Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Wir haben zwei nebeneinander stehende Gebäude, die mit einer/einem ca. 8m langen, geschlossenen Brücke/Übergang auf der 1. Etage verbunden sind. Noch vor kurzem befand sich in einem der Gebäude eine Tür mit Sicherheitsgitterglas direkt am Übergang. Die Tür trennte den Übergang von einem (dem einzigen) Treppenhaus des einen Gebäudes. Der Übergang wurde jetzt renoviert (neue Verglasung usw.) und dabei die Tür entfernt, da sie „störte“.
Die Tür ist in der damals genehmigten Bauzeichnung von 1969 nicht enthalten und muss aber im Zeitraum bis 1996 eingebaut worden sein.
Als Brandschutzbeauftragter habe ich erst nach meinem Urlaub von dieser baulichen Veränderung Kenntnis erlangt. Ich habe sofort eine Mitteilung an die Geschäftsführung abgesetzt und auf die meiner Meinung nach Notwendigkeit der Tür hingewiesen.
Ich sehe die Tür (mindestens Rauchschutztür) als notwendige Trennung der Brandabschnitte zwischen den beiden Gebäuden. Sehe ich das richtig oder liege ich falsch ?
Brandschutz-/Rauchschutztür notwendig ?
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Brandschutz-/Rauchschutztür notwendig ?
Gruss Volkmar
Re: Brandschutz-/Rauchschutztür notwendig ?
Ich sehe das Ganze genau wie du. Allein wenn es in einem Gebäude brennt, sollte sich das Feuer nicht zusätzlich auf das andere Gebäude aufgrund des Übergangs ausbreiten.
Re: Brandschutz-/Rauchschutztür notwendig ?
Ich kann euch beiden da auch nur voll und ganz zustimmen. Sehe es genauso.
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Re: Brandschutz-/Rauchschutztür notwendig ?
Leider laboriere ich immer noch an diesem Thema mit der Tür herum.
Ich bin immer noch der festen Meinung, das eine Trennung der Gebäude notwendig ist. Die Argumentation der anderen Seite ist nun die, dass in der Zeichnung aus den 70´ziger Jahren keine Tür eingezeichnet wahr/ist. Es soll jetzt demnächst ein Gespräch mit einem Architekten zu dieser Angelegenheit stattfinden.
Eine gute Vorbereitung und Sachkenntnis ist meiner Meinung immer das Wichtigste. Und so suche ich seit geraumer Zeit etwas schriftliches, das bei einer einmal errichteten Brandschutz-Maßnahme der Rückbau und damit die Verschlechterung verboten ist. Gesagt wurde mir dieses Verbot schon öfter, doch leider kann ich es nirgends herauslesen.
Hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt und vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich bin immer noch der festen Meinung, das eine Trennung der Gebäude notwendig ist. Die Argumentation der anderen Seite ist nun die, dass in der Zeichnung aus den 70´ziger Jahren keine Tür eingezeichnet wahr/ist. Es soll jetzt demnächst ein Gespräch mit einem Architekten zu dieser Angelegenheit stattfinden.
Eine gute Vorbereitung und Sachkenntnis ist meiner Meinung immer das Wichtigste. Und so suche ich seit geraumer Zeit etwas schriftliches, das bei einer einmal errichteten Brandschutz-Maßnahme der Rückbau und damit die Verschlechterung verboten ist. Gesagt wurde mir dieses Verbot schon öfter, doch leider kann ich es nirgends herauslesen.
Hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt und vielleicht kann mir jemand helfen.
Gruss Volkmar
Re: Brandschutz-/Rauchschutztür notwendig ?
Es wäre doch sehr verwunderlich, wenn eine Baumaßnahme zurückgenommen wird, wenn sie den Sicherheitszustand verschlechtert. Ein entsprechendes Gestz, dass davor schützt, kenne ich nicht, aber rein vom Mneschenverstand her, wäre es sinnvoll, dass es solch eines gibt.
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Re: Brandschutz-/Rauchschutztür notwendig ?
Hier nun eine kurze Rückmeldung bezüglich meiner Eingangsfrage.
Es wird nun doch eine T90-Tür auf einer Seite des Übergangs eingebaut. Zwischendurch hatte man sogar vor, einen bzw. zwei Rollläden als Brandschutz-Maßnahme einzubauen. Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht in die Planung eingebunden, hatte aber gehört, dass dies möglich gewesen sein sollte, aber etwa 40.000 Euro gekostet hätte. Mein Vorschlag, eine unauffällige Alu-Glas-Tür einzubauen wurde trotz der viel niedrigeren Kosten von etwa 16.000 Euro auch von der Geschäftsführung verworfen. Es wurde sich jetzt für eine T90-Stahltür entschieden, die durch einige kleine Umbaumaßnahmen relativ unauffällig in das Gebäude integriert werden kann.
Es wird nun doch eine T90-Tür auf einer Seite des Übergangs eingebaut. Zwischendurch hatte man sogar vor, einen bzw. zwei Rollläden als Brandschutz-Maßnahme einzubauen. Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht in die Planung eingebunden, hatte aber gehört, dass dies möglich gewesen sein sollte, aber etwa 40.000 Euro gekostet hätte. Mein Vorschlag, eine unauffällige Alu-Glas-Tür einzubauen wurde trotz der viel niedrigeren Kosten von etwa 16.000 Euro auch von der Geschäftsführung verworfen. Es wurde sich jetzt für eine T90-Stahltür entschieden, die durch einige kleine Umbaumaßnahmen relativ unauffällig in das Gebäude integriert werden kann.
Gruss Volkmar