Umkleideräume =Aufenthaltsräume?
Verfasst: Mo 02.01.2017 16:56
Zählen "Umkleideräume/SW-Räume" ebenfalls nicht zu den Aufenthaltsräumen, wie Sanitär-, Abstell-, Lager- und Räume mit Nebenfunktionen, wie Treppenhäuser und Flure; oder zählen sie zu den Aufenthaltsräumen?
Leider habe ich in verschiedenen Nachschlagewerken dies nicht "sicher" gefunden. In der NBO wird es aus m. S. auch nicht eindeutig definiert.
Lt. einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 1982 (bayVGH,BRS 39 Nr. 147) sei ein Raum bereits als Aufenthaltsraum anzusehen, wenn dieser objektiv für einen nicht ganz kurzen Aufenthalt, sei es auch nur tagsüber und in warmen Jahreszeiten, geeignet ist.
In Umkleideräume stehen nun mal Stühle/Sitzbänke etc. die vor der Arbeit gerne, von den außerhalb des Betriebes tätigen Mitarbeiter/innen, genutzt werden.
Der Begriff "Aufenthaltsraum" ist nun mal mit weitreichenden rechtlichen Folgen verknüpft.
Leider habe ich in verschiedenen Nachschlagewerken dies nicht "sicher" gefunden. In der NBO wird es aus m. S. auch nicht eindeutig definiert.
Lt. einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 1982 (bayVGH,BRS 39 Nr. 147) sei ein Raum bereits als Aufenthaltsraum anzusehen, wenn dieser objektiv für einen nicht ganz kurzen Aufenthalt, sei es auch nur tagsüber und in warmen Jahreszeiten, geeignet ist.
In Umkleideräume stehen nun mal Stühle/Sitzbänke etc. die vor der Arbeit gerne, von den außerhalb des Betriebes tätigen Mitarbeiter/innen, genutzt werden.
Der Begriff "Aufenthaltsraum" ist nun mal mit weitreichenden rechtlichen Folgen verknüpft.