Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
d.riethmueller

Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter

Beitragvon d.riethmueller » Fr 21.09.2007 11:43

Hallo Kollegen,

es gibt bei uns im Haus die Diskussion, ob es möglich ist, die jährliche Sicherheitsunterweisung auch als Mail an die Mitarbeiter zu versenden und dies über einen Antwort-Button " Ja- Unterweisung verstanden" sich quittieren lässt. :???: Meiner Meinung nach ist diese Form der Unterweisung nicht statthaft, oder sehe ich das falsch? :oooh: Auf dem Brandschutzbeauftragtenlehrgang wurde uns gelehrt, dass die Unterweisung mündlich zu erfolgen hat und dies mit der Unterschrift des MA protokolliert wird.
Wer kann mir hier weiterhelfen?

cgraf

Beitragvon cgraf » Sa 22.09.2007 1:14

Hiermit wird einem sofort klar, um was es hier eigentlich geht, lediglich um eine Unterschriftensammlung. :down:
Äußerst fragwürdig diese Vorgehensweise.

Und wenn die Leute Fragen haben?
Welche Fragen? Können die denn nicht lesen?!
Es geht doch bei diesem Thema nicht um eine hochkomplexe Bedienungsanleitung zur Benutzung eines Kondomes, das wollen die meisten ohnehin nicht im Laden vorgeführt bekommen, sondern um "langweilige, sich ständig wiederholende Standardfragen einer Sicherheitsunterweisung." :roll:

Aber das entspricht dem allgemeinen Trend einer nonverbalen, kostengünstigen Kommunikation. Somit ist es absolut hirnrissig und dämlich jedoch trendy.

Ich würde solch ein Ding mit der Bemerkung es nicht verstanden zu haben, bzw. noch einige Fragen hierzu haben, nicht unterschreiben.
Sofern überhaupt ein "NEIN-" und "Haben Sie noch Fragen?-Button" vorhanden sind.

So, jetzt muss ich meiner Frau noch schnell eine Mail schicken, ob wir morgen einkaufen gehen müssen oder nicht. :oooh:

mtpaul

Unterweisung

Beitragvon mtpaul » Di 13.05.2008 20:21

Schließe mich mal der Frage des Kollegen "d.riethmueller"an!
Diese Diskussion ist bei uns im Hause auch immer mal wieder am aufflammen!
Gibt es ein Gesetz,welches den Arbeitgeber verpflichtet,seine Arbeitnehmer in angemessener Form zu schulen?
Welche Form ist angemessen? Etwa eine PowerPoint Präsentation mit abschließendem Fragen und ausdrucken eines "Zertifikates"?
MÜSSEN Brandschutzübungen jährlich abgehalten werden,in Form von Evakuierung,Sammeln am Sammelplatz,etc?

Außerdem noch eine Frage: Wir haben bei uns sehr oft Fehlalarme,da wir bautechnisch an die gleichen Meldelinien angeschlossen sind,wie der Kaufland-Supermarkt,zwei Etagen unter uns! Jedesmal,wenn der Azubi mit der Raupe gegen den Druckmelder fährt,dann gibt es bei uns Alarm!
Nun habe ich mir einen Sonderweg ausgedacht:
a) Feueralarm löst aus
b)Hausmeister begibt sich zur BMZ und zieht die Karte

Er stellt dann fest,ob es ein Fehlalarm war,oder entsprechend ein echter Brandalarm.
Sollte es sich um einen echten Brandalarm handeln,so erfolgt eine mündliche Durchsage mit der Aufforderung zur Räumung. Ohne diese mündliche Durchsage ist es als "Fehlalarm" anzusehen.
Zwischen diesen beiden Möglichkeiten liegt ein Zeitansatz von gut 3-4 Minuten! In dieser Zeit sollen die Mitarbeiter vor Ort bleiben und erst nach Feststellung des echten Brandfalles die Räumlichkeiten verlassen!
Notausgänge sind ausreichend vorhanden,Sammelplatz ist bekannt!Führungskräfte gebrieft!
Nun zu meiner Frage:Kann man das so machen,oder spricht etws dagegen?
Der Alarm kann bei uns nur durch den ZgFhr des Einsatzzuges abgestellt werden.Meine GeFü möchte aber sicherstellen,das nach der Beendigung eines Fehlalarmes alle MA wieder sofort am Arbeitsplatz sind.
Sollte es ein wirklicher Ernstfall sein,so sprechen die geltenden Regularien für sich!
Danke für euer Feedback!!

Sugus

Re: Unterweisung

Beitragvon Sugus » Mi 14.05.2008 0:18

mtpaul hat geschrieben:Außerdem noch eine Frage:
a) Feueralarm löst aus
b)Hausmeister begibt sich zur BMZ und zieht die Karte

Nun zu meiner Frage:Kann man das so machen,oder spricht etws dagegen?


Da spricht einiges dagegen. Das Brandschutzkonzept bzw. diesem untergeordnet die Brandschutzordnung Teil C sollte sich darüber auslassen.

Prinzipiell ist eine BMA dafür da, daß ein Brand schneller gemeldet wird, um:

- Gebäude rechtzeitig Räumen zu können.
- durch schnellere Alarmierung der Feuerwehr den Schaden geringer zu halten.

Dert Hausmeister hat übrigens die Finger von den Laufkarten zu lassen, es sei denn, es gibt einen Hausmeistersatz davon. Die sind für die Feuerwehr! Man stelle sich vor, der HM merkt, daß es tatsächlich brennt. Dann geht er zurück und steckt das Teil wieder in den Kasten bevor die Feuerwehr da ist? Oder macht er dann villeicht doch drei bis fünf andere Sachen (Rückmeldung etc.) und die Feuerwehr steht ohne Laufkarte da...

Ach ja, das gilt natürlich nicht, wenn der HM laut BSO dafür zuständig ist, die Ersterkundung zu machen, er die dafür nötige feuerwehrtechnische Ausbildung (Gruppenführer) hat und Regularien zur Vermeidung des obigen getroffen sind.

mtpaul

Beitragvon mtpaul » Do 15.05.2008 22:53

Ach ja, das gilt natürlich nicht, wenn der HM laut BSO dafür zuständig ist, die Ersterkundung zu machen, er die dafür nötige feuerwehrtechnische Ausbildung (Gruppenführer) hat und Regularien zur Vermeidung des obigen getroffen sind.

Genau das ist bei "unserem" HM der Fall!
Sorry,hatte mich vielleicht nicht klar genug ausgedrückt!
Wir haben zwei Arten von Alarmen: Signal mit mündlicher Aufforderung zum Verlassen der Räumlichkeiten und das gleiche Signal ohne Aufforderung!
Letzteres Signal ist des öfteren bei uns zu hören weil der Azubi im Supermarkt mit der Palette gegen den Druckmelder gefahren ist,oder Jugendliche den Druckmelder in der Tiefgarage drücken. Beide Vorfälle gehören ja unbestreitbar in die Kategorie "Fehlalarm"!
Nun meine Frage: Wie lange kann ich die MA in den Räumlichkeiten halten?
Ich habe etwas von 3-5 Minuten gehört.In dieser Zeit ist auch die BF vor Ort!
Unserer GeFü geht es einfach nur darum,die MA bis zur letzten Minute am Platz zu halten,bis feststeht,das es wirklich ein Fehlalarm ist.Alle bisherigen Alarme waren die ohne mündliche Durchsage!
Kann man diesen "Drahtseilakt" wagen,oder eher nicht?

Gröb Uwe

Beitragvon Gröb Uwe » Fr 16.05.2008 8:24

Hallo,

warum soll der Hausmeister eine Laufkarte mitnehmen, die Laufkarten sind nur für die Feuerwehr.
Wenn ein Hausmeister nach einem Blick auf die Laufkarte nicht weis wie er an die Stelle kommt wo der Melder ausgelöst hat dann sollte man sich andere Gedanken machen.
Zu der Frage wie lange können die Mitarbeiter in den Räumlichkeiten bleiben, für mich ganz klar, es begibt sich jeder aus den Räumlichkeiten so wie ein Alarm ertönt.
Ich kenne das mit den 3-5 Minuten nur so, dass man eigenverantwortlich diese Zeit nutzt um eine Alarmierung der Feuerwehr zu verzögern.

Gröb Uwe

Beitragvon Gröb Uwe » Fr 16.05.2008 8:35

Hallo,

noch eine Anmerkung zu dem Thema mitnehmen der Laufkarten.
Die Laufkarten sind nur für die örtliche Feuerwehr die an das Gebäude anrückt.
Es hat nach meiner Ansicht kein Mitarbeiter eine Laufkarte mitzunehmen, ob er Gruppenführer Zugführer oder auch Wehrführer ist.
Auch ein BSB hat keine Laufkarte mitzunehmen, man stelle sich nur mal vor er nimmt die Laufkarte mit und er verunfallt was dann??
Die Feuerwehr geht, so ist das bei uns, immer mindestens mit drei Leuten vor (Fahrzeugführer und ein Angriffstrupp).

Gerrit Lamadé

Beitragvon Gerrit Lamadé » Fr 16.05.2008 13:20

Ich habe den Fall schon miterlebt, dass Mitarbeiter losgegangen sind um nachzuschauen ob es ein Fehlalarm ist. Ergebnis: Wir haben die zwei aus einem total verrauchten Fahrstuhl mit lebensgefährlicher Rauchvergiftung retten müssen.

Die Laufkarten sind einzig und allein für die Feuerwehr gedacht.

Ich bin selbst in der chemischen Industrie tätig, dort wird es so gehandhabt:

1. Die Brandmeldeanlage löst aus.
2. Der erste Alarm, der losgeht ist der sogenannte Voralarm, dies bedeutet alle MA machen sich bereit das Gebäude zu verlassen
3. Die Feuerwehr überprüft den Alarm
4. Anschließend wird dann entweder Gasalarm, Räumungsalarm oder Entwarnung gegeben. Die MA handeln dann dementsprechend.


Dies kann aber nur funktionieren, wenn die Mitarbeiter im Verhalten trainiert sind und sich dementsprechend verhalten.

In ihrem Haus denke ich könnte man es ähnlich handhaben:

Alarm ohne mündliche Aufforderung ist der Voralarm, das heißt alle MA bereiten sich auf die Räumung vor, können aber noch am Arbeitsplatz bleiben, bis die mündliche Aufforderung zur Räumung erfolgt.

Wenn es in der chemischen Industrie so funktioniert sollte es bei ihnen ähnlich gehen ich würde den Alarm ohne mündliche Aufforderung zum Verlassen des Gebäudes aber nicht als "Fehlalarm" bezeichnen, dies ist eine gefährliche Bezeichnung sondern wie oben bereits erwähnt als "Voralarm".

Huter

Beitragvon Huter » So 18.05.2008 13:02

Hallo zusammen,

zumindest bei uns ist es so, evtl. durch beteiligung des VDS,
dass Handmelder grundsätzlich nicht verzögert werden,
sondern direkt einen Alarm der Feuerwehr erzeugen.

Dies sei so vorgeschrieben da man davon Ausgeht das beim betätigen
eines Handmelders es
a) brennt
b) jemand Unfug treibt
und im Fall b haben wir als Betreiber Maßnahmen zu treffen um dies zu verhindern.

Ich kenne das mit den 3-5 Minuten nur so, dass man eigenverantwortlich diese Zeit nutzt um eine Alarmierung der Feuerwehr zu verzögern.

Ist so bei uns für Automatische Melder eingerichtet in Kombination mit Zweimelderabhängigkeit.

MfG
Stefan Huter

cgraf

Beitragvon cgraf » So 18.05.2008 17:42

Die Auslösung der ÜE darf bei Betätigung der Handmelder auf gar keinen Fall verzögert werden.
Das ist Gesetz.

Zu den zwei genannten Möglichkeiten sehe ich noch eine Dritte:
c) Notfall, denn es muss in einer Betriebstätte, Hotel, öffentlichen Bereichen, Tiefgaragen usw. nicht immer brennen, um Hilfe holen zu dürfen.
Betriebsunfälle, Bedrohungen usw., wären für mich Gründe genug um Hilfe zu holen, zumeist die Polizei und die Rettungswägen fast immer mitalarmiert werden.

Nur so am Rande bemerkt.


Aber das Ganze hat recht wenig mit dem eigentlichen Problem zu tun, so wie ich das sehe.

Das was hier stängig genannt wird, ist Verzögern und Erkunden im Hinblick auf die ÜE.
Dirk fragt nach Verzögerung der internen Alarmierung.
Das ist komplizierter und technisch so nicht vorgesehen.

Ich würde unbedingt versuchen die Fehlalarme zu minimieren bevor irgendjemand künstlich davon abgehalten wird das Objekt zu räumen.
Zuletzt geändert von cgraf am Di 20.05.2008 22:54, insgesamt 3-mal geändert.

Hans Höcker

Beitragvon Hans Höcker » So 18.05.2008 18:29

@mtpaul:

Dübelt doch erst mal einen entsprechenden Rammschutz um die betroffenen Melder oder verlegt diese! :supi:

Das sind doch einfachere Maßnahmen als die Alarmierungskette für 3-5 min zu blockieren! Einfach das Grundübel aus der Welt schaffen.

Armin

Beitragvon Armin » Fr 08.08.2008 9:02

Hehe sind wir hier nicht voll am Thema vorbei :-)

Ich würde sagen via Mail geht gar nicht.
Das ließt kein Mensch. Sondern jeder drückt ja.
Somit ist der Leiter oder Chef seiner Unterweisungspflicht nachgekommen? Zumindest mit dem Klick auf ja. Ob der MA bescheid weis wage ich zu bezweifeln.

Habt ihr euch das Thema E-Learning schonmal angeschaut. Hier gibt es Firmen die das Anbieten und sogar die Kontrolle machen ob sich jeder USER bzw. MA das Filmchen angeschaut hat.
Wir sind auch grad an dem Thema dran.

Wolf R.

Beitragvon Wolf R. » Fr 08.08.2008 12:25

Armin hat geschrieben:...Hier gibt es Firmen die das Anbieten und sogar die Kontrolle machen ob sich jeder USER bzw. MA das Filmchen angeschaut hat....

Hallo Armin,
sowas gibt es zum Beispiel von uns
http://www.tuv.com/de/tuev_arbeitsschutz_online.html
Rechtssicher abgeklärt mit den Aufsichtsbehörden, da eine wirksamen Leistungskontrolle erfolgt.
Gruß Wolfgang Rüttinger

Armin

Beitragvon Armin » Fr 08.08.2008 13:45

ich hab keinen Plan wer das bei uns macht.
Mein chefchen und der Assistent vom Geschäftsführer sind da dran.