werden kann) in vollem Umfang umzusetzen oder müsste korrigiert werden.

Linse

Re: Brandschutzbeauftragter

Beitragvon Linse » Mo 11.01.2010 12:50

Ich schätze, hier muss klar unterschieden werden zwischen zwei Anforderungen:
Die Weiterbildung zum BSB nach CFPA-Standard ist die eine Sache, die grundsätzlich nicht verkehrt ist.
Die andere Sache ist die handwerklich/technische Berufsausbildung.

Was der Betreiber tatsächlich reinschreibt, ist völlig seine Sache, genauso beim Sachverständigen. Entsprechend sehe ich da keinen Grund, weshalb sich da irgendjemand erklären müsste. Auch im Bereich der Sachverständigen gibt es halt Punkte, an denen eine Erklärung nicht mehr unbedingt verständlich ist und man auf den beauftragten Sachverständigen vertrauen muss.
Aber natürlich würde da ich als aktueller BSB auch nachfragen, wenn da auf einmal Forderungen gestellt werden, über deren Erfüllung ich mir unsicher bin. Wahrscheinlich hat der Sachverständige einfach seine Textbausteine und die seit einiger Zeit einfach angewendet und da nicht mehr besonders viel drüber nachgedacht, weils bisher immer in Ordnung war.

Was natürlich stimmt: Wenn diese Formulierung Grundlage für eine behördliche Genehmigung ist, dann darf sie (von Rechtschreibfehlern mal abgesehen) wahrscheinlich nur geändert werden, wenn die erneute Genehmigung eingeholt wird.


Ich persönlich stehe dieser Formulierung - gerade auch in diesem Fall - mit geteilter Meinung gegenüber:
Der BSB hat eben auch die Aufgabe, verschiedene Überwachungsaufgaben im technischen Bereich zu übernehmen, vielleicht auch mal selbst Abhilfe zu schaffen, wenn ein kleines Problem besteht und dadurch Gefährdungen abgewendet werden können. Da kann ich von einer handwerklich ausgebildeten Person einfach mehr Sachverstand erwarten als von einer Person, die vielleicht als Bankkaufmann ausgebildet ist. Und auch bei den Feuerwehren gibt es verschiedene Herangehensweisen, auch was die Ausbildung betrifft. Ob da wirklich immer der entsprechende Sachverstand vermittelt wird, auch mal abseits von der Feuerwehrtechnik das meiste zu verstehen, wage ich jetzt - blauäugig wie ich bin - einfach mal zu bezweifeln.
Andererseits: Der BSB ist eben nicht nur für technische, sondern besonders auch für organisatorischen Brandschutz zuständig. Und wenn ich da jetzt den Zimmerer in die Klinik schicke - naja... ;-)
Entsprechend halte ich es gerade in solch komplexen Bereichen wie einer Klinik oder einem Forschungslabor für unerlässlich, da klare fachliche Kompetenzen zu fordern. Was bringt mir ein Techniker, der zwar auf die sichere Stromversorgung bei den Rauchmeldern achtet, dabei aber die intensivmedizinischen Apparate übersieht?

Wahrscheinlich würde ich die Formulierung im gegebenen Fall umgestalten und einschlägige Erfahrung im handwerklich/technischen oder pflegerischen Bereich fordern... :pst:

Consultant

Re: Brandschutzbeauftragter

Beitragvon Consultant » Mo 11.01.2010 16:27

Hallo Forum,
die Diskussion über die Frage der Qualifikation und Ausbildung des Brandschutzbeauftragten ist aus meiner Sicht wenig hilfreich. Das wird deutlich, wenn man die Erfüllung der Anforderung „technisch/handwerkliche Ausbildung“ betrachtet. Soll das nun eine handwerkliche und technische Ausbildung sein, oder reicht eine handwerkliche Ausbildung. Die Anforderung könne z.B. durch einen Optiker, Schuster … erfüllt werden.
Auch die Frage, ob eine Qualifikation nach CFPA-Standard absolviert wurde ist nebensächlich. Maßgeblich ist, dass der Arbeitgeber gemäß den geltenden Rechtsvorschriften eine Person mit den Aufgaben zu betrauen hat, die die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeit nachweisen kann. Die Beurteilung und die Dokumentation, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, ist allein Aufgabe des Arbeitgebers.
Handwerkliche Ausbildung ist weder ein Garant für Sachverstand bezüglich des Brandschutzes, noch eine Voraussetzung. Ein Chemielaborant wird als Brandschutzbeauftragter in einem chem. Betrieb mit großer Wahrscheinlichkeit auf Grund seiner (nicht handwerklichen) Ausbildung ein besseres Verständnis für die spezifischen Brandschutzfragen mitbringen als der Hausmeister, der als Schlosser (handwerklich) ausgebildet ist.
Da es keine allgemeine Antwort auf diese Frage gibt, ist es richtig, dass der Arbeitgeber unter Beachtung der spezifischen Bedingungen in seiner Firma die Entscheidung zu treffen und auch die Verantwortung zu tragen hat.

feuerwehrbordercollie
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Re: Brandschutzbeauftragter

Beitragvon feuerwehrbordercollie » Mi 13.01.2010 11:56

Hallo, es gibt neues zu diesem Thema.

Habe mit dem Verfasser des Brandschutzkonzeptes telefoniert und ihm die Lage geschildert.
Hier habe ich erfahren, dass er nicht über das Existieren des BSB in unserer Klinik informiert wurde :down: .
Nach ausgiebiger Information wird das Brandschutzgutachten nun dahingehend verändert, dass der seit 1997 zuständige BSB die Anforderungen erfüllt :-). Als betroffener BSB (arbeite sehr eng mit der Haustechnik in unserer Klinik zusammen) hätte ich ja auch nicht nur techn. Aufgaben sondern auf das ganze drum herum. Zusätzlich wird aufgenommen, was bisher auch noch nicht geschehen ist, das der BSB über den Neubau zu informieren ist :supi: .
Ein persönlicher Kontakt kann hier wirklich einiges bewegen. Man soll sich nicht wehrlos ergeben.

Gruß
Norbert