RS / BS- Türen verriegeln?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
fusarium

RS / BS- Türen verriegeln?

Beitragvon fusarium » Mo 20.03.2006 12:58

Hallo!

Ist es zulässig, RS / BS- Türen in notwendigen Fluren mit Schlössern auszustatten und zu verriegeln? Der Zugang zum Treppenraum wäre über Panikschlösser weiterhin möglich, der Eintritt aus dem Treppenraum in den Flur aber nicht. Die Rettung verletzter Personen wäre dann evtl. nur noch möglich, wenn jemand mit passendem Schlüssel vor Ort ist.

Vielen Dank!

HB

Mathias Zimmer

Beitragvon Mathias Zimmer » Di 21.03.2006 6:14

Hallo,

inwiefern es zulässig oder unzulässig ist, kann ich nicht sagen - gängig ist es aber auf jeden Fall, die Türen so auszuführen, dass man aus dem Fluchttreppenraum nicht ohne weiteres auf die Etagen eines Gebäudes kommen kann.

Falk_HL
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Beitragvon Falk_HL » Di 21.03.2006 12:42

Ich sehe da prinzipiell keine Problem, sofern der Fluchtweg grundsätzlich aus dem Flur in das Treppenhaus führt.
Es muss halt sicher gestellt sein, dass anwesende Personen notwendige Flure und Treppenhäuser --> also den Rettungsweg ohne weitere Hilfsmittel benutzen können.
Grüße FH

fusarium

Beitragvon fusarium » Mi 22.03.2006 14:51

Hallo,

vielen Dank für die Infos!

Eine Frage habe ich aber noch: In der Bremischen LBO habe ich folgenden Eintrag gefunden:

"Notwendige Flure müssen so breit sein, dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen; Flure von mehr als 30 m Länge sollen durch nicht abschließbare, rauchdichte und selbstschließende Türen unterteilt werden."

Nicht abschließbar bezieht sich dann also nur auf die Möglichkeit, den Bereich immer verlassen zu können? Man könnte das ja auch so verstehen, dass diese Türen keine Schlösser haben dürfen, oder?

Viele Grüße

HB

Mathias Zimmer

Beitragvon Mathias Zimmer » Mi 22.03.2006 16:34

fusarium hat geschrieben:Man könnte das ja auch so verstehen, dass diese Türen keine Schlösser haben dürfen, oder?


Kaum - ohne Falle wird so eine Tür nicht auskommen. Und von "keine Schlösser" steht da auch nichts - Panikschlösser wären u.U. eine Überlegung wert - ober eben Knäufe im Fluchttreppenraum.
Wenn man der Feuerwehr die Arbeit erleichtern will, bringt man natürlich Drücker an und läßt die Türen beidseitig begehbar... :cool:

Gerhard Funk

Nichtabschließbare Türen

Beitragvon Gerhard Funk » Fr 24.03.2006 10:56

Hallo zusammen,

die MBO bzw. LBO fordert ja u.a. bei längeren Fluren (> 30 m) eine Bildung von Rauchabschnitten. Dieser wird durch die oben beschriebene Türe im Flur hergestellt. Damit nun im Brandfall eine Flucht in beide Richtungen möglich ist, dürfen diese Türen eben nicht abschließbar sein. Der Einbau eines "Panikschlosses", das ja den ungehinderten Durchgang nur von einer Richtung ermöglicht, ist m. E. nicht zulässig.

Gruß
Gerhard

Falk_HL
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Beitragvon Falk_HL » Fr 24.03.2006 11:47

Von mir gibts da auch ein ganz klares JA, zu dem was Herr Funk schreibt.
Rauchabschnittstrennungen sind, so wie der Name schon sagt, als zusätzliche Fluchtwegsicherung zu verstehen, die eben in eher langen Fluren zum tragen kommt und die eine mögliche Verrauchung eingrenzen soll. Da man zumeist in zwei Richtungen flüchten kann und soll, wäre der Verschluss einer solchen Tür kontraproduktiv und daher nicht zulässig! Am einfachsten wäre es, einen s. g. Blindzylinder einzubauen und fertig!
Grüße FH

Mathias Zimmer

Beitragvon Mathias Zimmer » Sa 25.03.2006 9:31

Morgen,

den Startbeitrag hatte ich dahingehend interpretiert, dass es sich um Türen handelt, die am Übergang Flur - Treppenhaus eingebaut sind.
Türen zu Rauchabschnittstrennungen kenne ich auch nur ohne Schloß bzw. mit Blindzylinder - ein Verschluß dürfte in solchen Fällen ja auch aus anderen Gründen eher kaum wünschenswert sein.