Branddwand Kellergeschoss

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Jotter

Branddwand Kellergeschoss

Beitragvon Jotter » Fr 27.10.2017 10:31

nach Art. 28 BayBO sind Brandwände in allen Geschossen anzuordnen. Kellergeschosse sind lt. Definition Art. 2 jedoch keine Geschossse sondern eben Kellergeschosse. Können im Keller demnach die Brandwände entfallen oder bin ich auf dem Holzweg. Danke vorab für eure Antworten.

UBa

Re: Branddwand Kellergeschoss

Beitragvon UBa » Mo 30.10.2017 9:42

Die Brandwand muss über alle Geschosse verlaufen, auch Keller- und Dachgeschosse. Art. 2 unterscheidet nicht in Geschosse und Kellergeschosse, sondern oberirdische Geschosse und Kellergeschosse. Beides sind aber Geschosse im Sinne von Art. 2 und 28 (4). "Geschosse sind oberirdische Geschosse ..., sonst sind es Kellergeschosse."

Sie können es auch vom Schutzziel ableiten. Bei Versagen aller brandschutztechnischen Maßnahmen innerhalb eines Brandabschnittes muss das Schadenfeuer spätestens an der Brandwand zum stehen kommen, eine Brandübertragung auf den angrenzenden Brandabschnitt muss durch die Brandwand verhindert werden. Dies kann sie nur, wenn sie vom Boden des KG bis über Dach geführt wird - und die BW nicht von brennbaren Materialien überbrückt wird.

Wären beide Brandabschnitte aber im Keller miteinander verbunden oder nicht in der Qualität einer Brandwand voneinander getrennt, würde die Brandwand im ungünstigsten Fall unterlaufen. Das Schutzziel wäre somit nicht erreicht.

Jotter

Re: Brandwand Kellergeschoss

Beitragvon Jotter » Do 02.11.2017 15:08

Danke für die Antwort, ergänzend noch eine andere Frage:
... wenn sich nun im 1. Kellergeschoss eine Tiefgarage befindet, die einen eigenen Brandabschnitt ausbildet, dann ist an der Stelle der Brandwand der oberen Geschosse in der TG keine BW vorhanden. Müsste dann im 2. UG demnach wieder eine Brandwand sein?

Phoenix

Re: Branddwand Kellergeschoss

Beitragvon Phoenix » Do 02.11.2017 15:55

Die Geschossdecken sind ja für die unteren Geschossen F90 auszubilden. Somit stellt ja die Tiefgarage einen eigenen Brandabschnitt dar. Wenn hier gemäß GarVO keine Brandwand erforderlich ist muss diese natürlich auch nicht durchgängig bis in die Tiefgarage sein.
Sofern jedoch ein weiteres Untergeschoss vorhanden ist, welches wiederrum nach BayBO bewertet wird, muss natürlich auch hier nach 40 m die Brandwand sein.

Jotter

Re: Branddwand Kellergeschoss

Beitragvon Jotter » Do 02.11.2017 18:43

..muss diese dann unter den Brandwänden der aufgehende Geschosse sein? - oder kann die Aufteilung in Brandabschnitte neu erfolgen, weil z.b. das 2. UG andere Abmessungen wie die aufgehende Geschosse haben.
Danke vorab