Hallo alle miteinander,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen denn ich habe folgendes Problem:
ich habe irgendwo gelesen, das wenn man in ein Gebäude eine Brandgasabzugsanlage einbaut, man die zulässige Fluchtweglänge von 35m auf, ich glaube 45m erhöhen darf. (für Niedersachen, nach NBauO ?)
Nur weiß ich eben leider nicht mehr wo ich das gelesen habe, NBauO, Kommentar etc. und ich finde es momentan nicht wieder ...
Zweitens: wie muss die Wegstrecke gemessen werden, Luftlinie (also ohne Möblierung, oder mit (exakte Lauflänge ?), und wo steht das ???
Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe,
Gruß
Ralf
Fluchtweg von 35m verlängern auf ???
Rettungsweglänge
Hallo,
die Rettungsweglänge ist verschieden definiert.
Bei Verkaufsstätte wird sie beispielsweise als Luftlinie gemessen.
In der MIndBauRL wird eine Brandmeldeanlage (und Gebäudehöhe) mit einer höheren max. möglichen Rettungsweglänge "honoriert" (max. 70 m!).
In Versammlungsstätten gilt:
Raumhöhe bis 5 m -30 m Länge
Raumhöhe bis 20 m- 60 m Länge
Wohnhäuser/ Büros - 35m
Hochhäuser 25 m
Beherbergungsstätten 35 m
Eisenbahntunnels 500 m
Also: Je nach Verwendung gibt es verschidene RW- Längen.
Die Anwesenheit einer RWA ist meines Wissens kein Kriterium für eine Verlängerung der zulässigen Rw- Länge.
Horst Müller
die Rettungsweglänge ist verschieden definiert.
Bei Verkaufsstätte wird sie beispielsweise als Luftlinie gemessen.
In der MIndBauRL wird eine Brandmeldeanlage (und Gebäudehöhe) mit einer höheren max. möglichen Rettungsweglänge "honoriert" (max. 70 m!).
In Versammlungsstätten gilt:
Raumhöhe bis 5 m -30 m Länge
Raumhöhe bis 20 m- 60 m Länge
Wohnhäuser/ Büros - 35m
Hochhäuser 25 m
Beherbergungsstätten 35 m
Eisenbahntunnels 500 m
Also: Je nach Verwendung gibt es verschidene RW- Längen.
Die Anwesenheit einer RWA ist meines Wissens kein Kriterium für eine Verlängerung der zulässigen Rw- Länge.
Horst Müller
Rettungsweglänge
Hallo,
die Rettungsweglänge ist verschieden definiert.
Bei Verkaufsstätte wird sie beispielsweise als Luftlinie gemessen.
In der MIndBauRL wird eine Brandmeldeanlage (und Gebäudehöhe) mit einer höheren max. möglichen Rettungsweglänge "honoriert" (max. 70 m!).
In Versammlungsstätten gilt:
Raumhöhe bis 5 m -30 m Länge
Raumhöhe bis 20 m- 60 m Länge
Wohnhäuser/ Büros - 35m
Hochhäuser 25 m
Beherbergungsstätten 35 m
Eisenbahntunnels 500 m
Also: Je nach Verwendung gibt es verschidene RW- Längen.
Die Anwesenheit einer RWA ist meines Wissens kein Kriterium für eine Verlängerung der zulässigen Rw- Länge.
Horst Müller
die Rettungsweglänge ist verschieden definiert.
Bei Verkaufsstätte wird sie beispielsweise als Luftlinie gemessen.
In der MIndBauRL wird eine Brandmeldeanlage (und Gebäudehöhe) mit einer höheren max. möglichen Rettungsweglänge "honoriert" (max. 70 m!).
In Versammlungsstätten gilt:
Raumhöhe bis 5 m -30 m Länge
Raumhöhe bis 20 m- 60 m Länge
Wohnhäuser/ Büros - 35m
Hochhäuser 25 m
Beherbergungsstätten 35 m
Eisenbahntunnels 500 m
Also: Je nach Verwendung gibt es verschidene RW- Längen.
Die Anwesenheit einer RWA ist meines Wissens kein Kriterium für eine Verlängerung der zulässigen Rw- Länge.
Horst Müller
hab´s Widergefunden ...
in der Verordung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (VerkaufsstättenVO) §10 Abs.2 ff !
Was ich noch nicht finden konnte war, wo steht wie das zu messen ist, Luftlinie (also ohne Möblierung), ok, aber wo steht´s ?
Aber schonmal recht schönen Dank dafür ...
Gruß
Ralf
Was ich noch nicht finden konnte war, wo steht wie das zu messen ist, Luftlinie (also ohne Möblierung), ok, aber wo steht´s ?
Aber schonmal recht schönen Dank dafür ...
Gruß
Ralf