Mischbelegung in Installationsschächten

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
BBS

Mischbelegung in Installationsschächten

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Bei der Planung der Lüftungsanlage für ein Bürogebäude (3 Geschosse)ist folgendes Problem aufgetreten:

In einem Installationsschacht (F90) werden Elektro- und Lüftungsleitungen gemeinsam verlegt. An den Ein- und Ausführungen aus dem Schacht sind Brandschutzklappen angeordnet, die über Schmelzlote angesteuert sind. Müssen diese BSK zusätzlich über im Lüftungskanal angeordnete Rauchmelder angesteuert werden, um eine Rauchausbreitung aus dem Schacht in die Räume zu verhindern?

In welcher Vorschrift/ Norm/ Richlinie sind hierüber Angaben zu finden?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Gesendet von Martin Großhauser 27.05.2002 16:53:44

Koch

Beitragvon Koch » Di 15.07.2003 1:00

Meines Wissens nach wird die Ansteuerung von Brandschutzklappen über Raucherkennungselemente in keiner DIN explizit gefordert.

Man sollte jedoch darüber nachdenken , in wieweit dies konzeptionell sinnvoll ist. Hierbei sollte man auch berücksichtigen, das meines ehrachtens nach diese Ansteuerung heute Stand der Technik ist. Außerdem ist die Ansteuerung über Schmelzlot meinesserachtens nach weder zur Verhinderung des Feuerüberschlages noch zur Verhinderung der Rauchausbreitung geeignet, da in beiden Fällen die Brandschutzklappe nur zeitverzögert anspricht.

Bei meinen Betrachtungen wurden die Investitionskosten nicht berücksichtigt, die aber zur Entscheidungsfindung selbstverständlich herangezogen werden können.

Falk_HL
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Registriert: Mo 16.06.2003 14:55

Beitragvon Falk_HL » Di 15.07.2003 1:00

Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine explizite Vorschrift über die Auslösung mittels RM. Vielmehr ist es so, egal wie eine BSK technisch ausgestattet ist, dass Schmelzlot bleibt als zwangsläufiges auslösendes Element in den Vorschriften bestehen.

Daraus ergibt sich, dass jegliche weiterführende Betrachtungen aus Sicht des Betreibers angestellt werden müssen. Als Konsequenz kommt i. S. der Schutzmaßnahme (Schutz gegen eine Rauchausbreitung) nur eine Ansteuerung mit Rauchmeldern in Betracht.

Meiner Ansicht nach kann ein schlüssiges Brandschutzkonzept nur dann gegeben sein, wenn alle BSK diesen "Standard" aufweisen.

Gruß FH
Grüße FH