Vorhaltung Handfeuerlöscher in Festzelten

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Mathias Zimmer

Vorhaltung Handfeuerlöscher in Festzelten

Beitragvon Mathias Zimmer » Di 18.03.2008 8:34

Hallo,

gibt es Vorschriften, die in Hessen die Vorhaltung von Handfeuerlöschern in Festzelten mit angeschlossenem Kochbereich regeln?

M_Paasche

Beitragvon M_Paasche » Do 10.04.2008 15:22

Hallo Herr Zimmer,
Für Hessen gibt es die Muster-Richtlinie der Fachkommission „Bauaufsicht“ der ARGE-BAU über den Bau
und Betrieb fliegender Bauten
- MFIBauR.

Dort wird unter 2.6 Feuerlöscher ausgeführt, dass Zahl und Art der Feuerlöscher unter anderem nach der Nutzung festzulegen sind.

Einen ausdrücklichen Hinweis für Küchen in Verbindung mit Feuerlöschern habe ich nicht gefunden.


MfG
M. Paasche

Sugus

Beitragvon Sugus » Fr 11.04.2008 1:06

Zur besseren Einordnung folgende Fragen:

Ist der Fliegende Bau ständig aufgebaut oder zeitweise?
Ein Standort oder wechselnde (auch innerhalb Hessens)?
Art der Stattfindenden Veranstaltungen (Kirmes, Messe, Kongress...).

Die Beurteilung hängt davon ab, welche Vorschriften das Brandschutzkonzept zu Grunde legt und was die jeweilige Behörde fordert. Von Kommune zu Kommune kann das sehr unterschiedlich sein.
Darüber hinaus sind auch arbeitsrechtliche Vorschriften zu beachten.

Bei dem früher von mir betreuten www.afrika-afrika.com war es eine ganze Zeltstadt, die entsprechend zu bewerten war.

Gerne können Sie auch direkten Kontakt zu mir aufnehmen.
Alle Kontaktdaten finden Sie auf meiner Internetpräsenz.

MfG

Marcus Michel