2900m² Lagerhalle aufteilen/verkleinern

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Wiesbaden

2900m² Lagerhalle aufteilen/verkleinern

Beitragvon Wiesbaden » Mi 08.03.2017 18:39

Schönen guten Tag an alle Experten und Wissenden !

Bezüglich der Aufteilung bzw. Abtrennung von einer bestehenden Lagerhalle habe ich einige Verständnis-Fragen:

Sachhverhalt: Die Lagerhalle wurde in den 90er Jahren gebaut. Die Außenwände bestehen aus Gasbeton-Fertigteilen und die tragende Konstruktion + Stützen bestehen aus Stahl.
Die Halle hat zur Zeit einen offenen Grundriss, sodass Sie vorher nur einen einzelnen Nutzer hatte. Da vorher nur Stahl eingelagert wurde, gab es wohl in Sachen Brandschutz keine großen Auflagen an Technik oder sonstiges. Es besteht ein großes Lichtband, dass sich über die gesamte Halle zieht und als Rauchabzug dient (ca. 200m² groß + jeweils auf zwei Gegenüberliegenden Seiten zwei größe Rolltore mit Fluchttüren.

Zielstellung ist es, die Halle in mehrere Kleine, eigenständige Lagerfläche aufzuteilen, sodass 3 Nutzungseinheiten Einheiten entstehen. Geplant ist eine Halle mit mit 1200 m² und zwei Hallen mit jeweils 825m². Da das Lichtband in der Mitte verläuft, hätte jede Fläche noch den gleichen Anteil an dem Rauchabzug und seine zwei Fluchtwege in jede Richtung.

Frage: Ist so eine Abtrennung einer Halle überhaupt einfach mit einer Brandwand F90 möglich ? Oder bin ich gezwungen, da durch den Umbau 3 verschiedene Nutzungseinheiten entstehen, Brandmeldeanlagen oder ähnliche Technik zu verbauen (da die Stahlkonstruktion ja keinen Brandschutz hat bzw. F0 wäre ?) ?

Würde mich als Laie wirklich über einige Ratschläge und Tipps freuen.

Falls ich eine wichtige Angabe zur Beurteilung der Situation vergessen habe, dann bitte ich um Nachsicht und versuche umgehend aufzuklären !

Vielen Dank im Voraus !

clammer
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Re: 2900m² Lagerhalle aufteilen/verkleinern

Beitragvon clammer » Do 09.03.2017 8:50

Eine Antwort ist aus der Ferne schwierig, weil wir hier die Genehmigungssituation nicht kennen.

Aus Ihrer Fragestellung würde ich aber grundsätzliche eine Genehmigungsbedürftigkeit herauslesen, so dass Sie nicht umhin kommen werden, Fachleute (Architekt, Brandschutzsachverständiger etc.) einzuschalten, um einen Bauantrag einzureichen.

Mein Tipp ist, als "Laie" die "Finger" von der Sache zu lassen.

Gruß
C. Lammer