Fluchtweg von 35m verlängern auf ???

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
ralf30ce

Fluchtweg von 35m verlängern auf ???

Beitragvon ralf30ce » Mi 18.01.2006 18:12

Hallo alle miteinander,

ich hoffe mir kann hier jemand helfen denn ich habe folgendes Problem:

ich habe irgendwo gelesen, das wenn man in ein Gebäude eine Brandgasabzugsanlage einbaut, man die zulässige Fluchtweglänge von 35m auf, ich glaube 45m erhöhen darf. (für Niedersachen, nach NBauO ?)

Nur weiß ich eben leider nicht mehr wo ich das gelesen habe, NBauO, Kommentar etc. und ich finde es momentan nicht wieder ...

Zweitens: wie muss die Wegstrecke gemessen werden, Luftlinie (also ohne Möblierung, oder mit (exakte Lauflänge ?), und wo steht das ???

Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe,

Gruß
Ralf

homueller

Rettungsweglänge

Beitragvon homueller » Do 19.01.2006 16:22

Hallo,
die Rettungsweglänge ist verschieden definiert.
Bei Verkaufsstätte wird sie beispielsweise als Luftlinie gemessen.
In der MIndBauRL wird eine Brandmeldeanlage (und Gebäudehöhe) mit einer höheren max. möglichen Rettungsweglänge "honoriert" (max. 70 m!).
In Versammlungsstätten gilt:
Raumhöhe bis 5 m -30 m Länge
Raumhöhe bis 20 m- 60 m Länge
Wohnhäuser/ Büros - 35m

Hochhäuser 25 m
Beherbergungsstätten 35 m
Eisenbahntunnels 500 m

Also: Je nach Verwendung gibt es verschidene RW- Längen.
Die Anwesenheit einer RWA ist meines Wissens kein Kriterium für eine Verlängerung der zulässigen Rw- Länge.
Horst Müller

homueller

Rettungsweglänge

Beitragvon homueller » Do 19.01.2006 16:22

Hallo,
die Rettungsweglänge ist verschieden definiert.
Bei Verkaufsstätte wird sie beispielsweise als Luftlinie gemessen.
In der MIndBauRL wird eine Brandmeldeanlage (und Gebäudehöhe) mit einer höheren max. möglichen Rettungsweglänge "honoriert" (max. 70 m!).
In Versammlungsstätten gilt:
Raumhöhe bis 5 m -30 m Länge
Raumhöhe bis 20 m- 60 m Länge
Wohnhäuser/ Büros - 35m

Hochhäuser 25 m
Beherbergungsstätten 35 m
Eisenbahntunnels 500 m

Also: Je nach Verwendung gibt es verschidene RW- Längen.
Die Anwesenheit einer RWA ist meines Wissens kein Kriterium für eine Verlängerung der zulässigen Rw- Länge.
Horst Müller

ralf30ce

hab´s Widergefunden ...

Beitragvon ralf30ce » Fr 20.01.2006 14:32

in der Verordung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (VerkaufsstättenVO) §10 Abs.2 ff !

Was ich noch nicht finden konnte war, wo steht wie das zu messen ist, Luftlinie (also ohne Möblierung), ok, aber wo steht´s ?

Aber schonmal recht schönen Dank dafür :-) ...

Gruß
Ralf