Wer bestellt den BSB?

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
speedplan

Wer bestellt den BSB?

Beitragvon speedplan » Fr 24.07.2009 17:20

Hallo zusammen,
meine Frage ist sicherlich von schon von verschiedenen BSB gestellt worden, aber ich finde im Moment keine richtige Antwort dazu.
Also: Wer ist für die Bestellung des BSB zuständig? Der Mieter oder der Vermieter? Kann man eine generelle Aussage dazu geben oder sind die vertraglichen Gegebenheiten untereinander maßgebend? Wer ist der Vertragspartner vom Feuerversicherer?
In diesem Fall ist der Mieter der Kreis und der Vermieter ein privates Unternehmen.
Schonmal danke im Voraus.

Sugus

Re: Wer bestellt den BSB?

Beitragvon Sugus » Fr 24.07.2009 20:21

Diese Frage kann so nicht beantwortet werden. Wie sind die Rechtsverhältnisse (Gemietet, gepachtet, oder...), aus welchem Grund wird ein Brandschutzbeauftragter eingesetzt (Nutzung, Arbeitsschutz... ?) und wer ist Betreiber des Objektes?

Fire Safety

Re: Wer bestellt den BSB?

Beitragvon Fire Safety » Fr 24.07.2009 21:16

HI,

also ich denke es kommt auch darauf an wie das Gebäude/ Objekt
genutzt wird. Meine persönliche Meinung wäre bei privat also Wohnungsvermietung
hat der Eigentümer des Gebäudes dafür sorge zu tragen.

Kommt auch drauf an wer der Ansprechpartner für die Feuerversicherung ist.
Derjenige bekommt bestimmt auch von der Versicherung den Auftrag dafür zu sorgen
das ein BSB zu bestellen ist.

Gruß
Fire Safety

speedplan

Re: Wer bestellt den BSB?

Beitragvon speedplan » Fr 24.07.2009 22:21

In diesen Fall ist der Mieter/Pächter der Kreis, also Verwaltung und der Vermieter/Verpächter ein Unternehmen, dass solche Gebäude zur Verfügung stellt. Ich denke ich werde erstmal anfragen wer der Vertragspartner des Versicherers ist.

Vielen Dank für die promten Antworten
Gruß FS

Laschinsky
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Re: Wer bestellt den BSB?

Beitragvon Laschinsky » Fr 24.07.2009 22:42

Hallo zusammen,

die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten in einem vermieteten/verpachteten gewerblich genutzten Gebäudes ergibt sich entweder aus baurechtlichen Anforderungen, z.B. aus einem Brandschutzkonzept bei Bauten nach IndBauRL...

dann: Brandschutzbeauftragter ist durch den Gebäudeeigentümer bzw. -betreiber zu bestellen, um den geforderten Auflagen an den Bau und Betrieb seines Gebäudes nachzukommen (Schwerpunkt: Haus- und Gebäudetechnik, etc.)

oder aus arbeitsschutzrechtlichen Aspekten, z.B. nach §§3,5 und 10 ArbSchG...

dann: Brandschutzbeauftragter ist durch den jeweiligen Unternehmer/Arbeitgeber zu bestellen, um betriebsinterne Brandschutzmaßnahmen umzusetzen. (Schwerpunkt hier: betriebliche Brandgefahren, Gefahrstoffe, Notfallplanung etc.) Die Notwendigkeit ergibt sich nach vfdb 12/09-01:2009-03, wenn die Brandgefahren besondere Brandschutzmaßnahmen erfordern, d.h. i.d.R. haushaltsübliche Gefährdungen übersteigt.

In einem (teil-)vermieteten/verpachtetem Gebäude ergeben sich erfahrungsgemäß immer Schnittstellen zwischen Bau/Gebäude und Betrieb/Nutzung, insbesondere wenn mehrere Mieter/Pächter beteiligt sind (z.B. Technologiezentren, Industrieparks oder Einkaufszentren). Hier empfiehlt die vfdb 12/09-01:2009-03 die Bestellung eines Gesamtbrandschutzbeauftragten für koordinierende Aufgaben. Dieser sollte dann für das gesamte Gebäude bestellt werden, also aus Richtung des Gebäudeeigentümers/-betreibers kommen.
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.