Brandschutztür

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Homer

Brandschutztür

Beitragvon Homer » Fr 20.01.2006 21:29

Hallo

ist es ausreichend in einem Technikraum im Industriebau eine T-30 Tür einzubauen.
Stimmt es das in einer Brandwand die Brandschutztüren eine Klasse tiefer ausgewählt werden können.

Viele Grüsse

homueller

Tür in Brandwand

Beitragvon homueller » Mo 23.01.2006 9:28

Hallo,
Öffnungen sind in Brandwänden die Ausnahme!
Wenn sie nutzungsbedingt notwendig wird ist nach § 30 (8) eine feuerbeständige Tür einzubauen (T90 od. EI290-CO).
Das wäre der Grundsatz!
In feuerbeständigen Wänden werden i.d.R. Türen mit der von Ihnen beschriebenen niederen FW-Klasse eingebaut.
Im § 29 steht, dass Trennwände (F30...F90) mit feuerhemmenden Türen auszustatten sind. Für die Öffnungen trifft jedoch auch zu, das sie auf "ein unbedingtes Maß" zu beschränken sind.
In Abhängigkeit von der Brandlast, die bei Industriebauten mit Räumen >1600 m² meist ermittelt wird, kann man als Abweichung in Brandwände (Begrenzungswände von Brandabschnitten) feuerhemmende Türen einbauen. Denkweise ist: T 90- Tür für Normbrand nach ETK (Einheitstemperaturkurfe) T 30- Tür für sog. "Naturbrand" (mögliche Energiefreisetzung nach Brandlastermittlung).
Kann also der tatsächlich mögliche Brand einer T 30- Tür "nichts anhaben" kann sie auch in eine Brandwand eingebaut werden. Dies ist allerdings im Brandschutzkonzept nachzuweisen.
Übrigens findet die Abstufung auch im § 35 (6) auch Anwendung wenn Treppenraumwände in der Bauart von Brandwänden zu errichten sind und Räume mit besonderer Brandlast angrenzen.
Die Abweichung im Industriebau ist keine Abweichung nach § 67 MBO kann also innerhalb einer behördlichen Gebührensatzung zu keinen zusätzlichen Kosten führen und muss auch nicht beantragt werden.
Wohl bemerkt im Industriebau!
Horst Müller