Hallo,
ich habe eine Frage zur Ausbildung, um bei einer Hubschrauberlandung auf einem Dach den Brandschutz sicher zu stellen.Gibt es eine Richtlinie die mir sagt welche Befähigung man dafür haben muss oder sollte.
Ich habe gehört dass man da einfach eine beliebige Person ohne Ausbildung hinstellen darf
Stimmt das ???
Danke
Feuer Michel
Hubschrauberlandung
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Re: Hubschrauberlandung
Hallo Feuer Michel!
Hubschrauberlandeplätze als Bodenlandeplätze, erhöhte Hubschrauberlandeplätze (z. B. auf einem Krankenhausdach), Landedecks (z. B. auf Bohrinseln) oder Bordflugplätze (auf Schiffen) sind behördlich genehmigte Landeplätze für Hubschrauber. Grundlage der Genehmigung von Hubschrauberlandeplätzes nach §6 LuftVG ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen (Bundesanzeiger (Amtlicher Teil), Jahrg. 2005, Ausgegeben am 29.12.2005) ...http://www.recht.makrolog.de/bundesanzeiger/TJ2005Nr00246x. Hierauf beruhen auch die technischen Voraussetzungen für Luftlandeplätze.
Konkret: Schau in die Genehmigung Deines Hubschrauberlandeplatzes. Dort steht drin, wie Sicherheit und Brandschutz während des Flugbetriebes gewährleistet werden muß!
Darüber hinaus bestehen nicht genehmigte Landestellen, die in der Regel eine geringe Anzahl von Flugbewegungen aufweisen. Im Gegensatz zu den genehmigten Hubschrauberlandeplätzen erfordern Starts und Landungen an Hubschrauberlandestellen eine Außenstart- und Landeerlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Weitere Fragen klärst Du mit der Betriebsabteilung des Luftfahrtbundesamtes:http://www.lba.de
Viele Grüße!
Hubschrauberlandeplätze als Bodenlandeplätze, erhöhte Hubschrauberlandeplätze (z. B. auf einem Krankenhausdach), Landedecks (z. B. auf Bohrinseln) oder Bordflugplätze (auf Schiffen) sind behördlich genehmigte Landeplätze für Hubschrauber. Grundlage der Genehmigung von Hubschrauberlandeplätzes nach §6 LuftVG ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen (Bundesanzeiger (Amtlicher Teil), Jahrg. 2005, Ausgegeben am 29.12.2005) ...http://www.recht.makrolog.de/bundesanzeiger/TJ2005Nr00246x. Hierauf beruhen auch die technischen Voraussetzungen für Luftlandeplätze.
Konkret: Schau in die Genehmigung Deines Hubschrauberlandeplatzes. Dort steht drin, wie Sicherheit und Brandschutz während des Flugbetriebes gewährleistet werden muß!
Darüber hinaus bestehen nicht genehmigte Landestellen, die in der Regel eine geringe Anzahl von Flugbewegungen aufweisen. Im Gegensatz zu den genehmigten Hubschrauberlandeplätzen erfordern Starts und Landungen an Hubschrauberlandestellen eine Außenstart- und Landeerlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Weitere Fragen klärst Du mit der Betriebsabteilung des Luftfahrtbundesamtes:http://www.lba.de
Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
Re: Hubschrauberlandung
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Da mach ich mich doch gleich mal schlau
Grüße
Feuer Michel
vielen Dank für deine Antwort.
Da mach ich mich doch gleich mal schlau
Grüße
Feuer Michel