Notfallplan - Katastrophenplan

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Schaeffer

Notfallplan - Katastrophenplan

Beitragvon Schaeffer » So 16.03.2008 20:13

Hallo,
vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber ein Krankenhaus fragt nach einem Katastrophen- (neudeutsch Katastrofen?-)plan. Entspricht dieser Plan nicht dem Nofallplan?

Danke für eine fachmännische Info im Voraus.

Peter

Mathias Zimmer

Beitragvon Mathias Zimmer » Di 18.03.2008 8:58

Morgen,

ein "Notfallplan" kann alles möglich beinhalten, auch kleinere Übel, z.B. Feuer allgemein und beispielsweise Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter beinhalten.
Ein "K-Fall-Plan" stellt die Vorplanung für ernstere bzw. größere Unfälle dar beziehungsweise den Totalausfall wichtiger Infrastruktur, die den weiteren Betrieb gefährden könnten.
In einer Firma könnte das beispielsweise der Ausfall eines Rechenzentrums sein oder der Ausfall mehrerer leitender Mitarbeiter durch eine Epidemie.

Geschäftsstelle
Geschäftsstelle vbbd e.V.
Beiträge: 32
Registriert: Mi 22.03.2006 13:24
Wohnort: 21079 Hamburg
Kontaktdaten:

Beitragvon Geschäftsstelle » Di 18.03.2008 13:01

Zu diesem Thema kann ich vielleicht auch etwas beisteuern:

Soweit ich mich zurückerinnere, gab es in dem Krankenhaus, in welchem mein Mann u. a. BSB war, auch einen Katastrophenschutzbeauftragten.
Dieser hatte sich mit Plänen zu beschäftigen, welche nicht mit Notfällen direkt das Krankenhaus betreffend zu tun hatten, sondern übergreifende Notfälle:
Flut, Schnee, Terror, Erdbeben, Krieg usw. In diesen Plänen wurden z. B. Notversorgung und Verwaltung/Verpflegung von Massen an Patienten organisiert. Und damit verbunden auch alle technischen Notwendigkeiten.

In Hamburg gibt es ein Amt für den Katastrophenschutz (und mit Sicherheit nicht nur hier), die geben z. B. auch Warnungen heraus für die Gebiete im Hafen, die bei Sturmflut oft überschwemmt werden, damit die Anwohner ihre Autos in Sicherheit bringen können (Hafencity z. B.).
Beim AfK bekommt man sicherlich genauere Infos für diese Aufgabe!

Liebe Grüße

"Geschäftsstelle"

Geschäftsstelle
Geschäftsstelle vbbd e.V.
Beiträge: 32
Registriert: Mi 22.03.2006 13:24
Wohnort: 21079 Hamburg
Kontaktdaten:

Beitragvon Geschäftsstelle » Di 18.03.2008 13:13

Habe hier noch einmal eine entsprechende Internetadresse:

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/beh ... start.html

oder

www.katastrophenschutz.hamburg.de


Gruß

"Geschäftsstelle"

Sugus

Beitragvon Sugus » Mi 19.03.2008 2:39

Ein Blick in die VwV zur 12. BImSchVO (aka Störfallverordnung) ist bestimmt hilfreich. Dort werden Anforderungen an solcherlei Pläne genannt, die von Betrieben, die unter die VO fallen, eingehalten werden müssen.

Weiterhin gibt es vom BBK kostenlose Ausarbeitungen zur Thematik.

Im Übrigen berate ich gerne im konkreten Fall. Dazu bitte PN oder Mail.

Gruß

Marcus Michel

Feuer Michel

Evakuierungsplan

Beitragvon Feuer Michel » Mi 07.05.2008 22:08

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich eines Evakuierungsplan.
Ich wurde gefragt ob es ein Gesetz oder eine Verordnung gibt die einen Evakuierungsplan in einem Krankenhaus vordern?
Wenn ja wo kann ich so einen Eintrag finden ?
Dass so ein Plan natürlich wichtig ist, ist mir klar aber es gibt ja leider den Unterschied wichtig oder gefordert!!! :wein:

Danke für euere Antworten.

Feuer Michel :-)

Steffen

Krankenhausnotfallplan

Beitragvon Steffen » So 09.11.2008 19:34

Hallo,

die Regelungen für einen Krankenhausnotfallplan kannst Du im jeweiligen Landeslandeskrankenhausgesetz finden. Hierzu gehört auch der Evakuierungsplan. Diesen Stellt der Betreiber des KH in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr bzw. örtlichen Ordnungsbehörde, der Brandschutzdienststelle und den Katastrophenschutzbehörde auf.
Desweiteren ergibt es sich aus dem Katastrophenschutzgesetz, den Arbeissicherheitsbestimmungen, Unfallvorschriften (z.B. GUV-V A 1) u.a. Auch im Brandschutzkonzept ist bereits bei den Untersuchungen auf diese Frage ein zu gehen (Beurteilung des vorbeugenden Brandschutzes für KH).
Hinsichtlich der Notfallplanung gibt es auch bei der AKNZ des Bundes Seminare.

Nachfolgend aus einem Fachartikel zum Thema "Evakuierungsübung - Komplexe Erfahrungen"

Die Verlegung eines Krankenhauses als Evakuierungsübung genutzt

Die Evakuierung eines Krankenhauses, unabhängig davon ob ein internes oder externes Schadensereignis ursächlich ist, stellt die Mitarbeiter und Patienten des Krankenhauses, sowie die beteiligten Kräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vor eine komplizierte Einsatzaufgabe. Schon allein die Entscheidung zur Evakuierung setzt voraus, dass alle Alternativen und Risiken verantwortungsbewusst bedacht und geprüft werden. Im Einsatzfall steht dafür nicht immer die erforderliche Zeit zur Verfügung, die aber für eine erfolgreiche Evakuierung erforderlich ist. Auf Grund der mit einer Evakuierung verbundenen Risiken, fehlt es in der Regel an praktischen Möglichkeiten, diesen Einsatzfall realitätsnah zu üben. Die planmäßige Verlegung eines Krankenhauses bietet dazu eine nicht alltägliche Chance, diese Einsatzaufgabe planerisch vorzubereiten, gleichzeitig die dazu vorhandenen Einsatzplanungen auf Funktionalität zu prüfen und anschließend die Planung durch Einsatzkräfte praktisch umsetzen zu lassen. Damit können letztendlich wertvolle praktische Erfahrungen gesammelt werden zu:
• Evakuierung und Evakuierungsentscheidung,
• Einsatzplanung, Einsatzvorbereitung und Einsatzdurchführung.

1. Begriff und Evakuierungsentscheidung

Täglich bekämpfen die Feuerwehren Brände und leisten unterschiedlichste technische Hilfeleistungen. Aus Einsatzberichten in Fachpublikationen, aus Presse und anderen Medien ist oft zu entnehmen, dass eine bestimmte Anzahl von Personen gerettet, in Sicherheit gebracht, oder evakuiert wurde.
Der Begriff der Evakuierung wird von den Feuerwehren oft benutzt und ist auch nicht falsch, da er „leer machen, ein Gebiet räumen, Bewohner aussiedeln“ bedeutet. Der Begriff Evakuierung ist aber weder in der DIN 14011 – Begriffe aus dem Feuerwehrwesen -, noch in der Sächsischen Bauordnung [1] oder in einer FwDV zu finden. Vielmehr ist richtigerweise von Rettung, Bergung und vom „Insicherheitbringen“ die Rede, was der Einsatzdynamik insbesondere in der Brandbekämpfung besser entspricht. So gesehen, wird Evakuieren schnell mit Räumen im alltäglichen Sprachgebrauch synonym verwendet.
Worin besteht der Unterschied zwischen Evakuierung und Räumung?
Das ehemalige Bundesamt für Zivilschutz, heute Bundesverwaltungsamt, hat den Begriff Evakuierung in einer Studie wie folgt definiert:
„Die Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen und Tieren aus einem gefährdeten Gebiet mit Transport, Unterkunft und Versorgung in ein ungefährdetes Gebiet“. [2]
Damit wird auch den Verantwortlichen, die eine Entscheidung zur Evakuierung zu treffen haben aufgezeigt, dass zur Vorbereitung und Durchführung einer Evakuierung, die aus vielen Einzelschritten besteht, der Faktor Zeit von entscheidender Bedeutung ist!
Von der Räumung spricht man, wenn nicht mehr genügend Zeit zur Vorbereitung und Durchführung einer Evakuierung zur Verfügung steht, die Gefahr nur „kurzfristig“ wirksam sein kann und ein länger andauernder Ortswechsel, wie das beispielsweise beim Verlassen eines Gebäudes oder eines Gebäudeteiles der Fall sein kann, nicht erforderlich ist.
Nach Wolf kann aber eine vorhergehende Räumung Bestandteil einer Evakuierung sein. [3] Dies ist dann der Fall, wenn insbesondere die Versorgung in einem ungefährdeten Gebiet noch nicht möglich und demzufolge noch zu organisieren ist.
In [2] ist ein so genannter E-Chart enthalten, der stark vereinfacht im Schema 1 dargestellt ist und als ein sehr gutes Hilfsmittel zur Evakuierungsentscheidung angesehen werden kann.
Schema 1: E-CHART

Unabhängig dabei ist es, ob ein Chemieereignis das primäre Identifikationskriterium im E-Chart darstellt, denn es können auch andere Ereignisse in diesen E-Chart substituiert werden.

2. Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für Krankenhäuser

Beispielhaft soll, gültig für den Freistaat Sachsen, das Gesetz zur Neuordnung des Krankenhauswesens (Sächsisches Krankenhausgesetz - SächsKHG) vom 25.Juni 1999 herangezogen werden. Dieses Gesetz verpflichtet im § 30 Absatz 2 die Krankenhäuser „… für den Fall der eigenen Evakuierung entsprechende Pläne, so genannte Krankenhausalarmpläne, aufzustellen, fortzuschreiben, abzustimmen und einzuüben“. [4] Das zuständige Staatsministerium wird durch Rechtsverordnung im Absatz 3 ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu regeln.
Daraufhin hat das zuständige Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie am 16. Juni 2000 Regelungsinhalte eines Alarm- und Einsatzplanes herausgegeben, um für eine bessere Handhabung und Vereinheitlichung zu sorgen. Grund dafür war eine Erhebung, in deren Ergebnis eine „sehr unterschiedliche“ Qualität der Krankenhauspläne festgestellt wurde.
Wesentlichster Inhalt dieser Regelung ist die Festlegung von einheitlichen Alarmstufen mit folgender Bedeutung:
Stufe 1
Alarm für dienstfreies Personal und Herstellung der vollen Betriebsbereitschaft einer oder mehrerer Fachabteilungen.
Stufe 2
Alarm für dienstfreies Personal und Herstellung der vollen Betriebsbereitschaft des gesamten Krankenhauses.
Stufe 3
Alarm für dienstfreies Personal und Herstellung der vollen Betriebsbereitschaft des gesamten Krankenhauses und Anforderung von zusätzlichem Personal.
Auf einheitliche Vorgaben hinsichtlich Aufbau und detailliertem Inhalt wurde im Freistaat Sachsen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, leider verzichtet.
In Kontakten mit den Krankenhäusern wird im Bezug auf die Maßnahmen nach Stufe 3 immer wieder festgestellt, dass zusätzliche Personalanforderungen sich entweder auf die Rettungsleitstellen oder den Katastrophenschutz, der als umfassender Begriff für verschiedene Hilfsorganisationen benannt wird, begrenzen. Es ist daher notwendig, auf die Pflichten nach § 11 Sächsisches Katastrophenschutzgesetz vom 17. Februar 1999 hinzuweisen, indem auch Unterstützungsmöglichkeiten durch benachbarte Krankenhäuser und durch niedergelassene Ärzte zu berücksichtigen sind. [5]

3. Angaben zum betroffenen Krankenhaus

Das Krankenhaus, vor ca. 100 Jahren dem damaligen „Irrenwesen“ gewidmet, besteht aus zwei, territorial getrennten Einrichtungskomplexen.
Zum ersten Komplex zählen 26 Einzelgebäude, die auf einem parkähnlichen Grundstück von ca. 250.000 m² stehen. Diese Gebäude sind teilweise untereinander verbunden. Die meisten Gebäude verfügen über vier Geschosse und nur über ein Treppenhaus. Das gesamte Gelände ist durch mehrere Straßen, die eine Art Ringsystem darstellen, gut befahrbar. Die Zufahrt aus dem öffentlichen Bereich ist über zwei Hauptzufahrten gut möglich. In dieser Einrichtung sind Kliniken für Innere Medizin, Chirurgie, Intensivstation, Orthopädie, Psychiatrie und Kinderpsychiatrie mit über 400 Betten eingerichtet.
Der zweite Komplex befindet sich in ca. 2 km Entfernung. Dabei handelt es sich um ein Gebäude, was ebenfalls gut angefahren werden kann und in dem 80 Patienten medizinisch versorgt werden.
Insgesamt sind 760 Mitarbeiter im Krankenhaus beschäftigt.
Auf Grund des Alters der Gebäude und der weiteren Verbesserung klinischer Abläufe, war die Notwendigkeit eines Klinikneubaues gegeben, der am 23. Februar 2002 mit der Aufnahme bzw. Verlegung der Patienten aus der alten Einrichtung in der neuen Klinik seinen Alltagsbetrieb aufnehmen sollte.

4. Vorbereitung und Durchführung der Verlegung/Evakuierung

Die Klinikleitung sprach das Brandschutzamt Leipzig im Juni 2001 an, ob eine Unterstützung durch Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz bei der Verlegung von über 400 Patienten, am 23. Februar 2002, in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr möglich ist. Auf Grund fehlender Einsatzerfahrungen wurde das als Chance angesehen, wichtige Erkenntnisse zu erhalten und Unterstützung zugesagt.
Durch das Vorliegen infrastruktureller Angaben über das Evakuierungsgebiet/Evakuierungsobjekt, war eine so genannte Gebietsrecherche nicht mehr notwendig, so dass sich die Einsatzplanung auf folgende Hauptaufgaben konzentrieren konnte:
• Vorbereitung zur Räumung der Stationen und Verladung der Patienten in Transportmittel,
• Vorbereitung des Transportes der Patienten,
• Vorbereitung der Aufnahme und Unterbringung der Patienten.

Kategorisierung der Patienten

Je nach gesundheitlichem Zustand der Patienten, war die Reihenfolge der Evakuierung, die Auswahl geeigneter Transportmittel und die Anzahl der notwendigen Hilfskräfte zu berücksichtigen.
Dazu wurden die Patienten in so genannte Transportkategorien eingeteilt.
Tabelle 1: Kategorisierung der Patienten

Transport-kategorie Definition Anzahl Patienten
1 liegende Patienten 108
2 liegende Patienten mit Arzt 8
3 mit Hilfe gehfähige Patienten 74
4 Patienten im Rollstuhl 59
5 liegende Patienten mit Arzt und Beatmung 5
6 ohne Hilfe gehfähige Patienten 147
7 suchterkrankte Patienten 19
Von besonderer Bedeutung waren Patienten der Kategorie 5, deren Transport nur unter ärztlicher Begleitung mit gleichzeitiger Beatmung möglich ist, was einem Transport von versorgten Notfallpatienten im Sinne der Notfallrettung gleich kommt. Bedeutungsvoll waren auch die Patienten der Kategorie 7, die auf Grund ihrer Suchterkrankung bzw. Suchtgefährdung von den anderen Patienten getrennt transportiert werden sollten.

Transportarten und Transportmittel

Aus der vorgenommenen Patientenkategorisierung wurden die Transportarten abgeleitet:
• Einzeltransporte (Kategorie 1, 2, 3 und 4),
• Sammeltransporte (Kategorie 6 und 7),
• Intensivtransporte (Kategorie 5).
Den entsprechenden Transportarten wurden folgende Transportmittel zugeordnet:
• Einzeltransporte – Krankentransportwagen, 4- Trage Krankentransportwagen des Katastrophenschutzes, Rettungstransportfahrzeuge, Behindertentransportfahrzeuge und Mannschaftstransportwagen,
• Sammeltransporte – Busse und Mannschaftstransportwagen,
• Intensivtransporte – ausschließlich Rettungstransportwagen.
Durch das Vorhandensein von unterschiedlichen Transportfahrzeugen aus verschiedenen Organisationen, die von den Mitwirkenden leider auch noch unterschiedlich bezeichnet wurden, ergab sich das Erfordernis, alle Transportfahrzeuge mit einer Ziffer, die in der Frontscheibe des jeweiligen Fahrzeuges befestigt wurde, auszustatten. Damit waren Verwechslungen durch Anwendung falscher Termini ausgeschlossen.

Mitwirkende Organisationen und Einsatzkräfte

Die Durchführung der Maßnahme setzte voraus, dass alle in der Stadt Leipzig verfügbaren Organisationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die auch im Falle einer ereignisbezogenen Evakuierung durch Auslösen von Katastrophenvoralarm und den damit eröffneten Rechtsfolgen herangezogen werden, mitwirkten. Somit wurden die Organisationen der täglichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei), des Katastrophenschutzes, der Bundeswehr und die Verkehrsbetriebe mit insgesamt 365 Kräften einbezogen.
Tabelle 2: Mitwirkende Organisationen und deren Kräfte

Organisation Kräfte
Bundeswehr 17
DLRG 10
DRK 85
Feuerwehr 126
JUH 71
Polizei 6
THW 48
Verkehrsbetriebe 2
GESAMT 365

Die mitwirkenden Organisationen sind normalerweise in unterschiedliche, fachdienstbezogene Strukturen gegliedert. Diese Gliederung ist nicht hinderlich, wenn fachdienstbezogene Aufgaben zu erledigen sind. Die Evakuierung erfordert aber das so genannte nicht fachdienstbezogene Aufgaben von den Mitwirkenden erfüllt werden, so dass die jeweiligen Strukturen aufgelöst wurden und die Kräfte der Organisationen wie folgt gegliedert wurden(Grundsatz: Gliederung der Kräfte):
• Führungskräfte mit Führungsstellen,
• Transportkräfte mit Transportmitteln,
• Trägerkräfte,
• Sicherstellungskräfte.

Führung


In der Grafik ist die Führungsorganisation dargestellt. Die Gesamteinsatzleitung oblag dem
Katastrophenschutzkernstab in dem die Führungssachgebiete S 1/S 4 und S 2/S 3 zusammengefasst, und die Führungssachgebiete S 5 und S 6 sowie entsprechende Fachberater (Krankenhaus und Polizei) separat besetzt sind.


Im zu evakuierenden Krankenhaus wurde eine aus Einsatzleitfahrzeugen bestehende Technische Einsatzleitung „Räumen“ eingerichtet, wo die Abschnitte „Einzeltransport“, „Sammeltransport“, „Intensivtransport“ und „Bereitstellung“ gebildet wurden. Den Technischen Leiter „Räumen“ stellte das DRK.
Der Abschnitt „Bereitstellung“ sollte alle Transportkräfte und Transportmittel sowie Trägerkräfte konzentrieren und bedarfsgerecht den anderen Abschnitten zur Verfügung stellen.
Auf Grund der erwähnten Besonderheit, dass das Krankenhaus aus zwei Einrichtungskomplexen besteht, musste die TEL „Räumen“ nach der Evakuierung der 1. Einrichtung in die 2. Einrichtung umgesetzt werden. Vom zeitlichen Ablauf her sollte dies bis 13.00 Uhr erfolgen. In der 2. Einrichtung bildete die TEL „Räumen“ dann nur noch die Abschnitte „Einzeltransport“ und „Bereitstellung“.
Im aufnehmenden Krankenhaus wurde eine ortsfeste, in den Räumlichkeiten des Krankenhauses untergebrachte, Technische Einsatzleitung „Aufnahme“ gebildet. Den Technischen Einsatzleiter stellte die Johanniter Unfall Hilfe (JUH). Die TEL „Aufnahme“ richtete die Abschnitte „Unterbringung“ und ebenfalls „Bereitstellung“ ein.
Die Führungsorganisation wurde noch mit einem entsprechenden Fernmeldeschema untersetzt. Dabei wurde durch Anwendung des Katastrophenschutzfunkkanals dieser Einsatz vom übrigen Funkverkehr der Feuerwehr und des Rettungsdienstes getrennt.
Die Versorgung mit Einsatzverpflegung aller am Einsatz beteiligten Kräfte erfolgte durch einen Catering Service des Krankenhauses während der gesamten Einsatzdauer.

Vorbereitungen im Krankenhaus und Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus

Die Klinikleitung bestimmte die Evakuierungsreihenfolge der Stationen, legte die Kategorisierung der Patienten nach Tabelle 1 fest und bereitete die Patienten mental vor. Alle Patienten wurden durch das Krankenhaus mit DRK-Patientenanhängekarten, die auch im Katastrophenfall Anwendung finden, gekennzeichnet und mit einer „Patientennummer“ versehen. Gleichzeitig wurde für jeden Patienten ein mitzuführendes Handgepäckstück mit seiner „Patientennummer“ gekennzeichnet und so für den Transport vorbereitet.
Zur Aufgaben- und Verantwortungsabgrenzung wurde festgelegt, dass die jeweilige Stationsleitung Weisungsbefugnis in medizinischen Angelegenheiten hat und für die vollständige Evakuierung der Station verantwortlich ist. Die Technischen Einsatzleitungen trugen Verantwortung für die organisatorisch- taktischen Maßnahmen der Räumung, des Transportes und der Übergabe in der neuen Station. Die Zusammenarbeit zwischen Abschnittsleitern und den Stationsleitungen war persönlich herzustellen. Zur Erleichterung wurden die Führungskräfte mit Westen und entsprechender Funktionsaufschrift nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Kennzeichnung von Führungskräften und Führungsstellen der Feuerwehren und privater Hilfsorganisationen im Freistaat Sachsen vom 13. Dezember 2000 gekennzeichnet.
Die Klinikleitung setze das Klinikpersonal jeweils zur Hälfte in den zu evakuierenden Einrichtungen und in der aufnehmenden Einrichtung ein. Zusätzliches externes medizinisches Personal, wie es in der Alarmstufe 3 des Krankenhausalarmplanes festgelegt ist, wurde nicht eingesetzt.

5. Erfahrungen und Ergebnisse


Entgegen den Vorplanungen waren am Evakuierungstag statt 420 „nur“ 327 Patienten zu verlegen. Die Klinikleitung hatte durch vorzeitige Entlassungen, rechtzeitigem Aufnahmestop und bereits durch eigene Transporte eine wesentliche Reduzierung erreicht.
Führungsorganisation
Die Führungsorganisation war zweckmäßig, die grundsätzliche Gliederung des Einsatzes in eine TEL „Räumen“ mit den Abschnitten Intensivtransport, Einzeltransport, Sammeltransport und Bereitstellung sowie eine TEL „Aufnahme“ mit den Abschnitten Aufnahme und Bereitstellung kann empfohlen werden, wenn gleichzeitig mehrere Patienten unterschiedlicher Kategorien evakuiert werden sollen. Im Abschnitt „Bereitstellung“ traten gelegentlich „Bereitstellungsprobleme“ in der Form auf, dass Einsatzmittel und Trägerkräfte ungleich ausgelastet wurden und Trägerkräfte zu lange brauchten, um den entsprechenden Einsatzabschnitt zu erreichen.
Bei der Evakuierung im zweiten Komplex wurden die Transportmittel und die Trägerkräfte dem Abschnitt „Einzeltransport“ zugeordnet. Der Abschnitt „Bereitstellung“ hatte nur noch eine Reservefunktion. Damit traten die geschilderten „Bereitstellungsprobleme“ nicht mehr auf.
Bei der Wahl der Unterbringung der Technischen Einsatzleitung sollten, sofern vorhanden, feste Räumlichkeiten genutzt werden.

Gliederung der Kräfte

Die Auflösung fachdiensteigener Strukturen und der Einsatz von Helfern unterschiedlicher Organisationen als Führungs-, Transport-, Träger- und Sicherstellungskräfte stellte kein Problem in der Durchführung dar. Wichtig war, dass alle Führungskräfte und Führungsstellen entsprechend gekennzeichnet waren und die Aufgabenstellung klar und verständlich war.
Der Abschnittsleiter Bereitstellung der TEL „Räumen“ ließ aus dem ihm zur Verfügung stehenden Personalpool kleine Tragegruppen mit jeweils fünf Einsatzkräften aus einer Organisation bilden. Jede Tragegruppe wurde unter einer fortlaufenden Nummer registriert, wodurch der Auftrag und Einsatzort immer nachweisbar war.
Die fortlaufende Nummerierung der unterschiedlichen Transportmittel erwies sich als äußerst positiv. Einsatzmittelverwechslungen traten nicht auf. Im Ereignisfall, wo unter Umständen eine kürzere Vorbereitungszeit zur Verfügung steht, muss sicher darauf verzichtet werden, wenn nicht durch sehr einfache Hilfsmittel eine fortlaufende Nummerierung hergestellt werden kann.

Kategorisierung der Patienten und Transportdurchführung


Die Einteilung der Patienten in die Kategorien 1 bis 7 nach Tabelle 1, ist schnell und praktikabel in enger Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus möglich. Die daraus abgeleiteten Transportarten ermöglichten einen bedarfsgerechten Einsatz der Transportmittel und Kräfte.
Die eingesetzten Transportmittel und deren Ausstattung, insbesondere die KTW 4 des Katastrophenschutzes und auch die Krankentransportwagen der Bundeswehr, waren geeignet. Die Transportkapazitäten der KTW 4 wurden zum Teil nicht voll ausgelastet. Für die zu transportierenden Patienten war dies durchaus angenehm. Im Ernstfall kann aber darauf nicht verzichtet werden.

Durchführung der Stationsräumung

Die Räumung der Stationen wurde unter Berücksichtigung der Transportarten parallel durchgeführt. Durch Beobachtungen und Zeitmessungen wurde ermittelt, dass mit zunehmender Einsatzdauer und damit einhergehender Handlungssicherheit grundsätzlich auch eine höhere Räumungsgeschwindigkeit, gemessen als Zeit vom Verlassen der Station bis zum Einstieg in ein Transportmittel, pro Patient erreicht wurde.

Diagramm 1: Räumungszeitaufwand je Patient im Einsatzverlauf



Zu bemerken ist, dass der leicht erhöhte Aufwand pro Patient im Zeitraum 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr auf die o. g. Bereitstellungsprobleme im Einsatzabschnitt „Bereitstellung“ zurückzuführen ist.
Die Räumungszeit für einen Patienten aus dem 2. Obergeschoss eines Gebäudes, der über das Treppenhaus das Gebäude verlässt, wird von der Patientenkategorie und den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln wesentlich bestimmt. Für
• liegende Patienten (Krankentrage) wurden 8 Minuten,
• im Rollstuhl sitzende Patienten wurden 5 Minuten,
• gehfähige Patienten wurden 6 Minuten
je Patient benötigt.
Bei einer Flucht oder dem „in Sicherheit bringen“ aus einer Brandetage in einen sicheren Bereich, werden natürlich kürzere Zeiten erreicht. Allerdings ist dann die Qualität der Durchführung, begründet durch akute Gefahr im Verzug, sehr viel niedriger.
Die Räumungsdauer wird wesentlich vom Beladungstakt (Anzahl der Patienten, die pro Zeiteinheit verladen werden) beeinflusst. Hierbei wirken eine Reihe von Einflussfaktoren, wie die Art des Transportmittels, Können und Erfahrungen der Einsatzkräfte und auch örtliche Bedingungen wie Anfahrts- und Aufstellflächen.
Sofern alle benötigten Transportkräfte und –mittel zur Verfügung stehen, kann die zur Räumung benötigende Gesamtzeit durch folgende Formel ermittelt werden:
tges = {terk + tPkat + [ttakt x (∑pat – 1)]} x 1,10
tges Gesamtzeit
terk Erkundungszeit
tPkat Zeit je Patientenkategorie (z. B. 8 min. für liegende Patienten)
ttakt Beladungstakt je Patientenkategorie
∑pat Anzahl der Patienten
1,10 10%-iger Sicherheitsfaktor (kann beliebig gewählt werden)
Das Ergebnis sollte als Überschlagsrechnung betrachtet werden und ist damit genauer als eine Schätzung. Bei unterschiedlichen Patientenkategorien kann diese Formel entsprechend zusammengesetzt werden.
Durch einen entsprechend hohen Helfereinsatz wurde ein hoher Beladungstakt der Transportmittel und somit eine durchschnittliche Räumungszeit für „Nicht-ITS-Patienten“ (ITS-Intensivstation)) von 2 Minuten 48 Sekunden je Patient erreicht.
Auch der Kräfteeinsatz kann mathematisch durch folgende Formel ermittelt werden:
kges = [{kPkat x (tPkat + ttakt + trück)}/ttakt ] x 1,50
kges Gesamtkräfte
kPkat Kräfte für Patientenkategorie (z. B. 5 Kräfte für einen liegenden Patienten)
tPkat Zeiteinheit je Patientenkategorie (z. B. 8 Minuten für liegende Patienten)
trück Rückkehrzeit der Transportkräfte für betreffende Patientenkategorie
ttakt Beladungstakt je Patientenkategorie
trück Rückkehrzeit der Transportkräfte
1,50 50 % als Reserve- und Wechselkräfte
Bei Räumung verschiedener Patientenkategorien kann diese Formel entsprechend zusammengesetzt werden. Damit lässt sich in der Phase der Einsatzplanung das erforderliche Helferpotential ermitteln.
Die durchschnittliche Räumungszeit für intensivmedizinische Patienten betrug je nach Aufwand, d. h. ohne oder mit Beatmung, 11 bis 22 Minuten je Patient. Die Räumungszeit bei beatmeten „ITS-Patienten“ wird wesentlich vom Vorhandensein der entsprechenden Anzahl mobiler Beatmungsgeräte beeinflusst.

Patienten und Helferverhalten

Die Klinikleitung hatte die Patienten gut mental auf die Evakuierung vorbereitet.
Beim Ausfüllen der Patientenanhängekarten durch das Krankenhaus traten durch falsche Zielangaben Fehler auf, die sich in der Transportabwicklung auswirkten.
Einige Patienten des psychisch-somatischen Bereiches weigerten sich, trotz intensiver Betreuung und Begleitung durch das ihnen bekannte medizinische Personal, mit den Bussen der Bundeswehr transportiert zu werden. Der Anblick von militärisch gekleideten Helfern verursachte diese, für alle Beteiligten überraschende, Reaktion.
Im Umgang mit den Patienten waren die mitwirkenden Helfer unterschiedlich geübt. Insbesondere bei jungen Helfern aus Organisationen und Einheiten, die gewöhnlich kaum oder selten Umgang mit erkrankten oder verletzten Personen haben, wurden „Berührungsängste“ und Betreuungsdefizite beobachtet.

6. Zusammenfassung

Am 23. Februar 2002 haben alle Beteiligten dazugelernt.
327 Patienten wurden innerhalb von sieben Stunden erfolgreich evakuiert. Die geplante Zeitdauer der Durchführung wurde um ca. 1 Stunde unterboten.
Ein Patient erlitt noch vor seiner Evakuierung in der abgebenden Station einen Herzinfarkt, der nach Aussage des Krankenhauses in keinem kausalen Zusammenhang mit der Evakuierung stand. Vorhandenes medizinisches Personal griff schnell und erfolgreich ein.
Die Einsatzplanung und Einsatzdurchführung hat sich grundsätzlich bewährt.
Die ermittelten Ergebnisse lassen den erforderlichen Aufwand und die erforderliche Vorbereitungszeit für eine Evakuierung von Krankenhäusern besser einschätzen.
Peter Heitmann
Stellv. Amtsleiter
Literatur
[1] Sächsische Bauordnung i. d. F. vom 26. Juli 1994
[2] Müller, G.: Kriterien für Evakuierungsempfehlungen bei Chemikalienfreisetzungen, Zivilschutzforschung Band 32 1998
[3] Wolf, Torsten: Modellierung von Räumungen in Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen, VdS Schadenverhütung, 2001
[4] Gesetz zur Neuordnung des Krankenhauswesens i. d. F. vom 25. Juni 1999[5] Gesetz über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen i. d. F. vom 17.Februar 1999

siehe auch: UB-Feuerwehr

Hier auch eine Übersicht über den Inhalt eines KH-Planes, wobei dieser auf die jeweiligen Grundlagen und örtlichen Gegebenheiten an zu passen ist.
Inhalt Krankenhausalarmplanung
Teil 1 – Grundlagen
Kapitel 1
Grundlagen zur Krankenhausalarmierungs- und -einsatzplanung
Begriffe
Rechtlichen Rahmenbedingungen
Daseinsvorsorge, Sicherstellungsplanung und Versorgungsaufträge
- Regelungen im Katastrophenschutz- und Krankenhausrecht
- Rechtliche Situation in Österreich
- Regelungen im Handels- und Gesellschaftsrecht
Verpflichtungen aufgrund des Arbeitsschutzes
Vorsorge und Versicherungsschutz
Krankenhausalarmplanung ein Element der Qualitätssicherung
§ 135a SGB V- Verpflichtung zur Qualitätssicherung
Finanzierung der Vorsorgemaßnahmen
- Szenarien
- Funktionen im Krankenhaus
- Arbeitsgruppe Krankenhausalarmplanung
- Aktualisierung der Pläne
Einweisungen und Übungen
Einleiten erster Alarmierungs- und Einsatzmaßnahmen
- Umgang mit Patienten und Besuchern in der Rettungsstelle
- Mitsichtung der anwesenden Patienten
- Besucher in der Rettungsstelle und auf den Stationen
- Schaffung freier Kapazitäten und Bildung von Reserven
- Schnelleinsatzgruppen
- Kooperationskrankenhäuser
Alarmierung
- Entgegennahme einer Alarmmeldung
- Alarmplanung
- Alarmierungsverfahren und -systeme
- zentrale Alarmierung
- dezentrale Alarmierung
- interne Alarmierung
- externe Alarmierung
- technisch unterstützte Systeme
Einsatzleitung
- ärztlicher Beauftragter
- Katastrophenschutzbeauftragter
- Krankenhauseinsatzleitung (KEL)
- Personelle Zusammensetzung
- Ärztliche Leitung
- Pflegedienstleitung
- Technische Leitung
- Verwaltungsleitung/Verwaltungskräfte
- Verbindungsperson
- Krankenhauseinsatzleitung Grundsätze der Arbeit
- Erreichbarkeit sicherstellen
- Entscheidungen dokumentieren
- Lage erfassen und darstellen
- Auftragserfüllung kontrollieren
- Interne Information und Öffentlichkeitsarbeit
- Führungsvorgang
- Führungsstab: Gliederung der Einsatzleitung nach Sachgebieten
- S1 Personal
- S3 Einsatz
- S4 Versorgung
- S6 Information und Kommunikation
- Materielle und technische Ausstattung des Stabsraums
- Mittel zur Informationsgewinnung
- Mittel zur Informationsverarbeitung
- Mittel zur Informationsübertragung
- Ausweicheinsatzleitung, Mobile Eins
Personalplanung und -steuerung
- Personalsteuerung schon in der Alarmplanung
- Einrichten von Alarmierungsstufen
- Kompetente Lageanalyse der Krankenhauseinsatzleitung im Alarmfall
Sichtung (Triage, Sorting)
- Definition
- Sichtungsauftrag individualmedizinisch und im Katastrophenfall
- Sichtungskategorien
- Besetzung des Sichtungsteams
- Personelle Voraussetzung:
- Zweiter Sichtungstrichter
- Aufbau eines Sichtungsplatzes
- Ausstattung des Sichtungsplatzes
- Sichtungsvorgang
- Sichtungsalgorithmus
- Sichtung in der Pandemie
- Sichtungsplätze und Kontroll-/Behandlungsbereiche:
- Sichtungspersonal
- Ausstattung der Sichtungsplätze
- Sichtung nach EskalationsstufenEskalationsstufen
Sichtungskriterien
Sichtungsdurchführung
Schweregrade
Sichtung in der ABC-Lage
Eskalationsstufen (Modell)
Sichtungskriterien
Sichtungsdurchführung
Sichtung im Schwarzbereich des Dekontaminationsplatzes (Individualmedizin)
Sichtung im Weißbereich des Dekontaminationsplatzes
Schweregrade
Externe Kommunikation
- Kommunikation mit Behörden
- Kommunikation mit Einsatzorganisationen
- Kommunikation mit Angehörigen
- Pressearbeit
- Allg. Grundsätze
- Methoden
- Inhaltliche Grundsätze
- Organisatorisches
- Mitarbeiterinformation
Betreuung und Versorgung
- Betreuung und Versorgung von Mitarbeitern und Angehörigen
- Mitarbeiter
- Kinderbetreuungsstelle
- Angehörige
- Krisenintervention
- Catering
Registrierung der Patienten
- Verletztenanhängekarte in Deutschland
- Patientenleitsystem in Österreich und in der Schweiz
Verkehrslenkung
Kapitel 2
Interne Gefahrenlagen und Schadensereignisse
Szenarien
- Einfluss externer Ereignisse
- Brand/Explosion
- Freisetzen / Eindringen gefährlicher Stoffe
- Bombendrohung / Bombenfund (Auffinden verdächtiger Gegenstände)
- Geiselnahme
- Naturereignisse
- Gebäude(teil)einsturz
- Störung/Ausfall der Strom-, Gas- und/oder Wasserversorgung
- Störung / Ausfall der Informationstechnologie und/oder der Logistik
- bauliche Voraussetzungen
- Flucht- und Rettungswege / Notausgänge
- Sammelstellen
- Flächen für die Feuerwehr
- Feuerwiderstand von Baustoffen und Bauteilen
- Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
- besonders gefährdete Bereiche und Räume
- Blitz- und Überspannungsschutz
- technische Voraussetzungen
- Brandfrüherkennungssysteme
- Brand- und Gefahrenmeldeanlage
- Alarmierungseinrichtungen
- Löschanlagen und -einrichtungen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Brandfallsteuerungen
- (Feuerwehr-)Aufzüge
- Not-/Sicherheits-/ Ersatzstromversorgung
- Not-/Sicherheitsbeleuchtung / Sicherheitsleitsysteme
- Klima- und Lüftungstechnik
- Installation und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- organisatorische Maßnahmen
- Alarmierungspläne
- Brandschutzkonzept
- Brandschutzordnung
- Rauch- und Feuerverbot
- Umgang mit gefährlichen Stoffen
- feuergefährliche Arbeiten
- Betriebsbegehungen / Arbeitsplatzkontrollen
- Wiederkehrende Prüfungen
- Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
- Flucht- und Rettungspläne
- Lageplan
- Feuerwehrpläne
- Schalt- und Rohrleitungspläne
- Flucht- und Rettungsgeräte
- Reservematerialien und -geräte
- Unterweisungen
- Übungen
- Räumung / Evakuierung
Kapitel 3
Externe Lagen
Anwendungsfall - Szenarien
- MANV Busunfall
- MANV Nah/Fernverkehrsmittel (U/S-Bahn, Fernzüge)
- MANV Flugzeug freies Gelände
- MANV Flugzeug Wohngebiet
- Bombenattentat/Explosionsunglück
- Hauseinsturz/Verschüttung
- Massenvergiftung
- Blitzeis
Aufnahmekapazitäten
- Aufnahmekapazitäten nach Bettenanzahl, OP-
Kapazitäten
- Ressourcenverknappung
- Bedeutung eines funktionierenden MANV-Konzeptes des
Rettungsdienstes und der Feuerwehr für Krankenhäuser
- Berechungsmöglichkeiten (Peters-Formel)
- Unkontrollierter Patientenzustrom
- Phaseneinteilung
- Alarmierung und Frühversorgung
- Definitivversorgung und Stabilisierung
- Spezialversorgung und Demobilisierung
Bereitstellung Material
- Rollmodulwagenwagen für Versorgungsbereiche
- Bestückung, Kapazität
- Nummerierung nach Priorität
- Basiswagen mit Reanimationseinheit
- Nachschubwagen
- Infusionen mit Einmalmaterial
- Materialwälzung, Wartung und Kosten
- Beispiel für eine Grundausstattung
- Erreichbarkeit von Zulieferern und Sicherung der Transportmöglichkeiten
- Bundes-Katastrophenschutzlager
- Improvisation
- Aufbauübungen
Festlegung von Sichtungs- und Versorgungsbereichen
- Sichtungsbereich
- Beispiel für einen Sichtungsbereich
- Totenablage
- Farbmarkierungen der Räume
- Boden/Wandleitlinien
- Festlegung Stellplätze der Rollmodulwagen
Ausstattung der Versorgungsbereiche
- Modulares Rollwagensystem
- Kommunikation
- Festlegung und Funktion von Bereichsärzten
- Abschnitt Rot (Anästhesist v.D.)
- Abschnitt Gelb (2. Chirurg v.D.)
- Abschnitt Grün (erfahrener Arzt aus dem Bereitschaftspool)
Einsatzplanmodell Rettungsstelle
Alarmierungskaskade
- Externe Alarmierung
- Klinikinterne Alarmierungskaskade
- Primäre Aufgabenverteilung in der Rettungsstelle
- unkontrollierter Patientenzustrom
- Schließung aller Zugangsmöglichkeiten
- Außenmeldung/Kommunikation (Faxe)
- Materialaufbau, Materialnachschub
- Aufbau und Betreiben des Sichtungsplatzes
- Inbetriebnahme der Versorgungsbereiche Rot, Gelb, Grün
- Umgang mit Verstorbenen
- Demobilisierung der Rettungsstelle
- Beispiel für eine weitere Aufgabenverteilung im Alarmfall
Krankenhauseinsatzleitung, Koordinator/Behandlungsteams
- Krankenhauseinsatzleitung
- Zusammensetzung
- Ort
- Technische und logistische Ausstattung
- Weisungsbefugnis
- Übergabe der Einsatzleitung durch den Sichtungsarzt
- Dokumentation
- Kommunikation
- Aufgaben der Krankenhauseinsatzleitung
- Übergeordnete Zusammenarbeit
- Aufgaben vor Ort
- Demobilisierung
- Koordinator
- Funktion
Behandlungsteam
- Informationsmakler und „Troubleshooter“
- Zusammensetzung
- Aufgaben
- Mitarbeiterregistrierung und Einteilung
- Festlegung der Örtlichkeit
- Inbetriebnahme und Betreiben der Mitarbeiterregistrierung
- Entsenden von Spezialkräften
- Demobilisierung der Mitarbeiterregistrierung
- Checkliste Krankenhauseinsatzleitung
- Patientenmanagement
- Räumung der Rettungsstelle von Besuchern und Patienten
- Mitsichtung von anwesenden Patienten
- Vorzeitige Entlassung von Patienten
- Planbare Operationen absagen
- Verlegung von Intensivpatienten hausintern oder in andere Häuser
Kapitel 4
Biologische Gefahrenlagen
Einführung Alarm- und Einsatzplanung im Krankenhaus für biologische
Gefahrenlagen
Rechtliche Grundlagen
- Internationale Gesundheitsvorschriften
- Nationale Gesetze und Regelungen zum Infektionsschutz
- Katastrophenschutzgesetze
- Gesetze und Normen zum Arbeitsschutz
- Influenza-Pandemiepläne
Krankenhaushygienische Grundlagen des Managements von Infektionskrankheiten
- Reinigung, Desinfektion und Sterilisation
- Hygienische Händedesinfektion
- Hautdesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
Instrumentendesinfektionsmittel
- Wäschedesinfektion
- Geschirrdesinfektion
- Abfalldesinfektion
- Raumdesinfektion
- Isolierung
- Isolierung in der Aufnahme
- Isolierung während des Transportes
- Isolierung auf Station
- Persönliche Schutzausrüstung
- Mikrobiologische Labordiagnostik
Seuchenalarmplan
- Strategie eines Seuchenalarmplans
- Gliederung des Seuchenalarmplans
- Demobilisierung und Auswertung
Management eines Einzelfalles: Verdacht auf eine hochkontagiöse lebensbedrohliche
Erkrankung
- Strukturen zur Behandlung von hochkontagiösen lebensbedrohlichen Erkrankungen
in Deutschland
- Behelfsstrukturen in der eigenen Klinik
- Ablauf in der eigenen Klinik
- Transport des Patienten zum nächsten Behandlungszentrum
- Management von Kontaktpersonen
- Aufbereitung und Entsorgung
- Besonderheiten der Kommunikation
- Umgang mit infektiösen Leichen
Management von mehreren Verdachtsfällen einer hochkontagiösen Erkrankung/
Bioterrorismus
- Organisation Aufnahme
- Organisation Untersuchungs-/ Eingriffsbereich
- Organisation auf Station
- Besonderheiten der Kommunikation
Massenanfall von Infektionspatienten
- Häufung multiresistenter Erreger
- Besonderheiten der Kommunikation
- Influenza-Pandemie
- Strategie der Rahmenpläne Influenza-Pandemie
- Strategie im Krankenhaus
- Organisation Aufnahme
- Organisation Untersuchungs-/ Eingriffsbereich
- Aufbereitung und Entsorgung
- Technische Einrichtungen
- Auswirkungen auf ausgewählte Abteilungen
- Vorbereitungen in zentralen Einrichtungen
- Personalschutz
- Besonderheiten der Kommunikation
Literatur
Kapitel 5
Kontaminationsverdacht
ABC-Vorsorge – Vorgehen bei Kontaminationsverdacht
- Gefahrensituation von Krankenhäuser
- Der Sarinanschlag auf die Tokioter U-Bahn
- Folgen einer ABC-Lage für ein Krankenhaus
- Aufbau eines ABC-Vorsorgekonzeptes
- ABC-Grundvorsorge
- Spezielle ABC-Vorsorge
- Taktische Grundlagen
- Einsatzgrundsätze
Gefahren erkennen und einschätzen
Eigenschutz geht vor Fremdrettung
Aufenthalt im kontaminierten Bereich nur so lange wie nötig
Kontaminationsverschleppung vermeiden
- Trennung unreiner/reiner Bereich
- Grundlagen der Dekontamination
Grobdekontamination
Spot-Dekontamination
Dekontaminationsmittel
Umgang mit Patienten
Registrierung, Umgang mit Patientensachen
Ganzkörperdekontamination eines Patienten
Dekontamination Verletzter
Umgang mit Abwasser
- Wiederherstellung/Entsorgung
- A-Einsatz
Medizinische Erstmaßnahmen
Spezielles zur Dekontamination
Dekontamination des Personals
- B-Einsatz
Spezielles zur Dekontamination
- C-Einsatz
Wirkungsweise chemischer Schadstoffe
Medizinische Erstmaßnahmen
- Vorbereitende Planungen
- Absprachen mit Organisationen und Behörden
- Kapazitätsplanung
- Dekontaminationsstelle
Not-Dekontaminationsstelle
Dekontaminationsstelle außerhalb des Kernbereichs einer Klinik
Ortsfeste Dekontaminationsstelle
Mobile Dekontaminationsstelle
Externe Gefahrenabwehrkräfte
Bedarf an Duschplätzen
Problematik Massenanfall
- Raumordnungskonzept
Objektsicherung und Wegeführung für ankommende Patienten
Erstversorgungsbereich (unreiner Bereich)
Dekontaminationsstelle (unreiner Bereich)
Geräteablage (unreiner Bereich)
Schleuse (unreiner Bereich)
Weiterbehandlung (reiner Bereich)
Bereitstellungsraum (reiner Bereich)
Materiallager ABC (reiner Bereich)
Sammelraum für nachalarmierte Kräfte (reiner Bereich)
Regenerationsraum (reiner Bereich)
- Anforderungen an die Belüftung
- Personalplanung -
Besetzung der Funktionen
- Ausrüstungsbedarf
Erstsichtung & Ordnung (unreiner Bereich)
Erstversorgung – Primär (unreiner Bereich)
Erstversorgung – Sekundär (unreiner Bereich)
Erstversorgung – Spezielle Vorsorge (unreiner Bereich)
Dekontamination – Primär (unreiner Bereich)
Dekontamination – Sekundär (unreiner Bereich)
Weiterbehandlung (reiner Bereich)
Bereitstellungsraum (reiner Bereich)
Sammelraum für nachalarmierte Kräfte (reiner Bereich)
Regenerationsraum (reiner Bereich)
PSA-Notfallsets
Notfallmedikamente
Geräte zum Aufspüren von Schadstoffen
Informationsquellen über Schadstoffe
- Aus- und Fortbildung
- ABC-Alarmplan
- Vorgehen bei Kontaminationsverdacht (Schnellüberblick)
- Funktionen bei ABC-Alarm
Unreiner Bereich
Reiner Bereich
Funktionen wichtiger Klinikbereiche (Übersicht)
- Persönliche Schutzausrüstung
Tragekomfort und Einschränkungen im Einsatz
- Wichtige Anforderungen
Anforderungen bei A-Lagen
Anforderungen bei B-Lagen
Anforderungen bei C-Lagen
- Arbeitsschutzrecht & Normwerk
- Umgang mit Schutzausrüstung
Anziehen und Ausziehen
Verhalten im Einsatz
- Systeme
Statuscheck Krankenhausalarmplanung
(Checklisten für die Überprüfung bestehender Pläne)
- Interne Lagen
- Externe Lagen
- Biologische Lagen
- Kontaminationsverdacht

Hoffe Dir damit etwas geholfen zu haben.

Steffen Freisleben

Schaeffer

WOW

Beitragvon Schaeffer » So 09.11.2008 20:38

Hallo Steffen,
deine Antwort ist mehr als ausreichend.

Danke

Peter