Flachdach in F90 mit Brandlast von oben

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Fiedler

Flachdach in F90 mit Brandlast von oben

Beitragvon Fiedler » Mi 19.07.2006 17:43

Wir haben ein Flachdach mit Kunstoffabdichtung, auf dieses ist ein Lüftungsgerät montiert (auf einem Stahlgerüst, das in die tragende Konstruktion eingebunden ist).
Und nun das Problem: Wir müssen einen Brandwiderstand von 90 Minuten von oben nachweisen, falls das Lüftungsgerät anfängt zu brennen.
Auf Grund der Dachkonstruktion ist nur eine zusätzliche Flächenlast von 50 Kg/m² möglich.

Angedacht ist eine leichte Schüttung, wer hat eine Idee? Material ? Hersteller? Danke!

Linse

Beitragvon Linse » Do 20.07.2006 21:47

Ich könnte mir unter anderem vorstellen, dass das mit Gipskartonplatten zu lösen wäre. Die gibt es ja auch in der entsprechenden Feuerschutzausführung, und vom Gewicht her dürften die auch im Rahmen des vertretbaren liegen. Kommt allerdings auf die Positionierung drauf an - soll das ganze Dach entsprechend umgestaltet werden? Dann müsste über diese Platten nochmal ein zusätzlicher Regenschutz... :???:
Ansonsten könnte man eine Schicht entsprechend dicke Mineralfaserwolle (beispielsweise Steinwolle) über das andere Dach drüberziehen und mit einer feuerfesten Folie (müsste es auch irgendwo geben) wieder wasserdicht machen. Bleibt die Frage, wie man dann das Klimagerät draufsattelt, ohne die andere Maßnahme ad absurdum zu führen...:???:

ue-brandschutzberatungen

Beitragvon ue-brandschutzberatungen » Mi 26.07.2006 21:19

hallo, ich würde es mit einer rockwool hardrock II mit mind. 2 meter überstand über alle seiten des klimagerätes probieren. die hat ein m³ gewicht von ca. 140 kg d.h. bei 80 mm stärke (die sollten eigentlich reichen) ein flächengewicht von 11,2 kg/qm und dann das ganze nochmals mit einem trapezblech vor der bewitterung schützen. gutachterliche stellungnahme und genehmigung im einzelfall dürften aber von nöten sein.

ppm

Beitragvon ppm » Do 17.08.2006 15:08

Hallo,

erstmal eine Gegenfrage:

Warum muss - alleine durch die Anwesendheit eines Lüftungsgerätes - das Dach von oben in F90 ausgeführt werden?

Ohne nähere Kenntnis der Gegebenheiten verweise ich erst einmal auf die Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie:

http://www.is-argebau.de/Dokumente/Rech ... AR2005.pdf

Normalerweise darf eine Lüftungsanlage dem Dachgeschoss zugerechnet werden, aber es gibt da auch genug Ausnahmen ...

mit freundlichen Grüßen

Jürgen Münz

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ppm - pure proof münz
Dipl.-Ing. Jürgen Münz
Sachverständiger für Gebäudetechnik

staatlich anerkannter Sachverständiger gem. TPrüfVO NW für
- Lüftungstechnische Anlagen
- Maschinelle Lüftungsanlagen in geschlossenen Mittel- und Großgaragen
- CO-Warnanlagen in geschlossenen Großgaragen
- Rauchabzugsanlagen, Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
- Ortsfeste, selbsttätige Feuerlöschanlagen

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