Fluchttüre

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Ralf

Fluchttüre

Beitragvon Ralf » Mi 10.05.2006 18:06

Hallo an alle ,
folgendes Problem habe ich :
Mein Vorgesetzter möchte an einem Notausgang einen Türstopper ( Türfesthalter) anbringen. Dieser ist von außen an die Tür geschraubt und wird mit dem Fuß festgestellt ! Meine Aussage war das dies nicht zulässig sei , aber diese kam natürlich sehr schlecht an und er will wissen wo dies genau steht. So nun meine Frage lag ich mit meiner Aussage falsch , wenn nicht wäre ich dankbar um eine Antwort (§) wo dies geregelt ist und steht.

Bin über jede Hilfe dankbar !
im Voraus rechtherzlichen Dank an Euch .

Mit freundlichen Grüßen :???:
Ralf aus dem Schwabenland
:???:

Falk_HL
Beiträge: 281
Registriert: Mo 16.06.2003 14:55

Beitragvon Falk_HL » Mi 10.05.2006 20:11

Hallo Ralf,

möchte an einem Notausgang einen Türstopper ( Türfesthalter) anbringen
Das hört sich nach Ausgangstür an...? Dann wäre das ja wohl kein Problem!

Sofern es sich aber um eine Brandabschnittstür (Brandschutztür) oder Rauchabschnittstür handelt, dann wäre ein mechanischer Türstopper natürlich nicht erlaubt. (LBO, LBOAVO, Zulassungszeugnis)

Um welche Art von Tür handelt es sich denn???
Grüße FH

Ralf

Fluchttüre

Beitragvon Ralf » Mi 10.05.2006 21:10

Hallo Falk ,

Danke für die Hilfe , ja es handelt sich um eine Ausgangstüre , die als Flucht bzw Notausgang zum Sammelplatz führt. Das Problem ist , wenn irgend jemand den Stopper von außen betätigt , würde sich diese Türe nur mit großem Kraftaufwand oder gar nicht öffnen lassen! so nun meine Frage ich habe mal gelesen das sich Notausgänge ohne großen Kraftaufwand und mechanischer Hilfe öffnen lassen sollen! ist dies korrekt ? wenn ja wäre diese Vorrichtung ein Widerspruch !
Wo rauf könnte ich mich da berufen?

Vielen Dank.

gruß Ralf :???:

sebastian schnese

Fluchttüren

Beitragvon sebastian schnese » Fr 12.05.2006 18:44

Hallo Ralf,
Neben den allgemeinen Anforderungen, z.B. nach § 37 der Musterbauordnung (MBO) und den Arbeitsstättenrichtlinien, werden an Türen im Zuge von Rettungswegen und an Brand-/Rauchschutztüren besondere Anforderungen gestellt. So müssen Türen im Zuge von Rettungswegen grundsätzlich in Fluchtrichtung aufschlagen. Rauch- und Brandschutztüren müssen grundsätzlich selbstschließend sein; müssen selbstschließende Türen aus funktionalen oder betrieblichen Gründen offen stehen, ist durch brandschutztechnische Sicherheitseinrichtungen, z.B. Feststelleinrichtungen und Schließfolgeregelungen, sicherzustellen, dass sich diese im Brandfall automatisch schließen. Sofern es sich um eine Ausgangstür handelt sehe ich kein Problem.

Linse

Beitragvon Linse » Mo 15.05.2006 2:22

Verstehe ich das richtig, es geht schlicht darum, dass die Türe bei betätigtem Türstopper nur schwierig verschiebbar wäre?
Die einfachste Lösung - mit der wahrscheinlich beide Seiten leben könnten - sind meiner Meinung nach Türstopper mit einem festen Haltepunkt außen. Also so in der Art von Haken, die nur bei völlig geöffneter Tür eingehängt werden können. Handelt es sich um Türen direkt ins freie, dann müssen diese - zumindest meiner Logik nach - im Brandfall ja nicht selbstschließend sein. Und wenn der Halter im Freien so angebracht ist, dass die Tür um mehr als 90° zu öffnen ist, dann würde ich persönlich auch bei der Entfluchtung keine Probleme sehen...

Sollte er auf diesen speziellen Türstopper bestehen, dann würde ich ihn mal darauf hinweisen, dass Fluchttüren "leicht und ohne große Kraftanstrengung zu öffnen" sein müssen. Zu Demonstrationszwecken würde sich auch der Selbstversuch mit dem Geschäftsführer und dem geschlossenen Türstopper anbieten...
Wo genau dieser Passus steht, weiß ich gerade leider nicht, allerdings dürfte man in der entsprechenden Landesbauordnung (die MBO hat ja meines Wissens an und für sich keinen verpflichtenden sondern nur empfehlenden Charakter) schnell im § über Fluchtwege fündig werden...

Ralf

Fluchttüre

Beitragvon Ralf » Mi 17.05.2006 16:16

Hallo Linse,
genau so habe ich es gemacht und wenn dies ihm nicht passen sollte , soll er den Türstopper weglassen oder eine schriftliche Genehmigung einholen bei der Geschäftsleitung. Dann bin ich aus dem schneider.

Danke an alle für die hilfe, war und ist echt klasse ! :5:

grüße an alle
Ralf