2. Fluchtweg

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
leuchtturm

2. Fluchtweg

Beitragvon leuchtturm » Mo 18.07.2016 10:21

Hallo an das Forum,

derzeit befasse ich mich mit dem Umbau eines Objektes. Kurz zusammengefasst besteht folgende Situation:

- bisher 1 Gewerbeeinheit im EG und 1 große WE, EG/OG/DG
- die WE wurde nur vom bisherigen Eigentümer genutzt
- jetzt soll das Objekt zu einem 3-Parteienhaus umgebaut werden
- im EG sollen weiterhin Gewerbe und Wohneinheit getrennt bleiben

Der Architekt weist auf folgende Problematik hin: die Wohneinheit im EG führt hinten nur zu einem Innenhof, der für Dritte (also auch für die Feuerwehr) nicht zugänglich ist. Somit besteht über den Flur das Treppenhaus nur der Fluchtweg nach vorne.

Ohne jetzt in die Gewerbeeinheit einzugreifen besteht praktisch keine Möglichkeit, den geforderten 2. Fluchtweg darzustellen.

Welche Lösungen sind denkbar?

Ich würde mich über fundierte Informationen sehr freuen.

Viele Grüße

clammer
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Re: 2. Fluchtweg

Beitragvon clammer » Mo 18.07.2016 16:17

Hallo,

das lässt sich aus der Ferne nicht seriös beantworten. Dazu müsste man sich die Örtlichkeiten einmal anschauen oder zumindest aussagekräftige Pläne haben. Auch das betreffende Bundesland sollten Sie angeben.

Gruß
C. Lammer

leuchtturm

Re: 2. Fluchtweg

Beitragvon leuchtturm » Mo 18.07.2016 17:08

Ok, ich versuche mal es zu präzisieren.

Wir sind in NRW, anbei der Plan.

Es ist eine Fläche im EG. Laden und Lager gehören zusammen, dahinter ist der Innenhof, der allseitig umschlossen ist.

Hinter dem Eingansbereich Flur (im Plan E-Flur) gelangt man ins (Treppen-)Haus.

Problematisch ist eben, dass aus dem Wohnraum nur über das Treppenhaus ins freie gelangt werden kann,
der geforderte zweite Fluchtweg fehlt also von vornherein!


Danke und viele Grüße
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clammer
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Re: 2. Fluchtweg

Beitragvon clammer » Di 19.07.2016 8:10

Hallo,

so wie Sie die Sache darstellen sehe ich keine 100% dem Baurecht entsprechende Lösung.

Denkbar wären folgende Fälle:
- Der zweite Flucht- und Rettungsweg führt über die Gewerbeeinheit (ggf. mit Sicherung etc.), was aber deren Vermietbarkeit nicht gerade steigert.
- Der Innenhof wird von der Baubehörde als "das Freie" akzeptiert.
- Das Treppenhaus wird ertüchtigt ("Sicherheitstreppenraum", ggf. auch "abgespeckt"). Allerdings sehr kostenintensiv und das Problem mit dem Eingangsbereich ist dadurch auch nicht gelöst.
- Der zweite Flucht- und Rettungsweg führt durch ein Nachbargebäude; juristisch etwas komplizierter.
So wie die Struktur ist, würde ich einer Lösung ohne zweiten Flucht- und Rettungsweg nicht zustimmen.

Letztendlich bleibt die Frage, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, im EG eine Wohnung einzurichten. Oder ob man die Fläche dem Laden bzw. den anderen Wohnungen (als Abstellraum, "Fahrradkeller" etc.) zuordnet.

Ich empfehle Ihnen, einen Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz und die Bauaufsicht hinzuziehen, um ggf. vor Ort noch zu einer Lösung zu kommen. Das kann ein Beitrag hier im Forum nicht leisten.

Gruß
C. Lammer

P.S. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.