Nutzungseinheit

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Wolfgang Cordier

Nutzungseinheit

Beitragvon Wolfgang Cordier » Mi 26.11.2003 21:09

Hallo,

hat jemand etwas darüber wie der Begriff Nutzungseinheit zu definieren ist (BauO NRW) bzw. wo kann man das nachlesen?
Ist dies an dem Nutzungsberechtigten festzumachen oder an der Art der Nutzung ?
Beispiel:
Gewerbobjekt mit Fertigung (Computer) und Büro (eine Firma)!
Ist der Bürobereich von der Fertigung durch Nutzungstrennwände abzutrennen?
Oder ist es möglich das in diesem Bereich zwischen Büro und Fertigung eine Glaswand eingesetzt wird weil der Bürobereich eben mit zur Nutzungseinheit gehört?

Gruß
Wolfgang Cordier

Falk_HL
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Registriert: Mo 16.06.2003 14:55

Beitragvon Falk_HL » Do 27.11.2003 12:04

Hallo,

Nutzungseinheiten sind die Bereiche, die bezogen auf Flucht- und Rettungswege (also Flure und Treppenhäuser) gleichermaßen zugreifen. Die Art der Nutzung spielt dabei eine untergeordnete Rolle.

Meist sind Nutzungseinheiten auch gleich Brandabschnitte. Nach Baurecht wird unterschieden zwischen Nutzungseinheiten größer oder kleiner 400 m^2. Daraus ergeben sich dann die Anforderungen an die Flure usw..
Grüße FH

Wolfgang Cordier

Beitragvon Wolfgang Cordier » Fr 28.11.2003 0:53

Das klingt logisch, aber ist das irgendwo auch dokumentiert?
Ich komme darauf weil ich hierbei mit unterschiedlichen Auffassungen konfrontiert wurde.

Wenn ich auf mein Beispiel zurückkomme ....
Muss in einem Betrieb (ein Gebäude) z.B. der 2-geschossige Bürobereich immer von der eingeschossigen Fertigungshalle (beispielsweise in F 30)abgetrennt sein?
Ist es zulässig, hier Fenster ohne Anforderungen einzubauen oder die ganze Fassade in F0 u.U. aus Glas zu erstellen?

Sind es 2 Nutzungseinheiten so ist eine Trennung erforderlich.
Ist es eine bestehen keine Anforderungen.
Die Treppe führt innerhalb des Bürobereiches nach unten und von dort ein Ausgang ins Freie, ein andere in die Halle.

Wichtig wäre für mich einmal eine einigermassen rechtsverbindliche Quelle für die Definition einer Nutzungseinheit zu bekommen.
Gruß

Vonhof

Gebäudetrennwände

Beitragvon Vonhof » Di 02.12.2003 11:30

Hallo Herr Cordier,

grundsätzlich kann man natürlich diskutieren, ob das Verwaltungsgebäude von einer Industriehalle getrennt werden muss. Dabei gilt es aber, zwei "Arten" von Trennwände zu beachten: Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und Gebäudetrennwände.

Trennwände sind zur Trennung von Wohnungen und von "sonstigen Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen und anders genutzen Räumen" notwendig. Nun ist ein Büro mit Sicherheit eine solche "sonstige" NE mit Aufenthaltsräumen. Ob die Industriehalle (bei Computern) ein anders genutzter Raum ist, liegt im Ermessen des Brandschutzkonzepterstellers und (vor allem) der Genehmigungsbehörde in Abhängigkeit von der Nutzung (=> Nutzungseinheit). Dabei kann man die gesetzliche Regelung aber sicherlich dahingehend werten, dass alleine eine "andere" Nutzung eine Trennwand erforderlich macht. Und eine Produktions- oder Lagerhalle ist nunmal ein "anders genutzter Raum" als eine Büronutzung.

Doch die Sache wird komplizierter: wenn Sie nur eine Trennwand und keine Gebäudeabschluss/-trennwand (sprich: eine Brandwand) zwischen die beiden Gebäudeteilen setzen, sind Ihnen viele Erleichterungen im Industriebau verwehrt. Die gesamte bauliche Anlage, also sowohl das Bürogebäude als auch die Halle, werden als ein zweigeschossiges Gebäude geringer Höhe gewertet. Welche Konsequenzen das hat, können Sie der Industriebaurichtlinie entnehmen: die kostengünstige Verwendung einer ungeschützen Stahlkonstruktion für die Halle ist dann nicht mehr möglich, und die zulässigen Grundflächen werden drastisch reduziert. Und eine Trennwand werden Sie dabei vermutlich trotzdem errichten müssen.

Schöne Grüße
Alexander Vonhof

ibkoeppen

Beitragvon ibkoeppen » Di 02.12.2003 13:51

Hallo!

Als Konzeptersteller stehe ich auch oft vor der Frage: Büro-Kopfbau und Halle mit Feuerwiderstand trennen? welcher Feuerwiderstand?

Im Einvernehmen mit dem Brandschutz-Prüfingenieur hab ich letztens die Trennwand zwischen Büro und Produktion als Brandbekämpfungsabschnitts-Trennwand F30 nach Industriebaurichtlinie festgelegt. Dies halte ich auch für ausreichend, es sei denn, in der Produktion gibt es besonders große Brandlasten bzw. die Produktion/Lager soll besonders geschützt werden.

Man sieht auch teils richtige, über Dach gehende Brandwände, teils auch Brandwände bis unter die Dachhaut (Trapezblech - ob dort ein Feuerüberschlag verhindert wird?).
Eine Trennung sollte wohl immer sein - ob F30, F90 oder Brandwand.

Ansonsten baurechtliche Behandlung der Halle nach IndustriebauRili, und des Büroanbaus nach Bauordnung.

m.f.G:
Michael Koeppen

gilamonster2000
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Registriert: Mi 04.07.2012 9:24

Re: Nutzungseinheit

Beitragvon gilamonster2000 » Di 16.10.2012 11:17

@Alexander Vonhof und alle anderen:
Sie schreiben, die Definition von Nutzungseinheit beziehe sich auf den gemeinsamen Zugriff auf Flucht- und Rettungswege, nicht so sehr auf die Nutzung.
Ich sehe das genau so, aber mir fehlt die rechtliche Grundlage. Auf was kann ich mich beziehen?

In meinem Fall würde ich einen Seminarraum im OG und eine Werkstatt im EG verbunden über eine Treppe, ingesamt mit einer Fläche unter 200qm als Nutzungseinheit betrachten.

Was spricht dagegen? Worauf kann ich meine Argumentation stützen? Wo gibt es eine verbindliche Definition von Nutzungseinheit?

Vielen Dank