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Unterweisung bei Besichtigung

Verfasst: Do 19.03.2009 12:31
von krzndieter
Hallo Forum,
gestern kurz vorgestellt und nun kommt auch schon die erste Frage:
In unserer Datenzentrale (Rechenzentrum) gibt es verschiedene Bereiche mit Gaslöschanlagen (FM200, Argon, Novec1230). Die Mitarbeiter die diese Räume betreten sind von mir entsprechend unterwiesen.
Wie sieht es aus bei kurzen Besichtigungen oder Führungen durch diese Räume? Müssen grundsätzlich alle Besucher unterwiesen werden und dies mit Ihrer Unterschrift bestätigen, oder reicht der unterwiesene "Führer" dieser Gruppe?
Es heißt ja : Personen, die in Bereichen mit Gaslöschanlagen (z. B. Kohlenstoffdioxid oder Argon) tätig sind, müssen gemäß BGR 134 jährlich unterwiesen werden.
Besucher sind ja eigentlich nicht "tätig", oder sehe ich das falsch?
Kann mir da jemand helfen?

Verfasst: Do 19.03.2009 14:54
von Frank_Borgert
Ja, ich würde es auch so sehen, dass für Besucher keine Unterweisung erforderlich ist.
Zwingend ist dann aber erforderlich, dass Besucher niemals, auch nicht für "ich muss mal eben weg" oder "ich bin mal eben telefonieren", alleine ohne "Aufsichtsperson" gelassen werden.

Viele Grüße,
Frank Borgert