Brandschutz im Exbereich

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
nepidae

Brandschutz im Exbereich

Beitragvon nepidae » Fr 07.07.2006 12:42

Hallo,

In einer Kläranlage befindet sich der Rechenraum (Exgefahr) im Sozialgebäude. Es gibt keine Brandschutztür und sonstige Brandschutzvorrichtungen.

Ist der Einbau einer Brandschutztür vorgeschrieben?

Falk_HL
Beiträge: 281
Registriert: Mo 16.06.2003 14:55

Beitragvon Falk_HL » Fr 07.07.2006 13:54

Leider kann ich nicht erahnen, wie du heißt, daher gibt es nur ein einfaches Hallo!

Was ich nicht in Verbindung bringen kann ist Rechenraum = Exgefahr? Da sehe ich keinen Zusammenhang. Zudem, wenn es sich um eine Exzone handeln sollte, dann stellt sich zunächst die Frage, um welche Zone (0, 1, 2) es sich denn handelt? Dieses gibt dann Auskunft, welche elektrischen Geräte einzusetzen sind (Explosionsschutzdokument) und welche es nicht sein dürfen.

Zoneneinteilung → Anhang 3 BetrSichV
Zone 0
ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.

Zone 1
ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.

Zone 2
ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.

Zone 20
ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.

Zone 21ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmo-sphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann.

Zone 22
ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form ei-ner Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.

Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen
Sofern im Explosionsschutzdokument unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nichts anderes vorgesehen ist, sind in explosionsgefährdeten Bereichen Geräte und Schutzsysteme entsprechend den Kategorien gemäß der Richtlinie 94/9/EG auszuwählen.

Insbesondere sind in explosionsgefährdeten Bereichen folgende Kategorien von Geräten zu verwenden, sofern sie für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube geeignet sind

  • in Zone 0 oder Zone 20: Geräte der Kategorie 1,
  • in Zone 1 oder Zone 21: Geräte der Kategorie 1 oder der Kategorie 2,
  • in Zone 2 oder Zone 22: Geräte der Kategorie 1, der Kategorie 2 oder der Kategorie 3.



Um es auf einen Nenner zu bringen: Brandschutztüren überall da, wo Brandabschnitte enden, Exzonen bzw. anzunehmende Exbereiche sind grundsätzlich innerhalb eines bestimmten Brandabschnitts (sagt zunächst nicht über die Größe des Raumes aus). Brandabschnitte wiederum sind mit entsprechenden Wänden, Sotts, Brandschutzklappen..., und eben Brandschutztüren umschlossen.

Im Umkehrschluss bringt dir eine Brandschutztür nichts, wenn die Wand keine Brandschutzanforderung erfüllt.

Bitte umschreibe dein Problem noch einmal genauer, damit wir es etwas eingrenzen können. Rechenraum, was ist da genau drin, wie ist der Raum gestaltet und woher kommt deine Annahme einer Exgefahr?
Grüße FH

nepidae

Beitragvon nepidae » Fr 07.07.2006 14:47

Hallo,

mein Nickname ist "Nepida".

Bei diesem Rechenraum handelt es sich um die Grobaufbereitung des Abwassers. Das heißt grobe Rückstände werden mit Siebtrommeln aus dem Abwasser gefiltert und gepresst. Es entsteht somit Methan und Schwefelwasserstoff durch die Fäulnisprozesse im Abwasser. Die Zoneneinteilung ist bereits erfolgt mit Zone 1 (im Gerät, da es offen ist) und Zone 2 im Raum.

Das Problem in dieser Anlage ist, dass dieser Rechenraum im Sozialgebäude ist und zum sauberen Teil hin nur eine Holztür hat. Ich wollte wissen, ob es Vorschriften gibt, die den Einbau einer Brandschutztür vorschreiben.

Vielen Dank

J Bruehl

Beitragvon J Bruehl » Fr 07.07.2006 15:07

Hallo,

in der BetrSichV Anh 4 sind Mindestanforderungen an den Explosionsschutz aufgeführt.
Hier wird sinngemäß gesagt, dass Maßnahmen zu treffen sind, um Beschäftigten vor den Auswirkungen (spez. physikalischen) einer Explosions zu schützen.
Wenn eine Explosions stattgefunden hat und daraus ein Brand entstanden ist, ist dies eine Auswirkung der Explosion, vor der die Beschäftigten zu schützen sind. Dadurch dürfte die Brandabschnittsbildung in (um) eine(r) Ex-Zone klar sein.
Ebenso müssen in Explosionsgefährdeten Bereichen ausreichend Flucht- und Rettungswege geschaffen werden, an die ja auch Anforderungen an den Brandschutz gestellt werden.

nepidae

Beitragvon nepidae » Fr 07.07.2006 15:57

Was halten Sie eingentlich von Holzverkleidung im EX Bereich? Auch nicht so gut? oder?