Hallo Forum,
gestern kurz vorgestellt und nun kommt auch schon die erste Frage:
In unserer Datenzentrale (Rechenzentrum) gibt es verschiedene Bereiche mit Gaslöschanlagen (FM200, Argon, Novec1230). Die Mitarbeiter die diese Räume betreten sind von mir entsprechend unterwiesen.
Wie sieht es aus bei kurzen Besichtigungen oder Führungen durch diese Räume? Müssen grundsätzlich alle Besucher unterwiesen werden und dies mit Ihrer Unterschrift bestätigen, oder reicht der unterwiesene "Führer" dieser Gruppe?
Es heißt ja : Personen, die in Bereichen mit Gaslöschanlagen (z. B. Kohlenstoffdioxid oder Argon) tätig sind, müssen gemäß BGR 134 jährlich unterwiesen werden.
Besucher sind ja eigentlich nicht "tätig", oder sehe ich das falsch?
Kann mir da jemand helfen?