Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich meine, dass offenens Feuer (Kerzen und ähnliches) grundsätzlich (besonders in Beherbergungsstätten) nicht gestattet sind. Ich finde allerdings nicht die entsprechenden Paragraphen (oder neudeutsch Paragrafen?).
Kann mir eventuell jemand aus der Zwickmühle helfen?
Danke!
Peter