Kompensation defekte Brandschutztür

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Enzo

Kompensation defekte Brandschutztür

Beitragvon Enzo » Mi 29.06.2016 13:44

Hallo,

wieder mal ein spezielles Problem.
In einem als Großraumbüro genutzen Nutzungseinheit wurde die Tür zum notwendigen Treppenraum bei Umbauarbeiten stark beschädigt.
Die Bänder sind ausgrissen und das Türblatt zerstört. Die Lieferzeit für eine neue Tür beträgt mind. 4 Wochen.
Durch die defekte Tür (= Flucht- und Rettungsweg) gibt es keine brandschutztechnische Abtrennung zwischen Großraumbüro und Treppenraum.
Der Fluchtweg muss unbedingt erhalten bleiben.
Welche Möglichkeiten der Kompensation gibt es?

Gruß
Enzo

HF-Wetzlar
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Re: Kompensation defekte Brandschutztür

Beitragvon HF-Wetzlar » Do 30.06.2016 16:03

Interessante Fragestellung.
Ist es der einzige Fluchtweg, oder existiert ein weiterer?

Wie ist das Baurichtmaß der defekten Brandschutztür?

Wenn es eine handelsübliche T-30 ist, welche mit dem üblichen 1000*2000 Baurichtmaß versehen ist, dann kann man temporär eine einfache Brandschutztür für günstiges Geld montieren.

Wenn es ein Sondermaß ist, wird es delikater.

Dann kann man vorübergehend den Treppenraum und das Büro mit einer transportablen BMA überwachen.
Dazu sollte aber ein gescheiter 2. baulicher Rettungsweg vorhanden sein.
(Damit meine ich aber nicht die Drehleiter der Feuerwehr)

Ist ein 2. baulicher Rettungsweg vorhanden, kann man den ursprünglichen 1. Rettungsweg bis zur Instandsetzung der Brandschutztür auch mit Brandschutzplatten und einer entsprechenden Brandschutzfüllung abdichten.

Entscheidend ist immer die vor Ort vorhandene Gebäudestruktur.

Enzo

Re: Kompensation defekte Brandschutztür

Beitragvon Enzo » Fr 01.07.2016 15:34

Hallo,

ja, es gibt einen zweiten baulichen Rettungsweg.
Wenn ich die Türöffnung im Bereich der defekten Brandschutztür (1. Rettungsweg) mit Platten schließe, habe ich aber eine erhebliche Überschreitung (fast 100%) der Rettungsweglänge.
Auf Grund der Maße ist die Tür eine Sonderanfertigung mit 4 Wochen Lieferzeit.

In dem Großraumbüro ist bereits eine BMA installiert.
Der Treppenraum hat jedoch keine BMA.
Kann ich diese vorhandene BMA schon als Kompensation für die defekte Brandschutztür heranziehen?

Gruß
Enzo