Wo müssen Flucht und Rettugspläne aufgehangen werden?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Holger

Wo müssen Flucht und Rettugspläne aufgehangen werden?

Beitragvon Holger » Mi 28.06.2006 11:37

Hallo zusammen......... ich hätte da mal so ne Frage:
Gibt es eine gesetzliche Vorlage oder Richtlinie, die besagt wo F+R Pläne aufgehangen werden müssen? Wenn ja - wo und welche? Wie sieht es eigentlich mit Feuerlöscherbeschilderung aus - muß ein Schild an jedem Feuerlöscher sein? Ich denke ja - nach BGV A8? Ich brauche die gesetzlichen Bestimmungen dazu. Mein Chef will das sehen.

Danke im voraus.... Holger :supi: [/b]

J Bruehl

Beitragvon J Bruehl » Do 29.06.2006 12:57

Hallo,

zur Thematik Kennzeichnung.
Die kennzeichnung wird nach BGV A8 erstellt. Für einen Feuerlöscher heisst dies, dass der Standort jederzeit deutlcih erkennbar sein muss. Die Brandbekämpfungseinrichtung muss rot gekennzeichnet sein.
Beispiel:
Ein Raum, komplett einsehbar: keine Kennzeichnung nach BGV A8 notwendig, da der rote Feuerlöscher als solcher erkennbar ist und der Standort auch. Haben sie eine andersfarbiges Modell, ist eine Kennzeichnung notwendig.

In Produktionshalle sind die Standorte nicht immer eindeutig erkennbar. Hier ist dementsprechend eine Kennzeichnung nach BGVA 8 anzubringen, die den Standort der Brandbekämpfungseinrichtung deutlich macht.

Thematik Flucht- und Rettungswege:

Empfehlung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach § 55 Arbeitsstättenverordnung
Empfehlung: zu § 55. des BMA Vom 10.12.1987

Auch andere Vorschriften können die Aufstellung von Flucht- und Rettungswegplänen zwingend vorschreiben:
z.B. BetrSichV bei vorhandenen explösionsgefährdeten Bereichen

Huter

Beitragvon Huter » Do 29.06.2006 19:16

Hallo Forum,

um eventuell aufkommenden Mißverständnissen bei folgendem Text entgegenzuwirken muß ich mich mal meinen Senf dazu geben,
auch wenns mit der eigentlichen Frage nichts zu tun hat.

Ein Raum, komplett einsehbar: keine Kennzeichnung nach BGV A8 notwendig, da der rote Feuerlöscher als solcher erkennbar ist und der Standort auch. Haben sie eine andersfarbiges Modell, ist eine Kennzeichnung notwendig.


in Deutschland müßen Feuerlöscher grundsätzlich in RAL 3000 oder RAL 3024 lackiert sein um eine Zulassung zu erhalten.

alle anderstfarbigen Feuerlöscher, zum Beispiel verchrimte wie Sie im Automobilsport oft zum Einsatz kommen mögen zwar gut und schön
sein. Dürfen aber bei der Ausrüßtung von Arbeitsstätten nicht mit einbezogen werden.

die BGV A8 bzw. die BGR133 sind überall im Netz zu finden,
ich kann sie dir aber auch gerne zu mailen.

MfG
Stefan Huter

Frank Wessels

Unsere Erfahrung

Beitragvon Frank Wessels » Mi 12.07.2006 11:10

Zur Festlegung der Standorte (und der Notwendigkeit) von Flucht-und Rettungsplänen gibt es viele verscheidene Meinungen.
Grundsätzlich sollte man sich folgende Fragen stellen:
Was soll mit dem Flucht- und Rettungsplan erreicht werden?
1. Bei Gefahr zielgerecht flüchten
2. Bei Brand z.B. Löschmittel finden
3. Bei Unfällen Hilfmittel finden (z.B. Krankentrage)

Jeder hier im Forum ist sich sicherlich bewusst, dass in der Regel kein "normaler" Mensch einen FRP benutzt, um sich (erst) im Gefahrenfall den Fluchtweg zu suchen. Betriebsangehörige kennen Ihren Arbeitsbereich und auch die nächsten Ausgänge ins Freie oder in den nächst gelegenen Treppenraum. Der Fluchtinstinkt fördert diese Reaktion und eine (ordnungsgemäße) Fluchtwegbeschilderung tut ihr letztes.
Der FRP soll also auch dazu dienen, sich vorher über die Flucht- und Rettungsmöglichkeiten zu informieren.
Wo kann man das am besten?
Wir hängen in Arbeitstätten/Produktionsbereichen die Flucht- und Rettungspläne in der Regel an Infotafeln auf. Da ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass da "mal" drauf geschaut wird.
Wenn es nun zu einem Brandfall kommt, und man will versuchen den Brand mit einem Feuerlöscher zu bekämpfen, kann man jeden zur (bekannten) Infotafel schicken um sich über die Standorte weiterer Feuerlöscher zu informieren. Da gleiche gilt für Rettungsgeräte (Trage/Erste Hilfe Kasten).
In öffentlichen Bereichen (Krankenhaus/Theater usw) hängen wir die Pläne in Bereiche auf, wo der/die Besucher zwangsweise drauf zu gehen müssen. (Foyer/Zugangsbereich der Station usw)
Die Pläne werden dann auch zum Orientieren innerhalb des Gebäudes (Schwesternzimmer/Anmeldung) genutzt.
Letztendlich sollte die Anordnung in Absprache mit der Stelle erfolgen, die diese Pläne fordert.

Gruß vom Frank