Hallo,
ich würde gerne wissen wie oft man als Brandschutzbeauftragter in einem Alten und Pflegeheim Brandschutzbegehungen durchführen muss? jeden Monat? oder reicht es sogar vierteljährlich? oder ist ein gewisser Abstand sogar vorgeschrieben?
Würde mich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen! Bin nämlich neu, sozusagen dazu verdonnert worden Brandschutzbeauftragter zu machen und nun fehlt mir ein wenig die Praxis!
Danke
Viele Grüße
Michi
Brandschutzbegehung im Altenheim
Hallo Michi,
schau mal auf die Internetseite des vbbd unter www.vbbd.de. Dort findest Du auf der rechten Seite den Link zum Entwurf der Richtlinie des vbbd. Diese solltest Du Dir mal im Bereich Einsatzzeiten mit den zugehörigen Anhängen durchlesen. Ich denke, dass dann die meisten Fragen, die Dir auf dem Herzen liegen, beantwortet sind.
Gruß
Uwe
Vorstand vbbd
schau mal auf die Internetseite des vbbd unter www.vbbd.de. Dort findest Du auf der rechten Seite den Link zum Entwurf der Richtlinie des vbbd. Diese solltest Du Dir mal im Bereich Einsatzzeiten mit den zugehörigen Anhängen durchlesen. Ich denke, dass dann die meisten Fragen, die Dir auf dem Herzen liegen, beantwortet sind.
Gruß
Uwe
Vorstand vbbd
Unterlagen auf der Inernetseite www.vbbd e.V.
Hallo Uwe,
ist ja eine schöne Idee, aber um die Unterlagen auch ansehen zu können muss man ja Mitglied beim vbbd e.V. sein!
Ich hatte schon ein Paar mal diesen Gedanken, aber so ist es eben. Das Passwort für das Forum ist nicht gleich dem Passwort für Mitglieder.
Daher ist eine fachliche Beantwortung für die Anfrage angebracht!
Steffen Freisleben
ist ja eine schöne Idee, aber um die Unterlagen auch ansehen zu können muss man ja Mitglied beim vbbd e.V. sein!
Ich hatte schon ein Paar mal diesen Gedanken, aber so ist es eben. Das Passwort für das Forum ist nicht gleich dem Passwort für Mitglieder.
Daher ist eine fachliche Beantwortung für die Anfrage angebracht!
Steffen Freisleben
Re: Unterlagen auf der Inernetseite www.vbbd e.V.
Steffen hat geschrieben:... um die Unterlagen auch ansehen zu können muss man ja Mitglied beim vbbd e.V. sein!...
Hallo Steffen,
ich bin zwar Mitglied im vbbd, habe aber gerade auch ohne das Passwort für vbbd-Mitglieder das Dokument ansehen und herunterladen können.
Gruß Wolfgang Rüttinger
Begehung
Hallo,
da zum Beispiel eine wöchentliche Überprüfung der Rettungswegbeleuchtung (Einzelbatterie) und eine monatliche Überprüfung der Feststellanlagen und für alles ja auch eine Dokumentation vorgeschrieben ist, sollte dies auch vom BSB durchgeführt werden, bis geklärt ist, wer diese Aufgaben (Haustechnik) übernimmt, damit sich der BSB und Aufgaben wie Schulung/Information kümern kann.
Gruss: Peter
da zum Beispiel eine wöchentliche Überprüfung der Rettungswegbeleuchtung (Einzelbatterie) und eine monatliche Überprüfung der Feststellanlagen und für alles ja auch eine Dokumentation vorgeschrieben ist, sollte dies auch vom BSB durchgeführt werden, bis geklärt ist, wer diese Aufgaben (Haustechnik) übernimmt, damit sich der BSB und Aufgaben wie Schulung/Information kümern kann.
Gruss: Peter