Prüfung von Bandschutzklappen

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Svennie

Prüfung von Bandschutzklappen

Beitragvon Svennie » Mo 09.02.2009 10:04

Einen guten Morgen,

ich habe folgende Frage: Die Firma, in der ich arbeite, soll einen Wartungsvertrag für eine Lüftungsanlage abgeben. Dazu gehört auch die Prüfung von Brandschutzklappen. Muss ich als Prüfer von BSK eine Prüfung abgelegt haben oder bin ich als Techniker (HLS-Techniker im Lüftungsbereich) mit 15 Jahren Berufserfahrung schon Sachkundiger?

Ich hoffe Ihr könnt mir eine Auskunft geben.

Noch einen schönen Tag

Sven

Frank_Borgert

Beitragvon Frank_Borgert » Mo 09.02.2009 10:36

Hallo Svennie,
also, erst mal müssen in NRW Lüftungsanlagen in Gebäuden, die der TPrüfVO unterliegen, in regelmäßigen Abständen (weniger als 3 Jahre) durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen geprüft werden.

Dann steht weiterhin in den ABZ der BSK noch ein Hinweis, dass diese regelmäßig (z.B. mind. alle 6 Monate) durch den Betreiber auf Funktionsfähigkeit zu prüfen sind. Eine weitere Qualifikation ist hier nicht gefordert (ich habe hier gerade z.B. eine ABZ von Trox). Wenn also ein Betreiber ohne weitere Anforderung das schon können soll, sind Sie m.E. nach dazu absolut quaslifiziert! :supi:

Im Zweifelsfall sollten Sie aber schauen, welche BSK verbaut sind, und dann in den zugehörigen ABZ und den Einbauanleitungen nochmals nachsehen, ob hier eine Mindest-Qualifikation gefordert ist.

Viele Grüße,
Frank Borgert