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BBA mit mehrerenen Ebenen

Verfasst: Di 02.08.2016 16:13
von svenkolbe
Hallo Zusammen,

ich hätte ein grundsätzliche Frage zur IndBauRl NRW der DIN 18230.

Nach 5.1 DIN 18230 berechnet sich die Brandabschnittsfläche nach der Grundfläche des BBAs + der Fläche der einzelnen Ebenen die für die erforderliche Feuerwiderstandsauer bemessen wird.
Zwei Absätze weiter unten ist aufgeführt, das die Bodenfläche der höher gelegenen Ebenen nur dann zuzurechnen ist, wenn diese für die erforderliche Feuerwiderstandssauer zu bemessen sind. Wenn ich also eine Decke einer Ebene in die SKb2 einstufe, weil sie nicht aussteifend wirkt und damit keine Einfluss auf das Tragwerk hat, dann wird diese Deckenfläche nicht dem BBA zugeschlagen. Wenn die Decke einer Ebene in die SKb3 einstufe, dann wird die Fläche zugeschlagen, weil die Decke aussteifend auf die Tragkonstruktion wirkt ? Ist das so richtig oder habe ich da einen Denkfehler ?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

Re: BBA mit mehrerenen Ebenen

Verfasst: Mi 03.08.2016 7:57
von clammer
Die Formulierung in der DIN lautet
... sofern diese nach den Regelungen der MIndBauRL hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit für die erforderliche Feuerwiderstandsdauer zu bemessen sind.

Sie müssen also in der IndBauRL ihres Bundeslandes nachschauen, ob der Sachverhalt zutrifft oder nicht.

Gruß
C. Lammer

Re: BBA mit mehrerenen Ebenen

Verfasst: Mi 03.08.2016 9:11
von svenkolbe
Guten Morgen,

das die Regelung zutrifft ist klar, da so definiert in den IndBauRl NRW.

Die Frage ist, ob die Interpretation richtig ist.