Hotel-Ausstattung

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
wichrima

Hotel-Ausstattung

Beitragvon wichrima » Mo 12.11.2007 17:34

Hallo Forum!

Ich bin auf der Suche nach einer Landesvorschrift o.ä. Brandenburgs, welche die Ausstattung, nicht den baulichen Brandschutz, von Hotels betrifft. In der neuen Muster-Beherbergungsverordnung sind dieser Punkt und der Sanitärbereich ja wegen der Tatsache, dass das woanders hinlänglich geregelt ist und ja außerdem gang und gäbe wäre, nicht mehr berücksichtigt (steht jedenfalls in der Begründung).

Leider haben meine Internetrecherchen nicht wirklich was gebracht, wo und wie das in Brandenburg gereglet ist. Die Brandenburgische Beherbergungsstättenbau-Verordnung ist aus der MBeBauV hervorgegangen. Speziell geht’s mir derzeit um die schwer entflammbaren Gardinen in Zimmern und Fluren und Gasträumen. Man muss doch solche haben und braucht einen Nachweis, stimmts? Wer will solch einen Nachweis sehen? Abgesehen von der Versicherung bei einem Schadenfall?

Es wäre sehr nett, wenn ich kurzfristig eine Antwort bekommen könnte.

Freundliche Grüße
W. Marx

Scharf

Hoteldekoration

Beitragvon Scharf » So 18.11.2007 0:17

Hallo,

die Landesbauordnungen und die Versicherungsregeln gehen nicht auf die Ausstattung der Zimmer ein. Geregelt sind nur die Rettungswege und die baulichen Anforderungen. Ebenso werden von Seiten der Versicherer nur Anforderungen an die Organisation und an bestimmte Bereiche im Hotel (Lager, Küchen usw.) beschrieben (gefordert). (VdS 2056 und 2082).

Der Gast gibt seine brennbare Kleidung ja auch niucht an der Rezeption ab und was ist mit der Bettwäsche und den Handtüchern?

Aber der Gesetzgeber hat in seinem Art. 2 den Schutz von Leib und Leben gefordert und deshalb muss der Hotelbetreiber schon aus diesem Grund alles tun um zu vermeiden dass etwas passiert und wenn, dann der Schaden so gering wie möglich bleibt. Kommt es zu einem Personenschaden dann wird die Frage gestellt: "Was haben Sie eigentlich vorbeugend alles getan?" Hinweis verstanden?

Es macht aber aus meiner Erfahrung heraus keinen wirtschaftlichen Sinn, einen anderen Teppich in die Zimmer zu verlegen als im Flur. Ebenso verhält es sich mit der Tapette. Glasfaser ist eh wiederstandsfähiger. Gardinen sind in schwerentflammbarer Version auch nicht teurer als normale. Die Bescheinigungen dazu würde ich schon aus eigenem Interesse sammeln (siehe Frage).
Gefragt wird höchstens mal von einem wissenden Bauamtsmitarbeiter oder auch von der Feuerwehr. Die Versicherer fragen da auch schon mal nach aber auch nur um Sie in die richtige Gefahrenklasse einstufen zu können.
Noch Fragen, dann anrufen.

Gruß
W. Scharf

wichrima

Beitragvon wichrima » Mo 19.11.2007 12:44

Hallo Herr Scharf,

vielen Dank für Ihre Antwort. Das hat mir schon mal sehr geholfen.
Gern komme ich auf Ihr Angebot zurück und rufe Sie bei einer Frage an. Ihre Kontaktdaten habe ich auf Ihrer Homepage gefunden.

Freundliche Grüße
Wilma Marx