T30RS-Tür: Türschwelle erhöhen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
omtr

T30RS-Tür: Türschwelle erhöhen

Beitragvon omtr » Do 13.10.2016 14:36

Hallo Forum,

wir haben doppelflüglige T30RS-Türen verbaut, bei dem der Errichter im Vorraum den Estrich zu hoch angesetzt hat. Dadurch wurden die Rauchschutzlippen regelmäßig beschädigt. Nach unserer Reklamation hat der Vermieter den Estrich abschleifen und lackieren lassen. Leider wurde der Estrich zu hoch abgeschliffen, weshalb jetzt die Lippen sich nicht bis zum Boden absenken. Der dazu gerufene Stahlbauer hat vorgeschlagen, die Türschwelle mit einer ca. 20 cm breiten Stahlleiste zu erhöhen, die leicht abgekantet ist und dadurch auf der vollen Breite die nötige Verbindung zur Rauchschutzlippe herstellt. Die Stahlleiste würde mit Mörtel unterfüttert und in den Estrich verschraubt werden.

Nun meine Frage: Gibt es eine Norm, die die Beschaffenheit der Türschwelle beschreibt? Aus rein praktischen Gesichtspunkten hätte ich kein Problem mit der Lösung, weil ich denke, dass tief am Boden die Temperaturen keine Rolle für die T30-Funktion spielen. Eine thermische Übertragung der Hitze durch die Stahlleiste halte ich für überschaubar. Ich habe jedoch meine Zweifel, ob eine solche Lösung zulässig wäre.

Danke für eure Hilfe!

HF-Wetzlar
Beiträge: 37
Registriert: Sa 25.07.2009 14:15
Wohnort: Nidderau

Re: T30RS-Tür: Türschwelle erhöhen

Beitragvon HF-Wetzlar » So 13.11.2016 11:25

Wenn es eine Tür ohne Bodeneinstand ist, kann man dass so machen.