Auflagen Versicherung

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
BBA1103

Auflagen Versicherung

Beitragvon BBA1103 » Mo 26.03.2018 13:04

Guten Tag allen.

Ich habe folgende Maßnahmen von der Versicherung bekommen die ich umsetzen soll.

-Sicherheitsbeleuchtung: Eine Auffangwanne für die Akkus soll nachgerüstet werden. Ob dies vorgeschrieben ist habe ich schon finden können. Eine Nachrüstung macht meiner Meinung nach auch sehr viel Sinn. Es können ja Elektrolyte auslaufen.

Allerdings habe ich noch nichts über zwei andere Punkte gefunden. Vielleicht kann mir da jemand helfen.

-Brandmeldeanlage:

Rauchmelder zwischen den Deckenstürzen. Gibt es eine Richtlinie oder Norm die besagt, dass die Rauchmelder nicht zwischen den Deckenstürzen angebracht sein dürfen?

Rauchmelder in Doppelboden wo Elektroleitungen verlaufen: Gibt es da auch eine Richtlinie oder Norm die so etwas fordert. Sinn macht das jedenfalls für mich.

Ich wäre sehr dankbar für jede Hilfe.

Phoenix

Re: Auflagen Versicherung

Beitragvon Phoenix » Mo 26.03.2018 13:41

Guten Tag,

generell gilt für das Thema Brandmeldeanlage die DIN VDE 0833, beim Thema BMA insbesondere der Teil 2, in welcher die Anforderungen beschrieben werden. Die Rauchmelder dürfen zwischen den Deckenstürzen angebracht sein. Jedoch kann, je nach Höhe des Sturzes, jeweils ein eigener Rauchmelder pro Unterzug notwendig werden.
Auch das Thema mit Doppelböden kann so pauschal nicht beschrieben werden. Das hängt vorallem von den Beschreibungen und Festlegungen im Brandschutzkonzept ab oder aber auch welche Sicherheitskategorie der Anlage zu Grunde liegt. Bei einer Anlage der Kategorie 1 (Vollschutz) ist generell erstmal alles zu überwachen (Ausnahme: Erleichterungen der DIN VDE 0833-2). Außerdem müsste man hierzu wissen, ob es ein Systemboden oder ein Hohlraumboden ist?

Viele Grüße
Sascha

BBA1103

Re: Auflagen Versicherung

Beitragvon BBA1103 » Mo 26.03.2018 15:13

generell gilt für das Thema Brandmeldeanlage die DIN VDE 0833, beim Thema BMA insbesondere der Teil 2, in welcher die Anforderungen beschrieben werden. Die Rauchmelder dürfen zwischen den Deckenstürzen angebracht sein. Jedoch kann, je nach Höhe des Sturzes, jeweils ein eigener Rauchmelder pro Unterzug notwendig werden.
Auch das Thema mit Doppelböden kann so pauschal nicht beschrieben werden. Das hängt vorallem von den Beschreibungen und Festlegungen im Brandschutzkonzept ab oder aber auch welche Sicherheitskategorie der Anlage zu Grunde liegt. Bei einer Anlage der Kategorie 1 (Vollschutz) ist generell erstmal alles zu überwachen (Ausnahme: Erleichterungen der DIN VDE 0833-2). Außerdem müsste man hierzu wissen, ob es ein Systemboden oder ein Hohlraumboden ist?


Super lieben Dank! Auf die DIN VDE 0833 bin ich soeben auch gestoßen.

Ich habe was von einer Höhe von 20 cm des Deckensturzes gelesen. Da muss man wohl keine Rauchmelder unter den Deckensturz montieren. Bei mir ist er höher. Also muss man dort einen vorsehen.

Was verstehe ich unter Kategorie 1?

Es sind herausnehmbare Platten mittels Saugnapfgriff. Ist es dann ein Systemboden?

Also werde ich nochmal im BS Konzept nachlesen.

THE
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Re: Auflagen Versicherung

Beitragvon THE » Mo 26.03.2018 15:20

Was verstehe ich unter Kategorie 1?

Kategorie 1 bedeutet Vollschutz:
Es werden alle Bereiche und Räume des Gebäudes mit automatischen Brandmeldern überwacht. Hierzu gehören auch Zwischendecken und Zwischenböden, Kanäle und Schächte sowie Be- und Entlüftungsanlagen. Von der Überwachung ausgenommen werden Räume mit nur geringen Brandlasten. Hierzu zählen Wasch-und Toilettenräume, in denen keine brennbaren Vorräte gelagert werden, nicht zugängliche Kabelkanäle und Kabelschächte mit feuerbeständiger Abtrennung, Laderampen im Freien, Räume mit automatischen Feuerlöschanlagen, deren Auslösung an die BMA gemeldet wird sowie Zwischendecken und Zwischenböden, wenn festgelegte Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Eine gute Übersicht gibt es hier:
https://www.baunetzwissen.de/brandschut ... en-3181645

Phoenix

Re: Auflagen Versicherung

Beitragvon Phoenix » So 01.04.2018 16:12

Wie THE schon sagte handelt es sich bei der Kategorie 1 um den Vollschutz.
Ja, dann handelt es sich hierbei um einen Systemboden.

Gibt es für den konkreten Fall keinen Fachplaner?