Defintion Aufenthaltsraum in Abhängigkeit zur Zeit
Verfasst: Do 22.09.2016 15:13
Guten Tag zusammen,
im Rahmen einer Recherche habe ich eine Frage in die Runde, in der Hoffnnung, das vielleicht jemand etwas weiß:
Nach der Rechtsprechung sei ein Raum bereits als Aufenthaltsraum anzusehen, wenn dieser objektiv für einen nicht ganz kurzen Aufenthalt, sei es auch nur tagsüber und in der warmen Jahreszeit, geeignet ist.
"Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind." (§ 2 Abs. 7 BauO NRW Stand 2013) .
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ist der "nicht ganz kurze Aufenthalt" bzw. der "nicht nur vorübergehende Aufenthalt" definiert.
Google wurde schon konsultiert und brachte kein befriedigendes Ergebnis. Im Gespräch mit Kollegen fällt oft die Aussage 2 Stunden und in irgendeinem Kommtar zur BauO wird wohl eine konkrete Zeit genannt.
Leider kann ich keine belastbare Quelle finden und somit wende ich mich an Sie.
Viele Grüße
im Rahmen einer Recherche habe ich eine Frage in die Runde, in der Hoffnnung, das vielleicht jemand etwas weiß:
Nach der Rechtsprechung sei ein Raum bereits als Aufenthaltsraum anzusehen, wenn dieser objektiv für einen nicht ganz kurzen Aufenthalt, sei es auch nur tagsüber und in der warmen Jahreszeit, geeignet ist.
"Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind." (§ 2 Abs. 7 BauO NRW Stand 2013) .
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ist der "nicht ganz kurze Aufenthalt" bzw. der "nicht nur vorübergehende Aufenthalt" definiert.
Google wurde schon konsultiert und brachte kein befriedigendes Ergebnis. Im Gespräch mit Kollegen fällt oft die Aussage 2 Stunden und in irgendeinem Kommtar zur BauO wird wohl eine konkrete Zeit genannt.
Leider kann ich keine belastbare Quelle finden und somit wende ich mich an Sie.
Viele Grüße