Errichter- und Fachbauleitererklärung

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Enzo

Errichter- und Fachbauleitererklärung

Beitragvon Enzo » So 17.04.2016 14:27

Hallo,

in der MBO steht unter §55:
1.) Jeder Unternehmer ist für die mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen übereinstimmende Ausführung der von ihm übernommenen Arbeiten und insoweit für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich.
2.) Er hat die erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit der verwendeten Bauprodukte und Bauarten zu erbringen und auf der Baustelle bereitzuhalten.

Satz 1 regelt, dass der Unternehmer für die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen verantwortlich ist. Aber nicht, dass er dies in einer gesonderten Erklärung bestätigen muss.
Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich dem bauausführenden Unternehmen eine Errichter- und Fachbauleitererklärung abverlangen?

Gruß
Enzo