Unterweisung bei Besichtigung

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
krzndieter

Unterweisung bei Besichtigung

Beitragvon krzndieter » Do 19.03.2009 12:31

Hallo Forum,
gestern kurz vorgestellt und nun kommt auch schon die erste Frage:
In unserer Datenzentrale (Rechenzentrum) gibt es verschiedene Bereiche mit Gaslöschanlagen (FM200, Argon, Novec1230). Die Mitarbeiter die diese Räume betreten sind von mir entsprechend unterwiesen.
Wie sieht es aus bei kurzen Besichtigungen oder Führungen durch diese Räume? Müssen grundsätzlich alle Besucher unterwiesen werden und dies mit Ihrer Unterschrift bestätigen, oder reicht der unterwiesene "Führer" dieser Gruppe?
Es heißt ja : Personen, die in Bereichen mit Gaslöschanlagen (z. B. Kohlenstoffdioxid oder Argon) tätig sind, müssen gemäß BGR 134 jährlich unterwiesen werden.
Besucher sind ja eigentlich nicht "tätig", oder sehe ich das falsch?
Kann mir da jemand helfen?

Frank_Borgert

Beitragvon Frank_Borgert » Do 19.03.2009 14:54

Ja, ich würde es auch so sehen, dass für Besucher keine Unterweisung erforderlich ist.
Zwingend ist dann aber erforderlich, dass Besucher niemals, auch nicht für "ich muss mal eben weg" oder "ich bin mal eben telefonieren", alleine ohne "Aufsichtsperson" gelassen werden.

Viele Grüße,
Frank Borgert