Hallo,
bei der Beantwortung einer Frage zu einem anderen Thema hier im Forum ist mir eine Frage wieder eingefallen, die mich schon seit Beginn meiner Tätigkeit als Brandschutzfachingenieur beschäftigt :
Der Ersteller eines Brandschutzkonzeptes soll nach erfolgter Umsetzung der Massnahmen eine Konformitätsbescheinigung zur konzeptkonformen Umsetzung ausstellen - zur Vorlage beim Bauamt.
Das habe ich selbst schon oft gemacht.
Aber : Prüfen tut das eigentliche Konzept zunächst eine Dritter, z. B. Bauamt, Feuerwehr, weiterer Sachverständiger...
Trotzdem muss nach erfolgter Umsetzung wieder ICH bescheinigen, dass die Umsetzung konform ist ( oder eben der, der vom Bauherrn beauftragt wird ).
Weiss jemand, ob das rechtlich abgesichert ist?
Muss die Bescheinigung nicht der ausstellen, der gegengeprüft hat ( wie das z.B. auch beim Prüfstatiker der Fall ist )?
Oder messe ich der 'Konformitätsbescheinigung' zu viel Bedeutung bei?
Für feedback wäre ich dankbar.
Gruss,
Volker