Kerzen und dergleichen

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Schaeffer

Kerzen und dergleichen

Beitragvon Schaeffer » Sa 22.11.2008 17:28

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich meine, dass offenens Feuer (Kerzen und ähnliches) grundsätzlich (besonders in Beherbergungsstätten) nicht gestattet sind. Ich finde allerdings nicht die entsprechenden Paragraphen (oder neudeutsch Paragrafen?).

Kann mir eventuell jemand aus der Zwickmühle helfen?

Danke!

Peter

Wolf R.

Beitragvon Wolf R. » So 23.11.2008 13:20

Es muss ja nicht alles geregelt sein.
Der Rechtssicherheit halber würde ich das immer über eine Hausordnung, Betriebsanweisung, Dienstanweisung oder ähnliches verbieten.
Gruß Wolfgang Rüttinger