Brandüberschlag
Verfasst: Mo 27.06.2016 9:06
Hallo,
Ich habe eine Frage zum Thema Brandüberschlag an Gebäudeecken. (sachsen)
In der BauO steht ja, dass die Brandwand 5 m aus der ecke zu rücken ist oder man die Außenwand 5 m öffnungslos und brandbeständig ausbildet. Jetzt verstehe ich nicht ganz, wie das bei Wohnbauten ist, bei denen quasi in der Ecke 2 versch. Wohneinheiten sind. Zählen dann auch die 5 m aus der Ecke? Denn das würde ja bedeuten dass es zulässig ist, dass der Brand auf die angrenzende Wohnung übergreift?!
Vielen Dank schonmal,
Mark
Ich habe eine Frage zum Thema Brandüberschlag an Gebäudeecken. (sachsen)
In der BauO steht ja, dass die Brandwand 5 m aus der ecke zu rücken ist oder man die Außenwand 5 m öffnungslos und brandbeständig ausbildet. Jetzt verstehe ich nicht ganz, wie das bei Wohnbauten ist, bei denen quasi in der Ecke 2 versch. Wohneinheiten sind. Zählen dann auch die 5 m aus der Ecke? Denn das würde ja bedeuten dass es zulässig ist, dass der Brand auf die angrenzende Wohnung übergreift?!
Vielen Dank schonmal,
Mark