Kamin contra Dunstabzug

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Frank Wessels

Kamin contra Dunstabzug

Beitragvon Frank Wessels » Mi 12.07.2006 9:13

Hallo!
Ich weis nicht, ob das Thema hier richtig angesiedelt ist. Mein Kollege hat vor 10 Jahren seinen Traum vom eigenem Heim verwirklicht. Natürlich durfte neben der Dunstabzugshaube auch der Kamin nicht fehlen.
Jetzt gab es einen Schornsteinfegerwechsel, und der neue Schornsteinfeger bemängelt, dass die Verbrennungsluftversorgung nicht ausreichend sichergestellt ist, da die Dunstabzugshaube auch bei geschlossenem Fenster betrieben werden kann. Er bezieht sich dabei auf die FeuVo §4 Abs.2 (Niedersachsen)
Gibt es nicht sowas wie Bestandsschutz? Welche Mängelbeseitigungsfristen dürfen gesetzt werden?
Am Rande: Das Schreiben wurde am 8.7.2006 verschickt, die Mängel müssen bis zum 15.07.2006 beseitigt werden, ansonsten erfolgt eine Meldung an die zuständige Behörde. Es könnte ja sein, dass der Kamin (im Hochsommer) benutzt wird.
Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben.
Danke!

Frank

Grewolls

Kein Bestandsschutz

Beitragvon Grewolls » Do 13.07.2006 11:36

Hallo Frank,

von Bestandsschutz kann man nur ausgehen, wenn zum Bauzeitpunkt von den damals gültigen Vorschriften in keiner Weise abgewichen wurde und man aus heutiger Sicht nicht von einer abstrakten oder konkreten Gefahr ausgehen kann.
Der Schornsteinfeger sieht aber offensichtlich eine Gefahr durch Rauchgase die in den Wohnraum eindringen könnten. Schau doch mal auf diese Seite (http://haustechnikdialog.de/forum.asp?a ... thema=4840), da bekommst Du vielleicht ein paar Lösungsmöglichkeiten.

"Kehr- und Überprüfungsordnung":
"Sind an Feuerungs- oder ähnlichen Anlagen oder an Teilen solcher Anlagen Mängel festgestellt
worden, so hat der Bezirksschornsteinfegermeister für deren Beseitigung eine angemessene Frist zu
setzen und nach Ablauf dieser Frist festzustellen, ob die vorgefundenen Mängel beseitigt sind. Nicht
beseitigte Mängel sind unverzüglich der Bauordnungsbehörde schriftlich anzuzeigen."
Was eine "angemessene Frist" ist, ist nicht eindeutig festgelegt, deshalb kann man sicher der Frist im Sommer widersprechen.

Viele Grüße
Kathrin

Schaeffer

Dunstabzugshaube/ offene Feuerstelle

Beitragvon Schaeffer » Do 13.07.2006 13:48

Hallo, das Thema hatte ich gerade erst im letzten Winter. Wir haben einen Holzofen in Betrieb genommen. Als der Schornsteinfeger kam, hat er einen Schalter gefordert, der einen Dunstabzugshaubenbetrieb (Abluft)nur zuläßt, wenn das Küchenfenster gekippt ist. Er hat das damit begründet, dass durch den ABLUFT-Betrieb der Haube und der gleichzeitigen Luftentnahme durch den Ofen (oder Kamin) der Sauerstoffgehalt im Wohnbereich zu sehr sinkt. Er hat das auch nachgewiesen, indem die Küchentür zugemacht und die Abzugshaube eingeschaltet wurde. Es entstand ein ordentlicher Luftzug unter der Küchentür.
Solche Schalter gibt´s in jedem Baumarkt zu kaufen (ich glaube es waren weniger als 50 Euro). Damit ist man dann auf der sicheren Seite und braucht nicht zu ersticken.
(Falls ich heute abend 21.000.000 Euro gewinne, spendiere ich so einen Schalter.)

Gruss: Peter

Frank Wessels

Vielen Dank

Beitragvon Frank Wessels » Fr 14.07.2006 9:10

@ Kathrin
Danke für die Infos. Mir kam es tatsächlich auf die "erlaubten" Fristen an. Ich denke, das mein Arbeitskollege dem widersprechen wird. Dann kann er ja noch abwarten ob Peter einen Schalter spendet, oder wo er sich einen kaufen soll.

@ Peter
Danke auch für Deine Infos. Die technische Lösung war schon bekannt. Es ist nur mir Aufwand verbunden, diese zu realisieren, da der Stromanschluss der Haube verputzt wurde. Trotzdem viel Glück!

Frank

Gröb Uwe

Beitragvon Gröb Uwe » Fr 14.07.2006 12:14

Das Problem mit Dunstabzugshaube und Kamin hatte ich auch.
Ich habe mit dem Schornsteinfeger zusammen eine andere Lösung gefunden.
Da der Raum, wo der Kamin steht, an einen Flur angrenzt und dieser wiederum an den Hauswirtschaftsraum. Im Hauswirtschaftsraum steht die Heizung, diese benötigt immer Frischluft, diese wird durch eine Öffnung in der Wand zugeführt die ständig offen ist.
Öffnung in der Wand HWR, nun Öffnung in der Tür zum HWR und schon klappt es.
So brauchte ich keinen Schalter an der Dunstabzugshaube.
Die Öffnung in der Tür besteht aus einem Handelsüblichen Gitter was man in jedem Baumarkt bekommt.
Die Größe, des Gitters, ist ca. 10 X 60 cm.