Brandschutzbauftragter - ab wann ist dieser nötig????

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Ausbilder

Brandschutzbauftragter - ab wann ist dieser nötig????

Beitragvon Ausbilder » Fr 16.02.2007 12:29

Hallo,

wer kann helfen? Ich benötige Informationen darüber, ab wann ein Brandschutzbeauftragter notwendig ist.

Ab welcher Betriebsgröße?
Anzahl der Angestellten?
und und und.....

Wo kann ich sowas finden...

Vielen Dank schon mal im voraus.

MfG
Der Ausbilder

Huter

Bertriebsart ?

Beitragvon Huter » Sa 17.02.2007 0:44

Hallo Ausbilder,

das hängt in erster Linie wohl von der Art des Betriebes ab.
So sind in den meisten Bundesländern für Verkaufsstätten
ab einer gewissen größe BSB`s vorgeschrieben.

Darüber hinaus stellen auch häufig die Sachversicherungen
die forderung nach einem BSB.
Daher währe es wichtig zu wissen um was für einen Betrieb
es sich handelt und in welchem Bundesland er sich befindet. :???:

Alles gute und eine schöne FASSNACHT :grins:

Gruß Stefan Huter

Braun-Techn. Dienst.-Büro

Wann ein Brandschutzbeauftragter

Beitragvon Braun-Techn. Dienst.-Büro » Di 20.02.2007 11:27

Hallo Ausbilder,

in gewissen Verordnungen oder Richtlinien aus den jeweiligen Länderbauordnungen gibt es ggf. die Forderung das ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muß (z.B. Krankenhausrichtline) bzw. die Brandschutzbehörden oder Bauaufsichtsbehörden können diesen fordern (was ich allerdings noch nie erlebt habe!)


Ansonsten schweigt sich hier der Begriff Brandschutzbeauftrager weitgehend aus - eine Richtline hierzu ist die vfdb Richtline 12-09/01 der
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutz e.V.

Gruß
Andreas Braun
Freiberufliche SiFa und freiberuflicher Brandschutzbeauftragter

Joachim Strick VdS

Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten

Beitragvon Joachim Strick VdS » Di 20.02.2007 16:33

Eine ausführliche Übersicht über die einschlägigen Bestimmungen bzw. Empfehlungen gibts hier:

http://www.vds.de/Brandschutzbeauftragte.387.0.html

Auf der dieser Seite mit den Lehrgängen einfach auf den Link "Informationen über die Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten" klicken.

J Bruehl

Beitragvon J Bruehl » Mo 10.03.2008 19:34

Hallo zusammen,

zu der Diskussion noch eine Frage:

Kann man jemandem "auferlegen" einen BSB zu bestellen, (Industriebetrieb > 5000 m², jedochnicht gemäß IndBauRl genehmigt, sondern Altbestand aus früheren Zeiten) auch wenn die zugrundeliegende Vorschrift eigentlich nicht anwendbar ist?
Kann man die IndBauRL "nachträglich" als Grundlage anführen?
Kennt jemand andere, evtl. neue Regelungen, die eine BSB zwingend machen (außer Versicherungs- oder behördliche Forderungen)?

Sugus

Beitragvon Sugus » Mi 12.03.2008 16:04

J Bruehl hat geschrieben:Kann man jemandem "auferlegen" einen BSB zu bestellen, (Industriebetrieb > 5000 m², jedochnicht gemäß IndBauRl genehmigt, sondern Altbestand aus früheren Zeiten) auch wenn die zugrundeliegende Vorschrift eigentlich nicht anwendbar ist?


Natürlich.

Kennt jemand andere, evtl. neue Regelungen, die eine BSB zwingend machen (außer Versicherungs- oder behördliche Forderungen)?


Wer, wenn nicht eine Behörde, sollte den BSB denn fordern? Eine Versicherung kann den BSB zur vertragsrechtlichen Bedingung machen.

So sgt z.B.:

MBO § 72 Baugenehmigung, Baubeginn

(3) Die Baugenehmigung kann unter Auflagen, Bedingungen und dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage sowie befristet erteilt werden.


Ein BSB kann eine solche Auflage sein. Ein ähnlicher Satz steht in allen mir bekannten Bauordnungen Deutschlands.

Gruß

Marcus Michel