Rohraufhängungen in Fluchtwegen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
BBS

Rohraufhängungen in Fluchtwegen

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Müssen die gesamten Leitungen der haustechnischen Installationen in Fluchtwegen (Flure im Krankenhaus)mit einer bestimmten Brandklasse (F30) aufgehangen werden ? Kann eine Sprinkleranlage die Forderung reduzieren ? Bestehen vergleichbare Forderungen ? Wie ist die Ausführung für die Aufhängungen zu wählen ? Welche Möglichkeiten bestehen für die Ausführung von gewerkeübergreifende Stahlkonstruktionen ?

Gesendet von Michael Grün 31.01.2001 20:39:47

Gast

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Herr Grün,

leider kann ich Ihnen erst heute antworten. Nachdem wir bei uns ein ähnliches aktuelles Thema haben, hier die Festlegungen mit der zuständigen Branddirektion:

Auf die Ausbildung der Trassenführung in I30 kann verzichtet werden, wenn:

1. Die Rohdecke mindestens einen Feuerwiderstand F30-B (besser F60B, ideal F90) aufweist

2. Die eingehängte Zwischendecke gang- und deckenseitig in F30 ausgebildet ist

und

3. der gesamt Bereich der Zwischendecke durch eine automatische Brand-/ Rauchfrüherkennungsanlage (intelligente Komponente) mit direkter BMZ-Aufschaltung überwacht ist. Die gesamten Trassen, einschl. der Aufhängungen und Befestigungen müssen aus nichtbrennbarem Material bestehen.

Grüße
Thomas Scheid

Gesendet von Thomas Scheid 28.03.2001 13:33:24

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Di 15.07.2003 1:00

In notwendigen Fluren und Treppenräumen und den Ausgängen ins Freie sind Brandlasten (Kabel, Rohre usw.) zunächst grundsätzlich verboten => Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie Stand 03.2000.

Die MLAR sagt aber auch aus, was wann wo im Rettungsweg erlaubt ist. Die Regelungen sind aber etwas kompliziert. Ich werde versuchen, die nächsten Tage eine Zusammenstellung ins Internet zu stellen (Adresse folgt). Wer es schneller haben will, kann mir eine email schicken.

Ansonsten hilft in Flure bei solch einer Konstellation in der Regel nur eine F 30-Unterdecke. Eine BMA-Überwachung der Zwischendecke empfiehlt sich immer (und ganz besonders im Krankenhaus).

Gruß
Alexander Vonhof

Gesendet von Alexander Vonhof 01.02.2001 19:05:50

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Di 15.07.2003 1:00

Hier nun die Datei:

www.brandschutzbuero.de/download/mlar.pdf

Ihr müsst den kompletten Pfad angeben (kein Link!) und natürlich den Acrobat-Reader installiert haben. .

Es steht noch Stand 12/98 über Tabelle, aber zur Fassung 03/2000 hat sich nichts geändert.

Gruß
Alexander Vonhof

Gesendet von Alexander Vonhof 02.02.2001 12:23:03

Wickel

Beitragvon Wickel » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Herr Grün,

zunächst mal ist es sicherlich sinnvoll, nur Kabel mit einer entsprechenden, schwer entflammbaren Ummantelung zu verwenden. Oft ist es jedoch so, dass in Zwischendecken oder ähnlichen Kabeltunneln bereits Altlasten verlegt sind, die diesen Ansprüchen nicht genügen. Wenn dies der Fall ist, sollte man sich erst mal klar machen, ob dieser Zwischendeckenbereich auch in der Brandüberwachung integriert ist. Oft ist es ja so, dass die Rauch- und Brandmelder unter der Zwischendecke montiert
sind; was sich dann oberhalb der sichtbaren Zwischendecke abspielt, wird nicht oder erst sehr spät registriert. Hier könnte z.B. ein Rohrsystem mit Messpunkten, welches mit der BMZ verbunden ist, frühzeitig einen Alarm auslösen. Eine Sprinkleranlage unter der Zwischendecke bringt bei einem
Kabelbrand gar nichts und eine Anlage oberhalb der Zwischendecke hilft Ihnen für den eigentlichen Flurbereich auch nicht weiter.

mfG
Bernd Wickel

Gesendet von bernd Wickel 01.02.2001 11:45:50