Hallo zusammen,
wie muß ein Schaltraum brandschutztechnisch gesichert werden?
Die Forderungen bei elektrischen Betriebsräumen (lt. EltBauVO ab einer Einspeisung > 1kV)
wird beschrieben. Aber wie wird mit Schalträumen, welche eine Einspeisung <
1kV haben, verfahren? Kann ich den Raum so gestalten -vllt. abgesehen von einer
Detektion- wie einen normalen Büroarbeitsplatz?
Freu mich auf den Wissensaustausch
Uwe
Elektrischer Betriebsraum
Re: Elektrischer Betriebsraum
Hallo Uwe,
das hängt natürlich immer davon ab was man damit bezwecken möchte oder welche Schutzziele man damit erreichen will.
Bauordnungsrechtlich hast du bereits angesprochen das die EltBauVO erst bei Anlagen mit einer Nennspannung ab 1 kV gilt. Somit gibt es diesbezüglich auch erstmal keine Anforderungen, außer dieser Raum wurde im Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung entsprechend so ausgewiesen das dieser feuerwiderstandfähig abzutrennen ist.
Grüße Sascha
das hängt natürlich immer davon ab was man damit bezwecken möchte oder welche Schutzziele man damit erreichen will.
Bauordnungsrechtlich hast du bereits angesprochen das die EltBauVO erst bei Anlagen mit einer Nennspannung ab 1 kV gilt. Somit gibt es diesbezüglich auch erstmal keine Anforderungen, außer dieser Raum wurde im Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung entsprechend so ausgewiesen das dieser feuerwiderstandfähig abzutrennen ist.
Grüße Sascha